Muss ich vor der Sanierung auf Asbest testen?

Häufige Fragen 2 Min. Lesezeit Dr. Maximilian Mandl

Ja. In Österreich ist das nicht optional.

Die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV), §§ 91 ff., schreibt vor: Vor Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, muss ermittelt werden, ob Asbest vorhanden ist. Erst wenn das Ergebnis vorliegt, darf gearbeitet werden.

Wann die Pflicht greift

Die Testpflicht betrifft alle Arbeiten, bei denen asbesthaltige Materialien beschädigt oder entfernt werden könnten:

  • Abbruch und Rückbau: Immer. Ohne Ausnahme.
  • Fassadensanierung an Gebäuden mit Eternitplatten vor ~1990.
  • Dacharbeiten — Neueindeckung, Reparatur, Dachausbau bei altem Faserzement.
  • Bodensanierung — Entfernung von Vinyl, Fliesen, Parkett mit altem Kleber.
  • Rohrisolierungen im Keller entfernen oder erneuern.
  • Nachtspeicheröfen ausbauen.

Kurz: Wenn dein Gebäude vor 1993 gebaut wurde und du irgendetwas aufreißt, abreißt oder abschleifst — musst du vorher wissen, ob Asbest drin steckt.

Wer ist verantwortlich?

Rechtlich liegt die Ermittlungspflicht beim Auftraggeber der Bauarbeiten — und das bist in der Regel du als Eigentümer. Die BauV richtet sich zwar an den Arbeitgeber (also die Baufirma), aber das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) überträgt dem Bauherrn eine Mitverantwortung: Du musst die Baufirma über bekannte oder vermutete Schadstoffe informieren.

In der Praxis: Wenn du eine Sanierung beauftragst und die Firma stößt auf Asbest, der vorher hätte erkannt werden müssen, haftest du mit.

Was passiert, wenn du nicht testest

Gesundheitsgefährdung: Asbest-Exposition der Arbeiter und der Bewohner. Die Latenzzeit für asbestbedingte Erkrankungen beträgt 20–40 Jahre — das macht die Sache nicht weniger ernst.

Baustopp: Wenn das Arbeitsinspektorat bei einer Kontrolle feststellt, dass an einem Vor-1993-Gebäude ohne Asbest-Ermittlung gearbeitet wird, kann es die Baustelle sofort stilllegen.

Höhere Entsorgungskosten: Wenn asbestkontaminiertes Material erst auf der Baustelle erkannt wird, muss unter Umständen der gesamte bereits angefallene Bauschutt als Sondermüll entsorgt werden — nicht nur das asbesthaltige Material. Das vervielfacht die Entsorgungskosten.

Haftung: Zivil- und strafrechtlich. Als Bauherr bist du in der Verantwortung.

Was ein Test kostet

Ab 75 Euro pro Probe, Ergebnis in 5–7 Werktagen. Bei einer typischen Vor-Sanierungs-Begutachtung nehmen wir 3–5 Proben an den wahrscheinlichsten Stellen. Gesamtkosten für ein Einfamilienhaus: 400–600 Euro.

Verglichen mit einem Baustopp, einer nachträglichen Sondermüll-Entsorgung oder einer Haftungsklage: vernachlässigbar.

→ Ausführlicher Asbest-Guide

→ Asbest-Test beauftragen

Nächster Schritt

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