Wofür Bauunternehmen, Sanierer und Auftraggeber uns einsetzen
Asbest ist in Österreich seit Juli 1990 (Verwendungsverbot) und in der EU spätestens seit 2005 verboten — aber er steckt weiter in Millionen Quadratmetern Bestandsgebäude. Jede Sanierung, jeder Abbruch, jeder Mieterwechsel in Vor-1990-Gebäuden kann eine asbesthaltige Schicht treffen. Wer hier saniert, abbricht oder verwaltet, ist regulatorisch in der Pflicht.
Wir begleiten Bauunternehmen, Sanierungs- und Abbruchbetriebe, Hausverwaltungen und öffentliche Auftraggeber durch genau diesen Prozess: rechtssicher, dokumentiert, lab-unabhängig.
1. Freimessung nach Asbest-Sanierung
Was es ist: Faserkonzentrationsmessung in der Raumluft des sanierten Bereichs nach Reinigung, vor Wiedernutzung — der Nachweis, dass die Sanierung den Arbeitsbereich tatsächlich asbestfrei hinterlassen hat.
Standardrahmen: ÖNORM B 3151 (Verfahren), Probenahme- und Auswertungslogik nach VDI 3492. Auswertung im akkreditierten Partnerlabor.
Was du bekommst:
- Probenahme-Protokoll mit Messpunkt-Plan
- Laborbericht mit Faserkonzentration und Methodendokumentation
- Freigabe-Empfehlung („Bereich kann wieder genutzt werden") oder Re-Sanierungs-Empfehlung
- Archivierbare PDF-Dokumentation für die Bauakte
Anwendungsfälle: nach Eternit-Sanierung, nach Bodenkleber-Entfernung, nach Asbest-Spritzputz-Sanierung, nach Asbest-Pappen-Entsorgung im Heizungsbau, nach Großprojekt-Sanierung in Schulen / Pflegeheimen / öffentlichen Gebäuden.
Richtwert: ab €390 pro Messpunkt (Anzahl Messpunkte projektabhängig). Angebot nach Sichtung der Sanierungsplanung.
2. Begehungen und Schadstoffberichte vor Sanierung
Was es ist: Vor-Ort-Erfassung asbestverdächtiger und sonstiger schadstoffrelevanter Materialien — als Grundlage für Sanierungs- oder Abbruchplanung, Ausschreibung, Werkvertrag.
Was wir abdecken: Asbest in allen typischen Bauteilen (Eternit, Fußbodenbeläge, Bodenkleber, Spritzputz, Brandschutz, Pappen, Fugenmassen) — und falls relevant für den Auftrag: KMF, PCB, PAK, Blei, Holzschutzmittel, Radon.
Output: strukturierter Bericht mit:
- Materialliste mit Probenahmestellen-Plan
- Laborergebnissen (akkreditiertes Partnerlabor, ISO/IEC 17025)
- Risikoeinordnung pro Material
- Empfohlene Sanierungs- oder Entsorgungswege
- Hinweise auf einschlägige Rechtsgrundlagen (GKV, ÖNORM B 3151, AVV)
- Anhang mit Originalberichten
Richtwert: Begehungspauschale €290 (1–2 h vor Ort, Probenahme, Bericht). Probenkosten je nach Material und Schadstoff (Asbest-Material ab €69; mineralische Matrix ab €149; KMF ab €69). Konkretes Angebot nach Vorabsichtung.
3. Bauaufsicht bei Asbest-Sanierung
Was es ist: unabhängige Begleitung während der laufenden Sanierung — Kontrolle der Schutzmaßnahmen, Probenahme, Dokumentation, Eskalation bei Auffälligkeiten.
Was wir prüfen:
- Einrichtung und Einhaltung des Schwarz-Weiß-Bereichs
- Schleusen, Unterdruckhaltung, Personenführung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Sanierungs-Mitarbeiter:innen
- Probenahme- und Entsorgungsdokumentation nach AVV (SN 31437g)
- Werkvertrags-Compliance: Wird tatsächlich geleistet, was beauftragt wurde?
- Bei Bedarf: Spot-Messungen im laufenden Betrieb
Was du bekommst:
- Tages- bzw. wochenweise Aufsichtsprotokolle
- Sofortige Eskalation bei kritischen Abweichungen
- Schluss-Freimessung als Abschluss der Sanierungsphase
- Abschlussdokumentation für die Bauakte
Anwendungsfälle: Sanierung in bewohnten oder genutzten Gebäuden (Mehrfamilienhäuser, Schulen, Pflegeheime), öffentliche Auftraggeber mit Aufsichtspflicht, Generalunternehmer-Modelle mit Schadstoffsanierung im Werkpaket, Sanierungswellen über mehrere Liegenschaften.
Richtwert: Angebot nach Erstgespräch — Scope und Dauer sind projektabhängig.
4. Schulung und Awareness
Was es ist: Inhouse- oder Online-Schulungen für Mitarbeiter:innen, die in ihrem Arbeitsalltag mit potenziell asbesthaltigen Materialien in Berührung kommen — bevor es zum Problem wird.
Zielgruppen, die wir typisch schulen:
- Bauleiter:innen und Polier:innen vor Eintritt in Bestandsgebäude
- Vorarbeiter:innen und Bautrupps in Sanierungs- und Abbruchbetrieben
- Hausverwalter:innen und Hausmeister:innen im Bestand mit Vor-1990-Liegenschaften
- Facility-Manager:innen in Schulen, Pflegeheimen, öffentlichen Gebäuden
- Einkauf, Vergabe, technische Sachbearbeitung in öffentlichen Stellen
Typische Inhalte:
- Wo Asbest in österreichischen Bestandsgebäuden vorkommt — nach Baujahr und Bauteil
- Wie verdächtige Materialien optisch erkennbar sind (und wo Optik nicht reicht)
- Was bei einem Verdachtsfund zu tun ist — und was nicht
- Welche rechtlichen Pflichten in Österreich gelten (Meldepflicht, Probennahme, Entsorgung)
- Wann ein Fachbetrieb eingeschaltet werden muss
Format: Vor Ort (1/2 Tag oder Tag) · Hybrid · Remote-Webinar · maßgeschneiderte Module für interne Onboarding-Programme.
Richtwert: Angebot nach Bedarfsklärung. Für Rahmenverträge mit jährlichem Schulungsbudget bieten wir feste Pakete an.
5. Beratung zum österreichischen Asbestrecht
Was es ist: fachliche (nicht juristische) Beratung zur Anwendung des geltenden österreichischen Asbest-Rechts in konkreten Bauvorhaben.
Rechtsrahmen, in dem wir uns bewegen:
- Grenzwerteverordnung 2011 (GKV) mit allen Novellen — Arbeitsplatz-Grenzwerte
- ÖNORM B 3151 — Asbest-Sanierungsverfahren in Österreich
- AVV — Abfallverzeichnisverordnung (SN 31437g für asbesthaltige Abfälle)
- BMLFUW-Erlass 10.03.2017 — KMF-Klassifikation für Altbauten
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) mit Schutzverordnungen
- EU-Asbestrichtlinie 2009/148/EG und EU 2023/2668 (verschärfte Grenzwerte 2025/2026)
Für Aufträge in Bayern: GefStoffV mit TRGS 519 (Asbest) und TRGS 521 (KMF).
Typische Beratungsfragen:
- „Welche Verfahren sind für diese Sanierung normkonform?"
- „Was muss in der Ausschreibung stehen, damit wir den Werkvertrag rechtssicher gestalten?"
- „Wie dokumentieren wir den Entsorgungsweg AVV-konform?"
- „Wer hat in unserer Organisation welche Pflichten?"
- „Was ändert sich für uns mit der EU-Richtlinie 2023/2668?"
Format: punktuelle Beratungsgespräche (oft schon im Erstgespräch geklärt) · strukturelle Compliance-Audits · Verfahrensdokumentation · Schulungs- und Onboarding-Konzepte.
Disclaimer: Wir sind keine Rechtsanwält:innen. Unsere Beratung ist fachlich-technisch, nicht rechtsverbindlich. Für rechtsverbindliche Auslegung empfehlen wir die Hinzuziehung einer einschlägigen Kanzlei — wir arbeiten regelmäßig mit solchen zusammen.
Weitere Leistungen
Über das Asbest-Kerngeschäft hinaus decken wir bei Bedarf folgende Themen mit ab:
- Schadstoffkataster für Gebäudeportfolios (Asbest, KMF, PCB, PAK, Blei, Radon — einheitliche Dokumentation, gestaffelte Sanierungsplanung)
- Radon-Messpflicht-Service nach Strahlenschutzgesetz 2020 § 36 — für Arbeitsstätten in den 104 österreichischen Radonschutzgebieten
- Rahmenverträge für Mehrobjekt-Portfolios mit fixen Reaktionszeiten und priorisierten Slots
- Begleitung anderer Schadstoff-Themen (PCB, PAK, Blei, KMF, Holzschutzmittel), wenn sie im Rahmen eines Asbest-Auftrags relevant werden
Branchen, mit denen wir arbeiten
- Bauunternehmen und Generalunternehmer — Vor-Sanierungs-Begehung, Bauaufsicht, Freimessung
- Sanierungs- und Abbruchunternehmen — unabhängige Werkvertrags-Kontrolle und Freimessung
- Hausverwaltungen mit Bestandsportfolio — Kataster, Sanierungsplanung, Mitarbeiter-Schulung
- Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime — Begehung im laufenden Betrieb, Sanierungsbegleitung mit besonderem Schutzbedarf
- Öffentliche Auftraggeber (Kommunen, Länder, Bund) — Compliance-Audit, Verfahrensdokumentation, Aufsichtspflicht
- Industrie und Gewerbe — Bestandsdokumentation, Sanierungsbegleitung, Schulung
Über uns
Wer hinter unseren Aufträgen steht, wie wir aufgestellt sind, und worauf du dich verlassen kannst.
Verantwortlichkeit und Struktur
| Auftraggeber Österreich | Ungiftig FlexCo · Talgasse 43, 2620 Neunkirchen, NÖ |
| Geschäftsführung AT | Dr. Maximilian Mandl |
| Auftraggeber Deutschland | Ungiftig UG (haftungsbeschränkt) · Passau, Bayern |
| Geschäftsführung DE | Philipp Schlier |
| Wissenschaftliche Leitung | Dr. Maximilian Mandl, Geochemiker (ETH Zürich) |
Aufträge in Österreich werden über die Ungiftig FlexCo abgewickelt, Aufträge in Bayern über die Ungiftig UG. Die wissenschaftliche Leitung ist bei beiden Entitäten identisch — dieselbe fachliche Verantwortung, dieselben Standards.
Labor-Unabhängigkeit
Wir betreiben kein eigenes Labor und sind an keinem Labor beteiligt. Für jeden Auftrag wählen wir das passendste akkreditierte Partnerlabor nach ISO/IEC 17025 — auf Wunsch transparent dokumentiert im Bericht. Das stellt sicher, dass unsere Befundung nicht durch interne Auslastungs- oder Verkaufsinteressen verzerrt ist.
Rechtsrahmen
Unsere Arbeit folgt dem geltenden österreichischen und deutschen Asbest-Recht (GKV 2011, ÖNORM B 3151, AVV/SN 31437g, BMLFUW-Erlass 10.03.2017, ASchG; in Bayern GefStoffV mit TRGS 519/521) sowie der EU-Asbestrichtlinie 2009/148/EG und der ab 2025/2026 gestaffelt geltenden EU-Richtlinie 2023/2668. Details und Beratungsangebot dazu unter Beratung zum österreichischen Asbestrecht.
Versicherung und Vertraulichkeit
Wir verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung; Versicherungssumme und Versicherer werden auf Anfrage offengelegt. Schweigepflicht und NDA-Bereitschaft sind selbstverständlich — ein Muster-NDA stellen wir auf Wunsch zur Verfügung.
Verfügbarkeit
Vor-Ort-Termine ohne Anfahrtskosten in: Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Burgenland, Bayern. Andere Regionen nach Absprache.
Für laufende Projekte mit hohem Durchsatz (Schulen, Liegenschaftsverwaltungen, mehrere Sanierungen parallel) bieten wir Rahmenverträge mit fixen Reaktionszeiten und priorisierten Slots an.
Wissenschaftliche Tiefe
Dr. Mandl publiziert regelmäßig im Ungiftig Blog zu fachlichen Themen — von KMF-Risikoeinordnung bis zu PCB in Fugenmassen. Der Blog dient als öffentliche Wissensbasis und Referenzbibliothek für interessierte Auftraggeber.
Ablauf eines Auftrags
- Erstgespräch (kostenlos) — Scope-Klärung: welches Gebäude, welcher Anlass, welche Frist, welche Leistung.
- Angebot — verbindlich, mit Aufstellung der einzelnen Posten (Begehung, Proben, Bauaufsicht, Freimessung, etc.).
- Begehung oder Bauaufsicht-Start — abhängig vom Auftragstyp.
- Laborarbeit beim akkreditierten Partnerlabor (ISO/IEC 17025); Labor wird zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet.
- Bericht und Übergabe — strukturierter Bericht, Risikoeinordnung, ggf. Freigabe-Empfehlung.
- (Falls Rahmenvertrag) — Übergang in laufende Begleitung mit fixen Reaktionszeiten.
Preise (Richtwerte)
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Erstgespräch | kostenlos |
| Begehung pro Gebäude (1–2 h, Probenahme, Bericht) | €290 flat |
| Probenkosten Asbest-Material | ab €69 |
| Probenkosten asbesthaltige mineralische Matrix | ab €149 |
| Probenkosten KMF | ab €69 |
| Freimessung Raumluft (pro Messpunkt) | ab €390 |
| Bauaufsicht (laufende Sanierung) | Angebot nach Erstgespräch |
| Schulung | Angebot nach Bedarfsklärung |
| Beratung strukturell / Compliance-Audit | Angebot nach Erstgespräch |
| Rahmenvertrag Portfolio | Individuelles Angebot |
Stand: 16. Mai 2026. Labor wird zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet — keine Aufschläge.
Häufige Fragen aus dem Bauumfeld
Nach jeder Asbest-Sanierung in Innenräumen vor Wiedernutzung. In Österreich folgt das Vorgehen ÖNORM B 3151 und der Probenahme- und Auswertungslogik nach VDI 3492 (Faserkonzentration in der Raumluft). Die Freimessung erfolgt im freigeräumten, gereinigten Arbeitsbereich vor Übergabe an den Nutzer. Ohne dokumentierte Freimessung ist die Wiedernutzung rechtlich nicht abgesichert.
Wir prüfen kontinuierlich, ob die ausführende Fachfirma die Schutzmaßnahmen nach GKV, ÖNORM B 3151 (bzw. TRGS 519 in Bayern) korrekt umsetzt: Schwarz-Weiß-Bereich, Schleusen, Unterdruckhaltung, PSA, Probenahme- und Entsorgungsdokumentation. Bei Auffälligkeiten dokumentieren wir, eskalieren an den Auftraggeber und an die ausführende Firma. Am Ende: Schluss-Freimessung und Freigabe-Empfehlung.
Ja — angepasst an die Zielgruppe: Bauleiter:innen, Vorarbeiter:innen, Hausverwalter:innen, Hausmeister:innen, Mitarbeiter:innen mit Material-Kontakt. Inhalte: Wie erkennt man asbestverdächtige Materialien? Was tun bei Funden? Welche rechtlichen Pflichten gelten in Österreich? Wann muss ein Fachbetrieb eingeschaltet werden? Format wahlweise vor Ort, hybrid oder remote.
Punktuelle Rechtsfragen klären wir oft im kostenlosen Erstgespräch. Für strukturelle Beratung (Compliance-Audit, Verfahrensdokumentation, Schulungskonzepte) erstellen wir nach Bedarfsklärung ein Angebot. Wir sind keine Rechtsanwält:innen — wir beraten zur fachlichen Auslegung und Anwendung der gültigen Regelungen (GKV, ÖNORM B 3151, AVV, BMLFUW-Erlass).
Ja, eine Berufshaftpflichtversicherung über die Ungiftig FlexCo (AT) bzw. Ungiftig UG (DE). Versicherungssumme und Versicherer legen wir auf Anfrage offen. NDA-Bereitschaft ist Standard — Muster-NDA stellen wir auf Wunsch zur Verfügung.
Begehungen typischerweise innerhalb von 1–2 Wochen. Bei akuten Sanierungsbegleitungen mit Eintritts-Deadline klären wir die Verfügbarkeit im Erstgespräch und stellen, wenn nötig, Ressourcen um. Rahmenverträge mit fixen Reaktionszeiten sind möglich.