Wofür Bauunternehmen, Sanierer und Auftraggeber uns einsetzen
Asbest ist in Österreich seit Juni 1990 (Asbestverordnung, mit Übergangsfristen bis Ende 1993) und in der EU spätestens seit 2005 verboten, steckt aber weiterhin in Millionen Quadratmetern an Bestandsgebäuden. Jede Sanierung, jeder Abbruch und jeder Umbau beim Mieterwechsel in Vor-1990-Gebäuden kann eine asbesthaltige Schicht treffen. Wer hier saniert, abbricht oder verwaltet, ist regulatorisch in der Pflicht.
Genau hier begleiten wir Bauunternehmen, Sanierungs- und Abbruchbetriebe, Hausverwaltungen und öffentliche Auftraggeber: rechtssicher, dokumentiert, laborunabhängig.
1. Freimessung nach Asbest-Sanierung
Was es ist: Faserkonzentrationsmessung in der Raumluft des sanierten Bereichs nach Reinigung und vor Wiedernutzung: der Nachweis, dass die Sanierung den Arbeitsbereich tatsächlich asbestfrei hinterlassen hat.
Standardrahmen: Probenahme- und Auswertungslogik nach VDI 3492; Umgang mit asbesthaltigen Materialien nach ÖNORM M 9406. Auswertung im akkreditierten Partnerlabor.
Was du bekommst:
- Probenahme-Protokoll mit Messpunkt-Plan
- Laborbericht mit Faserkonzentration und Methodendokumentation
- Freigabe-Empfehlung („Bereich kann wieder genutzt werden") oder Re-Sanierungs-Empfehlung
- Archivierbare PDF-Dokumentation für die Bauakte
Anwendungsfälle: nach Eternit-Sanierung, nach Bodenkleber-Entfernung, nach Asbest-Spritzputz-Sanierung, nach Asbest-Pappen-Entsorgung im Heizungsbau, nach Großprojekt-Sanierung in Schulen / Pflegeheimen / öffentlichen Gebäuden.
Richtwert: ab €690 pro Messpunkt (Anzahl Messpunkte projektabhängig). Angebot nach Sichtung der Sanierungsplanung.
2. Begehungen und Schadstoffberichte vor Sanierung
Was es ist: Vor-Ort-Erfassung asbestverdächtiger und sonstiger schadstoffrelevanter Materialien, als Grundlage für Sanierungs- oder Abbruchplanung, Ausschreibung, Werkvertrag.
Was wir abdecken: Asbest in allen typischen Bauteilen (Eternit, Fußbodenbeläge, Bodenkleber, Spritzputz, Brandschutz, Pappen, Fugenmassen), und falls relevant für den Auftrag: KMF, PCB, PAK, Blei, Holzschutzmittel, Radon.
Output: strukturierter Bericht mit:
- Materialliste mit Probenahmestellen-Plan
- Laborergebnissen (akkreditiertes Partnerlabor, ISO/IEC 17025)
- Risikoeinordnung pro Material
- Empfohlene Sanierungs- oder Entsorgungswege
- Hinweise auf einschlägige Rechtsgrundlagen (GKV, ÖNORM M 9406, ÖNORM B 3151, AVV)
- Anhang mit Originalberichten
Richtwert: Vor-Ort-Einsatz €490 (Halbtag) oder €690 (Ganztag), jeweils inklusive 2 Probestellen und unbegrenzt vieler Probenahmen; jede weitere Probestelle €89, inklusive Probenahme und Ergebnisbesprechung. Eine Probestelle ist ein Ort im Freien (etwa ein Spielplatz), eine Wohnung oder ein Gebäudegeschoß, sofern es kein Wohnbau ist; bei Wohnbauten zählt jede Wohnung. Ob Halbtag oder Ganztag passt, ordnen wir nach Objekt und Entfernung im Angebot zu. Anfahrt €0,46 pro Kilometer (Halbtag einfache Strecke, Ganztag hin und zurück, weil an dem Tag kein weiterer Kunde angefahren wird). Wie viele Proben wir entnehmen, entscheidet die Sache, nicht der Preis: an der Probenzahl verdienen wir nichts, die Laborkosten laufen unverändert zum Selbstkostenpreis durch (Asbest-Material ab €63 netto; mineralische Matrix ab €145 netto; KMF ab €63 netto). Der strukturierte schriftliche Schadstoffbericht wird laut Angebot verrechnet. Konkretes Angebot nach Vorabsichtung.
3. Qualitätskontrolle bei Asbest-Sanierung
Was es ist: unabhängige, messtechnische Kontrolle der Sanierungsqualität. Wir belegen mit Proben und Messungen, ob die Sanierung ihr Ziel erreicht: Kontroll- und Abschlussmessungen der Faserkonzentration, Kontrollproben, Prüfung der Entsorgungsdokumentation, unabhängige Freigabe-Empfehlung.
Was wir prüfen, analytisch:
- Faserkonzentration im und um den Arbeitsbereich (Kontroll- und Zwischenmessungen nach VDI 3492)
- Kontrollproben zur Wirksamkeit der Feinreinigung
- Vollständigkeit und Plausibilität der Entsorgungsdokumentation nach AVV (SN 31437g)
- Übereinstimmung von Laborbefund und beauftragter Leistung
Was du bekommst:
- Mess- und Prüfberichte mit Messpunkt-Plan
- Meldung bei auffälligen Messwerten, mit klarer Einordnung
- Schluss-Freimessung als Abschluss der Sanierungsphase
- Archivierbare Abschlussdokumentation für die Bauakte
Anwendungsfälle: Sanierung in bewohnten oder genutzten Gebäuden (Mehrfamilienhäuser, Schulen, Pflegeheime), öffentliche Auftraggeber mit Nachweispflicht, Generalunternehmer-Modelle mit Schadstoffsanierung im Werkpaket, Sanierungswellen über mehrere Liegenschaften.
Richtwert: Angebot nach Erstgespräch, Scope und Messumfang sind projektabhängig.
4. Schulung und Awareness
Was es ist: Inhouse- oder Online-Schulungen für Mitarbeiter:innen, die in ihrem Arbeitsalltag mit potenziell asbesthaltigen Materialien in Berührung kommen, bevor es zum Problem wird.
Zielgruppen, die wir typisch schulen:
- Bauleiter:innen und Polier:innen vor Eintritt in Bestandsgebäude
- Vorarbeiter:innen und Bautrupps in Sanierungs- und Abbruchbetrieben
- Hausverwalter:innen und Hausmeister:innen im Bestand mit Vor-1990-Liegenschaften
- Facility-Manager:innen in Schulen, Pflegeheimen, öffentlichen Gebäuden
- Einkauf, Vergabe, technische Sachbearbeitung in öffentlichen Stellen
Typische Inhalte:
- Wo Asbest in österreichischen Bestandsgebäuden vorkommt, nach Baujahr und Bauteil
- Wie verdächtige Materialien optisch erkennbar sind (und wo Optik nicht reicht)
- Was bei einem Verdachtsfund zu tun ist, und was nicht
- Welche rechtlichen Pflichten in Österreich gelten (Meldepflicht, Probenahme, Entsorgung)
- Wann ein Fachbetrieb eingeschaltet werden muss
Format: Vor Ort (Halbtag oder Ganztag) · Hybrid · Remote-Webinar · maßgeschneiderte Module für interne Onboarding-Programme.
Richtwert: Angebot nach Bedarfsklärung. Für Rahmenverträge mit jährlichem Schulungsbudget bieten wir feste Pakete an.
5. Beratung zum österreichischen Asbestrecht
Was es ist: fachliche (nicht juristische) Beratung zur Anwendung des geltenden österreichischen Asbest-Rechts in konkreten Bauvorhaben.
Rechtsrahmen, in dem wir uns bewegen:
- Grenzwerteverordnung (GKV) in der geltenden Fassung: Arbeitsplatz-Grenzwerte
- ÖNORM M 9406, Umgang mit schwach gebundenen asbesthaltigen Materialien
- ÖNORM B 3151, Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode (Materialtrennung für Verwertung und Beseitigung)
- AVV, Abfallverzeichnisverordnung (SN 31437g für asbesthaltige Abfälle)
- BMLFUW-Erlass 10.03.2017, KMF-Klassifikation für Altbauten
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) mit Schutzverordnungen
- EU-Asbestrichtlinie 2009/148/EG und EU 2023/2668 (verschärfte Grenzwerte 2025/2026)
Ergänzend ziehen wir die deutsche TRGS 519 (Asbest) heran: Die österreichische Arbeitsinspektion nennt sie als Stand der Technik.
Typische Beratungsfragen:
- „Welche Verfahren sind für diese Sanierung normkonform?"
- „Was muss in der Ausschreibung stehen, damit wir den Werkvertrag rechtssicher gestalten?"
- „Wie dokumentieren wir den Entsorgungsweg AVV-konform?"
- „Wer hat in unserer Organisation welche Pflichten?"
- „Was ändert sich für uns mit der EU-Richtlinie 2023/2668?"
Format: punktuelle Beratungsgespräche (oft schon im Erstgespräch geklärt) · strukturelle Compliance-Audits · Verfahrensdokumentation · Schulungs- und Onboarding-Konzepte.
Disclaimer: Wir sind keine Rechtsanwält:innen. Unsere Beratung ist fachlich-technisch, nicht rechtsverbindlich. Für rechtsverbindliche Auslegung empfehlen wir die Hinzuziehung einer einschlägigen Kanzlei, wir arbeiten regelmäßig mit solchen zusammen.
Weitere Leistungen
Über das Asbest-Kerngeschäft hinaus decken wir bei Bedarf folgende Themen mit ab:
- Schadstoffkataster für Gebäudeportfolios (Asbest, KMF, PCB, PAK, Blei, Radon, einheitliche Dokumentation, messwertbasierte Risikopriorisierung)
- Radon-Messpflicht-Service nach §§ 98 ff. Strahlenschutzgesetz 2020, für Arbeitsplätze im Erd- und Kellergeschoß in den 104 österreichischen Radonschutzgebieten
- Rahmenverträge für Mehrobjekt-Portfolios mit fixen Reaktionszeiten und priorisierten Slots
- Begleitung anderer Schadstoff-Themen (PCB, PAK, Blei, KMF, Holzschutzmittel), wenn sie im Rahmen eines Asbest-Auftrags relevant werden
Branchen, mit denen wir arbeiten
- Bauunternehmen und Generalunternehmer, Vor-Sanierungs-Begehung, Qualitätskontrolle, Freimessung
- Sanierungs- und Abbruchunternehmen, unabhängige Qualitätskontrolle und Freimessung
- Hausverwaltungen mit Bestandsportfolio, Kataster, Sanierungsplanung, Mitarbeiter-Schulung
- Industrie und Gewerbe, Bestandsdokumentation, Qualitätskontrolle bei Sanierung, Schulung
Du bist eine Gemeinde oder öffentliche Stelle? Für Gemeinden im Asbest-Fall gibt es eine eigene Seite: Asbest-Begleitung für Gemeinden.
Über uns
Wer hinter unseren Aufträgen steht, wie wir aufgestellt sind, und worauf du dich verlassen kannst.
Verantwortlichkeit und Struktur
| Vertragspartner Österreich | Ungiftig FlexCo · Talgasse 43, 2620 Neunkirchen, NÖ |
| Geschäftsführung AT | Dr. Maximilian Mandl |
| Wissenschaftliche Leitung | Dr. Maximilian Mandl, Geochemiker (ETH Zürich) |
Aufträge in Österreich werden über die Ungiftig FlexCo abgewickelt. Die wissenschaftliche Leitung liegt durchgängig bei Dr. Maximilian Mandl: dieselbe fachliche Verantwortung, dieselben Standards.
Labor-Unabhängigkeit
Wir betreiben kein eigenes Labor und sind an keinem Labor beteiligt. Für jeden Auftrag wählen wir das passendste akkreditierte Partnerlabor nach ISO/IEC 17025, auf Wunsch transparent dokumentiert im Bericht. Das stellt sicher, dass unsere Befundung nicht durch interne Auslastungs- oder Verkaufsinteressen verzerrt ist. Wir sind auch an keiner Sanierungsfirma beteiligt, nehmen keine Provisionen, in keine Richtung, und werden ausschließlich vom Auftraggeber bezahlt.
Rechtsrahmen
Unsere Arbeit folgt dem geltenden österreichischen Asbest-Recht (GKV in der geltenden Fassung, ÖNORM M 9406, ÖNORM B 3151 (Rückbau), AVV/SN 31437g, BMLFUW-Erlass 10.03.2017, ASchG) sowie der EU-Asbestrichtlinie 2009/148/EG und der ab 2025/2026 gestaffelt geltenden EU-Richtlinie 2023/2668. Bei den Arbeitsverfahren ergänzen wir das um die in Österreich als Stand der Technik herangezogene deutsche TRGS 519. Details und Beratungsangebot dazu unter Beratung zum österreichischen Asbestrecht.
Warum es für Unternehmen nur den Vor-Ort-Einsatz gibt
Privatpersonen können bei uns zwei schlankere Zugänge wählen: die Proben-Einsendung und die per Video angeleitete virtuelle Begehung. Beide beruhen darauf, dass die Probe von der Auftraggeberseite selbst genommen wird. Unternehmen bieten wir das nicht an, aus zwei Gründen.
Arbeitnehmerschutz. Nehmen eigene Beschäftigte die Probe, ist das Arbeit im Sinne des 4. Abschnitts der Grenzwerteverordnung. Diese gilt für Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen im Sinne des ASchG (§ 1 Abs 1 GKV), und der 4. Abschnitt gilt „für Arbeiten, bei denen Arbeitnehmer/innen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien ausgesetzt sind oder sein können" (§ 21 GKV). Damit greift unter anderem § 25a GKV: Beschäftigte, die Asbeststaub ausgesetzt sein können, sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig zu unterweisen, durch eine geeignete Person, in theoretischen und praktischen Übungen. Die Dauer muss in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben stehen, die acht Inhalte nach § 25a Abs 2 GKV sind aber verpflichtend, und praktische Übungen lassen sich per Videocall nicht abhalten. Unabhängig davon verpflichtet § 4 ASchG Arbeitgeber, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen; § 41 ASchG verlangt, sich über die Eigenschaften der Arbeitsstoffe zu vergewissern.
Der Vollständigkeit halber, weil es oft übersehen wird: die schriftliche Meldung an das Arbeitsinspektorat, die § 22 Abs 1 GKV vor Arbeiten nach § 21 vorschreibt, entfällt bei „Probenahmen zur Feststellung des Vorhandenseins von Asbest in einem bestimmten Material", sofern die Exposition nur gelegentlich und von geringer Höhe ist und die Beurteilung nach §§ 4 und 41 ASchG ergeben hat, dass der TRK-Wert nicht überschritten wird (§ 22 Abs 4 Z 4 GKV). Die Unterweisungspflicht nach § 25a GKV kennt diese Ausnahme nicht. Wer geschultes Personal und eine abgeschlossene Evaluierung hat, kann Proben ohnehin direkt an ein akkreditiertes Labor schicken, dafür braucht es uns nicht. Wir bieten Unternehmen lediglich diese beiden Zugänge nicht an, weil ihr Kern die Probenahme durch die Auftraggeberseite ist.
Was das Ergebnis abdecken muss. Eine eingesendete Probe beantwortet genau eine Frage: was in diesem Stück Material ist. Für eine Privatperson, die wissen will, ob diese eine Fliese asbesthaltig ist, ist das die ganze Frage. Die Gefahrenermittlung nach § 4 ASchG ist eine andere: sie gilt dem Arbeitsplatz und den Menschen darin, also auch dem, wo dasselbe Material sonst noch verbaut ist, in welchem Zustand es ist und wer ihm ausgesetzt ist. Das lässt sich nur am Objekt erheben.
Versicherung und Vertraulichkeit
Wir verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung; Versicherungssumme und Versicherer werden auf Anfrage offengelegt. Schweigepflicht und NDA-Bereitschaft sind selbstverständlich, ein Muster-NDA stellen wir auf Wunsch zur Verfügung.
Verfügbarkeit
Vor-Ort-Termine in Wien, Niederösterreich, Burgenland und Steiermark. Andere Regionen nach Absprache.
Für laufende Projekte mit hohem Durchsatz (Schulen, Liegenschaftsverwaltungen, mehrere Sanierungen parallel) bieten wir Rahmenverträge an (siehe Weitere Leistungen).
Wissenschaftliche Tiefe
Dr. Mandl publiziert regelmäßig im Ungiftig Blog zu fachlichen Themen, von KMF-Risikoeinordnung bis zu PCB in Fugenmassen. Der Blog dient als öffentliche Wissensbasis und Referenzbibliothek für interessierte Auftraggeber.
Ablauf eines Auftrags
- Erstgespräch (kostenlos), Scope-Klärung: welches Gebäude, welcher Anlass, welche Frist, welche Leistung.
- Angebot, verbindlich, mit Aufstellung der einzelnen Posten (Begehung, Proben, Qualitätskontrolle, Freimessung, etc.).
- Begehung oder Start der Qualitätskontrolle, abhängig vom Auftragstyp.
- Laborarbeit beim akkreditierten Partnerlabor (ISO/IEC 17025); Labor wird zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet.
- Bericht und Übergabe, strukturierter Bericht, Risikoeinordnung, ggf. Freigabe-Empfehlung.
- (Falls Rahmenvertrag), Übergang in laufende Begleitung mit fixen Reaktionszeiten.
Preise (Richtwerte)
Was kostet das ungefähr? Im Preisrechner stellst du Einsatz, Probestellen und Anfahrt zusammen und siehst die Schätzung sofort.
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Erstgespräch | kostenlos |
| Vor-Ort-Einsatz Halbtag (2 Probestellen, Probenentnahmen unbegrenzt) | €490 |
| Vor-Ort-Einsatz Ganztag (2 Probestellen, Probenentnahmen unbegrenzt) | €690 |
| Jede weitere Probestelle | €89 |
| Anfahrt je Kilometer (Halbtag einfach, Ganztag hin und zurück) | €0,46 |
| Schriftlicher Schadstoffbericht | laut Angebot |
| Probenkosten Asbest, Einzelstück | ab €63 netto |
| Probenkosten Asbest, loses Material oder Staub | ab €85 netto |
| Probenkosten asbesthaltige mineralische Matrix | ab €145 netto |
| Probenkosten KMF | ab €63 netto |
| Freimessung Raumluft (pro Messpunkt) | ab €690 |
| Qualitätskontrolle (Sanierung, messtechnisch) | Angebot nach Erstgespräch |
| Schulung | Angebot nach Bedarfsklärung |
| Beratung strukturell / Compliance-Audit | Angebot nach Erstgespräch |
| Rahmenvertrag Portfolio | Individuelles Angebot |
Stand: Juli 2026. Labor wird zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet, keine Aufschläge.
Häufige Fragen aus dem Bauumfeld
Nach jeder Asbest-Sanierung in Innenräumen vor Wiedernutzung. In Österreich folgt die Freimessung der Probenahme- und Auswertungslogik nach VDI 3492 (Faserkonzentration in der Raumluft). Die Freimessung erfolgt im freigeräumten, gereinigten Arbeitsbereich vor Übergabe an den Nutzer. Ohne dokumentierte Freimessung ist die Wiedernutzung rechtlich nicht abgesichert.
Unsere Qualitätskontrolle ist messtechnisch und analytisch: Wir belegen mit Kontrollproben und Faserkonzentrationsmessungen (VDI 3492), ob die Sanierung ihr Ziel erreicht, prüfen die Entsorgungsdokumentation nach AVV auf Vollständigkeit und geben eine unabhängige Freigabe-Empfehlung. Bei auffälligen Messwerten melden wir das mit klarer Einordnung. Am Ende steht die Schluss-Freimessung.
Ja, angepasst an die Zielgruppe: Bauleiter:innen, Vorarbeiter:innen, Hausverwalter:innen, Hausmeister:innen, Mitarbeiter:innen mit Material-Kontakt. Inhalte: Wie erkennt man asbestverdächtige Materialien? Was tun bei Funden? Welche rechtlichen Pflichten gelten in Österreich? Wann muss ein Fachbetrieb eingeschaltet werden? Format wahlweise vor Ort, hybrid oder remote.
Punktuelle Rechtsfragen klären wir oft im kostenlosen Erstgespräch. Für strukturelle Beratung (Compliance-Audit, Verfahrensdokumentation, Schulungskonzepte) erstellen wir nach Bedarfsklärung ein Angebot. Wir sind keine Rechtsanwält:innen, wir beraten zur fachlichen Auslegung und Anwendung der gültigen Regelungen (GKV, ÖNORM M 9406, ÖNORM B 3151, AVV, BMLFUW-Erlass).
Ja, eine Berufshaftpflichtversicherung über die Ungiftig FlexCo. Versicherungssumme und Versicherer legen wir auf Anfrage offen. NDA-Bereitschaft ist Standard, Muster-NDA stellen wir auf Wunsch zur Verfügung.
Begehungen typischerweise innerhalb von 1 bis 2 Wochen. Bei akuten Einsätzen mit fixem Starttermin klären wir die Verfügbarkeit im Erstgespräch und stellen, wenn nötig, Ressourcen um. Rahmenverträge mit fixen Reaktionszeiten sind möglich.