Warum Unternehmen handeln müssen

Das Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG, § 36) verpflichtet Arbeitgeber in Radonschutzgebieten zur Messung an Arbeitsplätzen in Keller- und Erdgeschossräumen. Wird der Referenzwert von 300 Bq/m³ überschritten, sind Maßnahmen Pflicht. Betroffen sind Büros, Schulen, Kindergärten, Pflegeheime — jedes Gebäude, in dem Menschen arbeiten oder betreut werden.

Dazu kommt: Wer Gebäude vor 1990 saniert oder umbaut, muss laut BauV (§§ 91 ff.) vorher auf Asbest und andere Schadstoffe prüfen. In Gebäudeportfolios summiert sich das schnell — ohne System wird es teuer und unübersichtlich.

Unsere Leistungen für Unternehmen

Radon-Messungen nach Strahlenschutzgesetz

Systematische Radon-Messungen mit passiven Dosimetern über mindestens 6 Monate. Wir planen die Messpunkte, liefern und platzieren die Dosimeter, werten die Ergebnisse aus und erstellen den gesetzeskonformen Bericht. Bei Überschreitung beraten wir zu Sanierungsmaßnahmen — von einfacher Lüftungsoptimierung bis zur Radon-Absauganlage.

Schadstoffkataster für Gebäudeportfolios

Systematische Erfassung aller Schadstoffe über mehrere Liegenschaften hinweg: Asbest, PCB, PAK, KMF, Blei, Holzschutzmittel. Einheitliche Dokumentation, priorisierte Handlungsempfehlungen, Budgetplanung für die Sanierung. Besonders relevant vor geplanten Sanierungswellen oder bei Ankauf von Bestandsimmobilien.

Sanierungsbegleitung und Monitoring

Unabhängige Bauaufsicht bei Schadstoffsanierungen mit Echtzeit-Luftüberwachung. Besonders wichtig bei Sanierungen in bewohnten oder genutzten Gebäuden — Schulen, Pflegeheime, Büros. Wir überwachen Feinstaub, VOC und Fasern kontinuierlich und dokumentieren per Freimessung, dass das Gebäude nach der Sanierung sicher ist.

Wiederkehrende Messungen

Radon, Raumluftqualität, VOC — als Jahresvertrag mit festen Messterminen. Für Gebäude mit bekannter Belastung oder nach Sanierungsmaßnahmen. Ein Ansprechpartner, einheitliche Berichte, planbare Kosten.

Für wen wir arbeiten

  • Hausverwaltungen: Schadstoffkataster und Radon-Messungen über das gesamte Portfolio
  • Schulen und Kindergärten: Radon-Messpflicht, Asbest-Prüfung vor Sanierung, VOC-Messungen nach Umbau
  • Pflegeheime und Krankenhäuser: Besonders schutzwürdige Nutzer, strenge Anforderungen an Raumluft
  • Bürogebäude und Gewerbeimmobilien: Vor Sanierung, bei Mieterwechsel, für die Gebäudedokumentation
  • Immobilienentwickler: Due Diligence bei Ankauf, Schadstoffkataster vor Umbau

Ablauf

  1. Erstgespräch: Wir klären den Bedarf — welche Gebäude, welche Schadstoffe, welche gesetzlichen Anforderungen.
  2. Angebot: Individuelles Angebot mit Mengenrabatt bei mehreren Liegenschaften.
  3. Begehung und Messung: Systematische Begehung, Probenahme und Dosimeter-Platzierung.
  4. Bericht: Einheitliche Dokumentation pro Gebäude mit Risikobewertung und Handlungsempfehlung.
  5. Sanierungsplanung: Auf Wunsch: Vermittlung zertifizierter Fachfirmen, Angebotsvergleich, Sanierungsbegleitung.

Preise

  • Begehung + Bericht (Einzelgebäude): ab €350
  • Radon-Dosimeter: ab €30 pro Messpunkt
  • Sanierungsbegleitung: ab €340 pro Tag
  • Rahmenvertrag (mehrere Gebäude): Individuelles Angebot

Im Erstgespräch klären wir den Umfang und erstellen ein verbindliches Angebot.

Häufige Fragen

Seit dem Strahlenschutzgesetz 2020 gilt eine Messpflicht für Arbeitsplätze in Keller- und Erdgeschossräumen in Radonschutzgebieten (104 Gemeinden in Österreich). Betroffen sind Schulen, Kindergärten, Pflegeheime, Büros und alle anderen Arbeitsstätten. Die Messung muss über mindestens 6 Monate mit passiven Dosimetern erfolgen.

Ja. Für Hausverwaltungen und Träger mit mehreren Liegenschaften bieten wir Rahmenverträge mit Mengenrabatt und einheitlicher Dokumentation. Ein Ansprechpartner für das gesamte Portfolio — von der Erstbegehung bis zur Freimessung.

Einzelgebäude ab €350 (Begehung + Bericht). Radon-Dosimeter ab €30 pro Messpunkt. Sanierungsbegleitung ab €340 pro Tag. Rahmenverträge für Gebäudeportfolios nach individuellem Angebot.