Was ist passiert?
Am 2. Januar 2026 wurden vier Steinbrüche im südlichen Burgenland — Pilgersdorf, Bernstein, Rumpersdorf und Badersdorf — von den österreichischen Behörden gesperrt. Der Grund: Analysen ergaben Asbest-Gehalte von 5 bis 50 Prozent im abgebauten Serpentinit. Der gesetzliche Grenzwert für das Inverkehrbringen asbesthaltiger Materialien liegt bei 0,1 Prozent.
Den Ausschlag gab ein regulatorischer Schritt zu Jahresbeginn: Der österreichische Arbeitsplatzgrenzwert für Asbestfasern wurde am 1. Januar 2026 von 100.000 auf 10.000 Fasern pro Kubikmeter Luft abgesenkt. Das Gestein hat sich nicht verändert — das Gesetz schon. Unter dem neuen, strengeren Wert war der Abbau in den betroffenen Brüchen nicht mehr zulässig.
Über die Geschichte dieses Skandals hat die Wochenzeitung Falter in ihrer Ausgabe 13/2026 (24. März 2026, Autoren: Jürgen Klatzer und Matthias Winterer) eine mehrseitige Recherche veröffentlicht. Die zentrale Erkenntnis: Behörden, Gutachter und Betreiber wussten seit den 1990er-Jahren von der Asbest-Problematik der Region — gehandelt wurde erst jetzt. Seit Januar 2026 dokumentiert zusätzlich Greenpeace Österreich in einer eigenen Beprobungskampagne, wo verbautes Material aus diesen Steinbrüchen zu finden ist, und drängt auf Transparenz und Aufklärung.
Die vier gesperrten Steinbrüche
Laut Falter-Recherchen (Klatzer/Winterer, Falter 13/2026) stammen die bestätigt belasteten Chargen aus vier Steinbrüchen im südlichen Burgenland. Alle vier bauten Serpentinit aus dem geologischen Zusammenhang des sogenannten Rechnitzer Fensters ab.
- Pilgersdorf (Bezirk Oberpullendorf): einer der größten Abbaue der Region, seit 2011 mit einem UVP-Verfahren belastet, gegen das der damalige Betreiber Einspruch erhob. Produkte: Streusplitt, Rollsplitt, Bausand.
- Bernstein (Bezirk Oberwart): bereits 1994 Gegenstand einer Asbestmessung der ZFE Graz. Produkte: Streusplitt, Gleisschotter.
- Rumpersdorf (Bezirk Oberpullendorf): aus diesem Bruch stammte 2008 jener 25-Kilogramm-Sack-Streusplitt, den der damalige Bundesminister per Bescheid zurückrufen ließ. Produkte: Streusplitt, Winter-Streugranulat.
- Badersdorf (Bezirk Oberwart): 2026 öffentlich bekannt geworden durch einen dokumentierten Fall entlang eines privaten Gartenzauns, bei dem Staubabdruckmessungen 280 Fasern pro cm² ergaben — beim 100er-Schwellenwert ein Richtwert für akuten Handlungsbedarf.
Alle vier Brüche wurden am 2. Januar 2026 behördlich gesperrt. Die Betreiberangaben nennt die Falter-Recherche im Detail; wir beschränken uns auf die öffentlich unbestrittene Zuordnung und verweisen für Namen auf die verlinkte Originalquelle.
Wo wurde belastetes Material bisher gefunden?
Das Material aus den vier Steinbrüchen wurde über drei Jahrzehnte hinweg in großem Stil verbaut. Falter spricht von rund 50 Millionen Tonnen seit 1990. Die folgende Liste stützt sich auf die Funde von Greenpeace Österreich seit Januar 2026 sowie auf ergänzende Berichte von ORF Burgenland und BVZ. Sie wird laufend aktualisiert.
Südburgenland
- Krankenhaus Oberwart (Zufahrt, Parkplatz) — die Taskforce des Landes hat hier bereits Fasern in der Außenluft nachgewiesen.
- Skatepark Rechnitz (Freigelände, intensive Nutzung durch Kinder und Jugendliche)
- Spielplatz McDonald's Oberpullendorf — nach dem Greenpeace-Fund sofort gesperrt und geräumt
- Neumarkt im Tauchental (öffentliche Fläche)
- Badersdorf (privater Gartenzaun; 280 Fasern/cm² Staubabdruck)
- Ollersdorf (Bezirk Güssing) — Begrenzungssteine am Rand eines Kinderspielplatzes; nach Greenpeace-Fund vom Bürgermeister gesperrt. Quelle: ORF Burgenland, 15. April 2026.
Nordburgenland und Neusiedler See
- Winden am See
- Breitenbrunn am Neusiedler See
Steiermark
- Hartberg (kommunale Flächen)
- Neudau (Gehwege)
Niederösterreich
- Krumbach
- Kirchschlag in der Buckligen Welt
- Wiener Neustadt (Einzelfund)
Infrastruktur (überregional)
- Rastplatz Mogersdorf an der S7 — geräumt durch die ASFINAG nach dem Greenpeace-Fund
- Businesspark Steinberg-Dörfl
Ungarn
- Bozsok (direkt an der österreichischen Grenze)
- Szombathely — asbesthaltiges Material auf einer Schotterstraße in einer Wohnsiedlung nachgewiesen. Quelle: ORF Burgenland, 15. April 2026.
Diese Liste ist nicht abschließend. Greenpeace ergänzt sie laufend, neue Meldungen aus Gemeinden kommen Woche für Woche hinzu. Wenn du einen weiteren Fall kennst, den wir hier aufnehmen sollten, schreib uns an servus@ungiftig.at — wir prüfen und ergänzen mit Quellenangabe.
Wie gefährlich ist der Asbest-Schotter wirklich?
Die Einschätzung der gesundheitlichen Gefahr durch den verbauten Serpentinit-Schotter ist derzeit öffentlich umstritten — und die Unterschiede sind nicht rhetorisch, sie sind inhaltlich.
Die Landes-Taskforce unter den Medizinern Hans-Peter Hutter und Hanns Moshammer (Medizinische Universität Wien) sieht nach bisherigen Messungen "keine akute Gefährdung der Bevölkerung". Grundlage sind erste Luftmessungen vom 19. Februar 2026 am Krankenhaus Oberwart (474 bis 1.346 Asbestfasern pro Kubikmeter, Mittelwert 829) und am Rathaus Oberwart (166 bis 760 Fasern/m³, Mittelwert 386). Zum Vergleich: Der österreichische Arbeitsplatzgrenzwert liegt seit Januar 2026 bei 10.000 Fasern/m³ — die gemessenen Werte liegen darunter.
Greenpeace Österreich und der Umwelttoxikologe Dr. Norbert Weis kritisieren diese Einordnung als verfrüht. Drei Punkte: Erstens wurden die Messungen unter feucht-kalten Winterbedingungen genommen, die Fasern am Boden binden; Sommer-Trockenheit und Wind sind noch nicht berücksichtigt. Zweitens sind Staubabdruckmessungen am Boden — etwa die 280 Fasern pro Quadratzentimeter in Badersdorf bei einem Schwellenwert von 100/cm² — ein deutliches Signal für Immissionsbelastung. Drittens: Für lungengängige Asbestfasern gibt es nach heutigem wissenschaftlichen Stand keinen sicheren Schwellenwert — jede Exposition erhöht statistisch das Risiko.
Die medizinischen Fakten, die keine Seite bestreitet
- Chrysotil (Serpentin-Asbest) und Amphibol-Asbeste (Aktinolith, Tremolit) sind beide als krebserregend der Kategorie 1 eingestuft (IARC).
- Asbestbedingte Erkrankungen — Lungenkrebs, Mesotheliom, Asbestose — haben eine Latenzzeit von 20 bis 50 Jahren nach der ersten Exposition. Wer heute erkrankt, war in den 1980ern oder 1990ern exponiert.
- Die Faserform macht Asbest gefährlich: lang, dünn, biopersistent. Fasern werden eingeatmet, bleiben in der Lunge und wirken dort als nicht abbaubarer Fremdkörper.
- Chrysotil gilt nach heutigem Stand als etwas weniger aggressiv als Amphibol-Asbeste — aber "weniger aggressiv" heißt nicht ungefährlich.
Unsere Einschätzung: Weder Panik noch Beschwichtigung sind angebracht. Akut bedrohlich ist der Schotter nicht, solange er nicht zerkleinert, aufgewirbelt oder trocken bearbeitet wird. Aber: Die Langzeitperspektive ist ernst, und gerade bei sensiblen Nutzungen — Kinderbereiche, Krankenhäuser, intensive mechanische Beanspruchung — ist Zurückhaltung bis zur Klärung die richtige Haltung.
Taskforce Asbest Burgenland: Empfiehlt das Land die Eigenentsorgung von Asbestmaterial?
Am 15. April 2026 berichtete ORF Burgenland über einen weiteren Fund in Ollersdorf (Bezirk Güssing). Im selben Bericht wurde die Landes-Taskforce mit einer Empfehlung zitiert, die uns fachlich besorgt:
„Gemeinden und Privatpersonen sollten nachgewiesenes Asbest- oder verdächtiges Material unter Einsatz von Wasser entfernen und fachgerecht entsorgen."
Zur Frage, wohin mit dem Material, hieß es:
„Für eine Rückgabe oder Reklamation des Materials sei der seinerzeitige Verkäufer zuständig — hierbei könnte es sich zum Beispiel um einen Steinbruch handeln."
Warum diese Empfehlung problematisch ist
Asbesthaltiges Material gilt unter der österreichischen Abfallverzeichnisverordnung (AVV) als gefährlicher Abfall (Schlüsselnummern 17 06 01 und 17 06 05) — ob natürlich vorkommender Asbest im Gestein darunter fällt, ist rechtlich nicht abschließend geklärt, wie wir weiter unten ausführen. Unabhängig davon gelten für die Handhabung, den Transport und die Entsorgung von asbesthaltigem Material Anforderungen, die in der Taskforce-Empfehlung vollständig fehlen:
Die Handhabung erfordert persönliche Schutzausrüstung: P3-Atemschutz, Einwegschutzanzug, Handschuhe. Ohne diese Ausrüstung ist jede manuelle Entfernung eine unkontrollierte Faserexposition — auch "unter Einsatz von Wasser".
Der Transport gefährlichen Abfalls unterliegt dem ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Ein privates Fahrzeug ohne entsprechende Kennzeichnung und Dokumentation ist kein legales Transportmittel für Asbestabfall.
Die Entsorgung muss über lizenzierte Sammelstellen oder beauftragte Entsorgungsfachbetriebe erfolgen. Ein Steinbruch — auch jener, der das Material ursprünglich verkauft hat — ist kein lizenzierter Asbestentsorger.
Die Taskforce argumentiert möglicherweise mit der VwGH-Entscheidung von 1999, wonach natürlich vorkommender Asbest im Gestein nicht als "absichtlich eingebrachter Stoff" gilt. Diese Argumentation ist nicht falsch — aber sie deckt weder den Transport noch die Entsorgung ab, die unabhängig davon den Gefahrgut- und Abfallvorschriften unterliegen.
Unsere Einschätzung: Die Empfehlung ist für Laien gefährlich missverständlich. Wer sie befolgt, ohne Fachleute beizuziehen, riskiert Faserexposition bei sich selbst, in seinem Fahrzeug, auf dem Transportweg und an der Annahmestelle.
Offener Brief an Prof. Hutter
Da uns täglich Anrufe von Menschen erreichen, die auf Basis dieser Empfehlung handeln wollen, haben wir am 15. April 2026 einen formellen Brief an OA Assoz.-Prof. Priv.-Doz. DI Dr. med. Hans-Peter Hutter, Leiter der Landes-Taskforce und Facharzt für Umweltmedizin an der Medizinischen Universität Wien, gerichtet.
Wir fragen konkret: Auf welcher rechtlichen und sicherheitstechnischen Grundlage beruht die Empfehlung zur Eigenentfernung? Und: Ist eine Klarstellung geplant?
Vollständiger Brief lesen (15. April 2026)
Sehr geehrter Herr Prof. Hutter,
ich bin Geochemiker (PhD ETH Zürich) und betreibe ungiftig.at, eine Schadstoffberatung in Niederösterreich und Burgenland. Ich verfolge die Arbeit der Taskforce aufmerksam und erhalte derzeit täglich Anfragen von Betroffenen aus der Region.
In einem aktuellen ORF-Bericht wird die Taskforce mit folgender Empfehlung zitiert: Gemeinden und Privatpersonen sollten nachgewiesenes oder verdächtiges Material unter Einsatz von Wasser entfernen und fachgerecht entsorgen. Als Rückgabeweg wird der ursprüngliche Verkäufer, etwa ein Steinbruch, genannt.
Dazu habe ich eine konkrete fachliche Frage: Auf welcher rechtlichen und sicherheitstechnischen Grundlage beruht diese Empfehlung?
Nach meinem Verständnis gilt asbesthaltiges Material unter der VVEA als gefährlicher Abfall. Für dessen Handhabung, Transport und Entsorgung gelten spezifische Vorschriften, die Privatpersonen ohne entsprechende Ausrüstung und Kenntnisse in der Regel nicht erfüllen können. Die Empfehlung zur Eigenentfernung und Rückgabe an den Steinbruch lässt diese Anforderungen unerwähnt.
Mich interessiert, ob die Taskforce diese Einschränkungen bewusst ausgelassen hat, weil sie für natürlich vorkommenden Asbest im Gestein rechtlich eine andere Einschätzung vertritt, oder ob eine Klarstellung geplant ist.
Ich frage nicht, um zu konfrontieren, sondern weil ich täglich Menschen berate, die auf Basis dieser Empfehlung handeln wollen, und weil ich ihnen eine korrekte Auskunft schulde.
Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Maximilian Mandl
ungiftig.at, +43 720 732 583
Eine Antwort ist bisher ausstehend. Wir werden Prof. Hutters Reaktion hier vollständig dokumentieren — unabhängig davon, ob sie eintrifft oder ausbleibt.
Was ist Serpentinit — und warum enthält es Asbest?
Um zu verstehen, warum gerade diese vier Steinbrüche asbesthaltiges Gestein liefern, lohnt ein geochemischer Blick. Dr. Kasia Liszewska, Mitgründerin von Ungiftig, hat ihre Doktorarbeit an der ETH Zürich im Bereich hochpräziser Silikat- und Isotopenanalytik geschrieben — hydratisierte ultramafische Gesteine wie Serpentinit fallen genau in dieses Forschungsfeld.
Das Gestein
Serpentinit ist ein hydratisiertes ultramafisches Gestein — vereinfacht gesagt: ehemaliges Gestein des oberen Erdmantels (reich an Magnesium und Eisen, arm an Silizium), das über geologische Zeiträume mit Wasser reagiert hat. Aus den ursprünglichen Mineralen Olivin und Pyroxen entstehen dabei vor allem drei Serpentinphasen: Lizardit, Antigorit und Chrysotil. Chrysotil ist derjenige Habitus, der faserig wächst — und genau diese Faserform ist industriell als "Weißer Asbest" bekannt.
Die regionale Geologie
Die vier Steinbrüche liegen im geologischen Zusammenhang des sogenannten Rechnitzer Fensters. "Fenster" bedeutet in der Tektonik: ein erosiv freigelegter Bereich, in dem tiefere Gesteinseinheiten zutage treten, die ringsum noch von jüngeren Schichten überdeckt sind. Das Rechnitzer Fenster macht Teile der sogenannten Penninischen Einheiten sichtbar — Reste eines ehemaligen Ozeanbodens, der vor rund 140 Millionen Jahren im Zuge der Alpenbildung geschlossen wurde. Ultramafische Gesteine und ihre hydratisierten Abkömmlinge — eben Serpentinite — sind typische Bestandteile solcher Ozeanboden-Relikte.
Warum der Asbestgehalt variiert
Der Asbestgehalt in Serpentinit ist nicht gleichmäßig. Er hängt davon ab, wie vollständig die Hydratisierung verlief, welche Temperaturen und Drücke dabei wirkten, und ob spätere tektonische Beanspruchung zusätzliche Scherzonen erzeugt hat, in denen sich Asbestfasern bevorzugt bildeten. Deshalb können Proben aus demselben Bruch in einer Messung 5 Prozent und in der nächsten 50 Prozent Asbest enthalten. Amphibol-Asbeste wie Aktinolith und Tremolit entstehen sekundär in Kontaktzonen — ihre Verteilung ist noch kleinräumiger.
Was das praktisch bedeutet
Dass in diesem Landstrich asbesthaltiges Gestein vorkommt, ist geologisch erwartbar. Dass daraus jahrzehntelang Schotter, Streusplitt und Bausand wurden, ist eine politisch-regulatorische Frage — keine geologische Überraschung.
30 Jahre Vorgeschichte: Was die Behörden wussten
Die folgende Chronik rekonstruiert, wann welches Wissen öffentlich wurde. Sie stützt sich überwiegend auf die Falter-Recherche (Klatzer/Winterer, Falter 13/2026) und ergänzt sie um öffentlich zugängliche Behörden- und Gerichtsdokumente, wo verfügbar.
- 1990 — Asbest-Verbot in Österreich. Das Inverkehrbringen und die Verwendung asbesthaltiger Produkte ist ab diesem Jahr untersagt, mit Ausnahmen für natürlich vorkommende Asbestphasen unter der 0,1-Prozent-Schwelle.
- 1994 — Die ZFE Graz führt im Steinbruch Bernstein eine Asbestmessung durch. Die Ergebnisse zeigen bereits erhöhte Werte. (Falter 13/2026)
- 1995 — Ein Gegengutachten des Österreichischen Staubbekämpfungsausschusses (ÖSBS) relativiert die Bernstein-Befunde. Die Brüche bleiben in Betrieb.
- 1999 — Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entscheidet im Zusammenhang mit einer Asphaltmischanlage in Tauchental, dass der im Serpentinit-Schotter enthaltene Asbest nicht als "beabsichtigt eingebrachter Stoff" gilt und damit nicht unter das 1990er-Verbot fällt. Diese Entscheidung wird zur rechtlichen Grundlage für die Fortsetzung des Abbaus.
- 2006 — Eine geologische Studie dokumentiert Asbestgehalte in Gesteinen des Rechnitzer Fensters. Sie erreicht die Behörden, bleibt aber folgenlos. (Falter 13/2026)
- 2008 — Der damals zuständige Bundesminister erlässt einen Rückrufbescheid für 25-Kilogramm-Säcke Winter-Streusplitt aus dem Steinbruch Rumpersdorf. Der Bescheid bleibt punktuell, der Abbau insgesamt geht weiter.
- 2011 — Im UVP-Verfahren zum Steinbruch Pilgersdorf legt der Betreiber Berufung gegen Auflagen ein. Das Verfahren zieht sich.
- Sommer 2025 — Bergerhoff-Messungen am Steinbruch Rumpersdorf zeigen erhöhte Werte. Die Ergebnisse erreichen die Behörden.
- 1. Januar 2026 — Der österreichische Arbeitsplatzgrenzwert für Asbestfasern sinkt von 100.000 auf 10.000 Fasern/m³ Luft.
- 2. Januar 2026 — Die vier Steinbrüche Pilgersdorf, Bernstein, Rumpersdorf und Badersdorf werden behördlich gesperrt.
- 23. Januar 2026 — Greenpeace Österreich startet die erste eigenständige Beprobungskampagne.
- 19. Februar 2026 — Die Landes-Taskforce veröffentlicht erste Luftmessungen am Krankenhaus und Rathaus Oberwart.
- März 2026 — Greenpeace weitet die Beprobung auf Niederösterreich, Steiermark und Ungarn aus; Falter veröffentlicht die 30-jährige Vorgeschichte in Ausgabe 13/2026.
- 15. April 2026 — ORF Burgenland berichtet über neuen Fund in Ollersdorf. Ungiftig richtet offenen Brief an Prof. Hutter zur Eigenentsorgungs-Empfehlung der Taskforce.
Diese Liste bleibt unvollständig, solange die Aufklärung läuft. Wir erweitern sie, wenn neue Dokumente öffentlich werden.
Bin ich betroffen?
Ob du betroffen sein könntest, hängt nicht primär von deinem Wohnort ab, sondern von der Herkunft deines Schotters, Streusplitts oder Rollsplitts. Die folgenden Fragen helfen bei einer ersten Einschätzung.
1. Region und Lieferweg
Wurde Material in den letzten rund 35 Jahren aus dem südlichen Burgenland bezogen? Das betrifft offensichtlich Gemeinden und Privatpersonen in Burgenland, Niederösterreich und der Steiermark — wegen der langen Vertriebsketten aber auch Liefernehmer darüber hinaus. Frage bei Gemeinde, Bauunternehmer, Hauslieferanten oder — bei älteren Lieferungen — im Kaufvertrag nach Herkunft und Lieferjahr.
2. Zeitraum und Nutzung
Material aus diesen Brüchen wurde ab 1990 breit verkauft, mit Schwerpunkten in den 2000er- und 2010er-Jahren. Typische Verwendungen: Einfahrten, Gartenwege, Winterstreugranulat, Gleisschotter, Spielplätze, Schulwege, Parkplätze, landschaftsgärtnerische Flächen.
3. Visuelle Hinweise
Serpentinit ist oft grünlich oder grün-weißlich gesprenkelt, teils mit seidigem Glanz. Frische Bruchflächen können faserig-splittrig wirken. Wichtig: Visuelle Identifikation ist nicht zuverlässig. Auch harmloser, asbestfreier Serpentinit existiert, und von anderen dunkelgrünen Gesteinen wie Gabbro oder Basalt ist er mit dem Auge kaum sicher zu unterscheiden. Das Auge allein genügt nicht — für eine belastbare Aussage braucht es eine Labormessung.
4. Ort und Exposition
Je sensibler die Nutzung (Kinder, Schule, Krankenhaus) und je stärker die mechanische Beanspruchung (Verkehr, Wind, Trockenheit), desto dringlicher ist die Abklärung. Ein selten genutzter Gartenweg, der bei Bedarf abgedeckt werden kann, ist nicht gleich ein Kita-Spielplatz.
Wenn du mehrere Punkte mit Ja beantwortest, ist eine professionelle Begehung und Beprobung sinnvoll. Bei Fragen stehen wir für ein kostenloses Gespräch zur Verfügung.
Was bei Verdacht zu tun ist
Die folgenden Hinweise gelten ab dem Moment, in dem du den Verdacht hast, dass dein Schotter aus einem der vier betroffenen Brüche stammen könnte — unabhängig davon, ob der Verdacht bestätigt ist.
Richtig handeln
- Fotografieren und dokumentieren. Fotos der Fläche aus der Ferne und aus der Nähe. Datum, Ort, ungefähre Fläche und — wenn bekannt — Lieferant und Lieferjahr notieren.
- Zuständige Stelle informieren. Bei öffentlichen Flächen die Gemeinde oder den Schulträger. Bei Privatimmobilien den Verkäufer oder Vermieter, der die Lieferung veranlasst hat.
- Fläche bis zur Klärung zurückhaltend nutzen. Besonders bei sensibler Nutzung und bei trockenem, windigem Wetter.
- Fachleute hinzuziehen. Eine strukturierte Materialprobe und — falls sinnvoll — eine Raumluftmessung nach VDI 3492 gehören in die Hände eines akkreditierten Labors bzw. entsprechend ausgebildeter Gutachter:innen.
Was du auf keinen Fall tun solltest
- Nicht zerkleinern. Kein Hämmern, Brechen, Sieben.
- Nicht trocken kehren, nicht mit Laubbläser bearbeiten. Beides wirbelt Fasern großflächig auf.
- Nicht staubsaugen mit Haushaltsgeräten. Haushaltsfilter halten lungengängige Fasern nicht zurück.
- Nicht selbst Proben nehmen. Jede manuelle Probenahme birgt das Risiko, Fasern freizusetzen.
- Nicht ins Haus tragen. Kein Material an den Schuhen von der Einfahrt nach innen.
Wie wir auf Asbest testen
Wenn eine Prüfung nötig ist, arbeiten wir nach etablierten Verfahren mit einem nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Partnerlabor.
Materialprobe — Asbest-Identifikation und Quantifizierung
Eine Materialprobe wird im Labor analysiert. Für die Asbest-Bestimmung kommen je nach Matrix und Fragestellung Polarisationsmikroskopie (PLM) und Rasterelektronenmikroskopie mit energiedispersiver Röntgenanalyse (REM/EDS) zum Einsatz — letztere nach VDI 3866 und zur sicheren Unterscheidung von Chrysotil und Amphibolen unverzichtbar. Typische Bearbeitungsdauer: fünf bis zehn Arbeitstage nach Probeneingang.
Raumluftmessung — Faserkonzentration in der Atemluft
Wenn die Frage nicht "ist Asbest drin" ist, sondern "atmen wir Fasern ein", führen wir eine Raumluftmessung nach VDI 3492 durch. Das Verfahren: Luft wird über einen definierten Zeitraum durch einen Goldbedampfer-Filter gezogen, der anschließend im REM auf lungengängige Asbestfasern ausgewertet wird. Das Ergebnis ist eine Faserkonzentration in Fasern pro Kubikmeter Luft, vergleichbar mit den Werten, die in den öffentlichen Messungen diskutiert werden.
Was uns von anderen Anbietern unterscheidet
Dr. Kasia Liszewska hat an der ETH Zürich fünf Jahre lang im Reinraumlabor hochpräzise Silikatanalytik betrieben — bis hinunter zu Isotopenverhältnissen in Meteoritenproben (OSIRIS-REx, NASA). Serpentinit und seine asbesthaltigen Phasen liegen genau in diesem Feld. Das bedeutet für unsere Kundschaft: Wir verstehen die Mineralogie nicht nur als Prüfprotokoll, sondern als Wissenschaft. Bei uneindeutigen Befunden können wir die Analyse selbst einordnen, nicht nur das Laborergebnis weiterreichen.
Häufige Fragen
Die Landes-Taskforce (Hutter, Moshammer) sieht "keine akute Gefährdung der Bevölkerung" und setzt auf Luftmessungen. Greenpeace und der Umwelttoxikologe Dr. Norbert Weis halten die Messungen unter winterlich feucht-kalten Bedingungen für wenig aussagekräftig. Sicher ist: Asbest-Fasern sind krebserregend, die Erkrankungen treten erst 20 bis 50 Jahre nach Einatmung auf, und einen "sicheren" Schwellenwert gibt es nach heutigem Wissensstand nicht. Der Rat: Nicht in Panik verfallen, aber verdächtige Materialien unbedingt nicht zerkleinern, nicht trocken kehren und nicht aufwirbeln — und im Zweifel prüfen lassen.
Das belastete Material stammt aus den vier gesperrten Steinbrüchen — verkauft teilweise schon seit den 1990ern, oft einfach als "Streusplitt" oder "Rollsplitt". Optisch handelt es sich um Serpentinit: grün-weißlich gesprenkelt, mit seidig-fasrigen Bruchflächen, oft bröckelig. Eine sichere Identifikation ist mit bloßem Auge nicht möglich. Wenn du weißt, dass dein Schotter aus dem südlichen Burgenland stammt, oder du grünlich-weiße faserige Steine findest: lass eine Materialprobe nehmen.
Erste Regel: keine Panik, aber Handeln. Lass das Kind die Steine nicht zerbrechen, im Mund haben oder mit nach Hause nehmen. Informiere die zuständige Stelle — Gemeinde, Kindergartenträger, Schulerhalter — und verlange Auskunft über die Herkunft des Materials und eine Beprobung. Bis zur Klärung ist es sinnvoll, die Fläche nicht zu nutzen, vor allem bei Trockenheit und Wind.
Ja, potenziell. Greenpeace hat asbesthaltiges Material bereits nachgewiesen in Niederösterreich, der Steiermark, am Rastplatz Mogersdorf an der S7 und im ungarischen Szombathely und Bozsok. Entscheidend ist nicht dein Wohnort, sondern die Herkunft des konkreten Materials.
Die Landes-Taskforce empfiehlt genau das — wir halten diese Empfehlung für fachlich unvollständig und für Laien gefährlich missverständlich. Asbesthaltiges Material gilt unter der österreichischen Abfallverzeichnisverordnung (AVV) als gefährlicher Abfall. Dessen Handhabung erfordert P3-Atemschutz und Schutzanzug, der Transport unterliegt dem ADR (Gefahrgutvorschriften), und die Entsorgung muss über lizenzierte Stellen erfolgen. Ein Steinbruch ist kein lizenzierter Asbestentsorger. Wir haben dazu am 15. April 2026 einen formellen Brief an Prof. Hutter (MedUni Wien) gerichtet und warten auf Antwort.
Eine Einzelanalyse einer Materialprobe auf Asbest kostet ab €69 (mineralische Matrix z. B. Beton, Estrich: €149). Dazu kommt die Begehungspauschale von €290 (flat, unabhängig vom Scope), sofern wir selbst Proben vor Ort nehmen. Eine Raumluftmessung nach VDI 3492 mit REM-Auswertung kostet €390 pro Messpunkt. Bei Fragen stehen wir für ein kostenloses Gespräch zur Verfügung.
Die Taskforce veröffentlichte am 19. Februar 2026 erste Ergebnisse: Vor dem Krankenhaus Oberwart 474 bis 1.346 Asbestfasern pro Kubikmeter Luft (Mittelwert 829), beim Rathaus Oberwart 166 bis 760 (Mittelwert 386). Wichtig: Diese Werte stammen aus feucht-kaltem Winter. Dr. Norbert Weis und Greenpeace kritisieren, dass solche Bedingungen Fasern am Boden halten und höhere Werte bei Sommerhitze und Trockenheit zu erwarten sind. Weitere Messungen sind angekündigt — wir aktualisieren diese Seite, wenn neue Daten vorliegen.
Unser Brief wurde am 15. April 2026 abgeschickt. Eine Antwort ist bisher ausstehend. Wir dokumentieren Prof. Hutters Reaktion auf dieser Seite, sobald sie vorliegt — oder vermerken das Ausbleiben nach angemessener Frist.
Rechtlich ist die Lage eine "Grauzone": Das Inverkehrbringen asbesthaltiger Materialien ist seit 1990 verboten — aber nur, wenn die Fasern absichtlich zugesetzt wurden. Bei natürlich vorkommendem Asbest im Gestein fehlt eine klare Regel. Trotzdem bewegt sich etwas: Behörden haben bereits beim Krankenhaus Oberwart die Entfernung angeordnet, ÖBB und ASFINAG haben vorsorglich geräumt. Für private Fälle kommt es auf Kaufvertrag, Mietvertrag und Beweislage an. Wir empfehlen im Streitfall eine dokumentierte Probenahme durch unabhängige Dritte.
Gebundener Asbest im festen Gestein ist für direktes Berühren weniger gefährlich als freie Fasern. Gefährlich wird es durch Abrieb: Autoreifen, Schaufelarbeiten, trockenes Kehren, Laubbläser, spielende Kinder, die Steine gegeneinander schlagen, oder starker Wind bei Trockenheit. Kurzer Fußverkehr bei Nässe auf einem geschlossenen Weg ist ein kleineres Risiko als ein häufig befahrener trockener Schotter-Parkplatz.
Quellen & weitere Informationen
- Falter 13/2026 — Jürgen Klatzer & Matthias Winterer, "Das verseuchte Bundesland", 24. März 2026. falter.at/zeitung/20260324/das-verseuchte-bundesland
- Greenpeace Österreich — laufende Beprobungskampagne seit Januar 2026. Aktueller Fundkatalog unter greenpeace.at/news/asbest-ostoesterreich
- ORF Burgenland — laufende lokale Berichterstattung zu Taskforce, Sperrungen und Räumungen; zuletzt: "Asbest: Spielplatz in Ollersdorf gesperrt", 15. April 2026
- BVZ (Burgenländische Volkszeitung) — regionale Berichterstattung, insbesondere zu Oberwart und Oberpullendorf
- Landes-Taskforce Burgenland — Luftmessergebnisse vom 19. Februar 2026 (Krankenhaus und Rathaus Oberwart)
- Verwaltungsgerichtshof-Entscheidung 1999 — zur Asphaltmischanlage Tauchental und zur rechtlichen Einordnung natürlich vorkommenden Asbests
- Bundesminister-Rückrufbescheid 2008 — 25-kg-Säcke Winter-Streusplitt aus Rumpersdorf
- ZFE Graz (1994) und ÖSBS-Gegengutachten (1995) — frühe Messungen im Bruch Bernstein
- Dr. Maximilian Mandl, Brief an OA Assoz.-Prof. Priv.-Doz. DI Dr. med. Hans-Peter Hutter, MedUni Wien, 15. April 2026 — vollständiger Text siehe Abschnitt oben
Bei Fragen zur Quellenlage, zu konkreten Messergebnissen oder zur Einordnung einzelner Berichte: servus@ungiftig.at