Was möchtest du wissen?
Was passierte · 4 Brüche · Mini-Timeline · Update-Protokoll
Burgenland · Steiermark · NÖ · Karte · Lieferketten
Szombathely · Sopron · Kőszeg · Zalaegerszeg
Messreihen · Toxikologie · medizinische Fakten
Spielplatz · Steinbruch · Prüfbericht · Montanuni
Taskforce-Q&A · ARGE · Hutter · Kirschbaum
Selbstcheck · Was tun · Was nicht tun · FAQ
Serpentinit · Rechnitz 1979 · Vorgeschichte
Schätze Gestein, Mineral und Prozent · Laborauflösung folgt
Chronik
24.5.StandMini-Timeline
- 1979BOKU-Studie misst 3.350 Asbestfasern/m³ in der Atemluft Rechnitz; 10 % der Bevölkerung mit Pleuraplaques
- 1990 ff.Asbestproblematik in der Branche bekannt, behördlich nicht durchgesetzt
- 31. Dez. 2025Inkrafttreten der GKV-Novelle 2025 (BGBl. II 339/2025): Senkung des Asbest-Arbeitsplatzgrenzwerts von 100.000 auf 10.000 F/m³
- 2. Januar 2026Behördliche Sperrung der vier Steinbrüche
- 13. Januar 2026Erstinformation des Bundes (BMASGPK) telefonisch durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung (4053/AB-BR/2026, Frage 1a)
- 14. Februar 2026Landes-Taskforce fordert öffentlich, dass der Bund die Regelungslücke bei Asbest schließen muss (Land Burgenland / ORF Burgenland, 14.2.2026)
- 16. Februar 2026Erster Sonderlandtag zu Asbest auf ÖVP-Antrag (Rosenmontag); Mehrheitsantrag fordert österreichweite einheitliche Regelung (ORF Burgenland, BVZ, 16.2.2026)
- 24. März 2026Falter-Recherche „Das verseuchte Bundesland" (Klatzer / Winterer)
- April 2026Gesundheitsnotstand in Szombathely (Ungarn)
- 15./26. April 2026Erstschreiben und offener Brief an Prof. Hans-Peter Hutter (Leiter Landes-Taskforce); Antwort steht aus
- 23. April 2026Reguläre Landtagssitzung; LH-Stv.in Haider-Wallner argumentiert in der Fragestunde, die ungarische Situation (stark befahrene Lkw-Straße in Wohngebiet) sei im Burgenland nicht gegeben (ORF Burgenland, 23.4.2026)
- 27. April 2026ARGE-Pressekonferenz im gesperrten Steinbruch Pilgersdorf
- 4. Mai 2026Eigene Laboruntersuchung der Ungiftig FlexCo (CRB-Prüfbericht 26-06249)
- 5. Mai 2026Frühe Eskalationsschätzung Ungarn: Bürgermeister Nemény nennt bis zu 30 betroffene Ortschaften (Anfangs-Mai-Stand)
- 8. Mai 2026Sachverständigengutachten der Montanuniversität Leoben liegt vor
- 9. Mai 2026Péter Magyar (Tisza-Partei) wird mit 140:54 Stimmen zum ungarischen Ministerpräsidenten gewählt; László Gajdos wird Minister für die lebende Umwelt (Portfolio, 9.5.2026)
- 11./12. Mai 2026Parlamentarische Anfragebeantwortungen Schumann (BMASGPK, 4053/AB-BR/2026) und Totschnig (BMLUK, 4055/AB-BR/2026)
- 11.–13. Mai 2026Bitumenversiegelung der Síp utca im Oladi-Plató (Szombathely); parallel Calcium-Chlorid-Staubbindung auf ca. 20.000 m² in 7 Straßen (Ugytudjuk, Economx, Infostart, 11.–12.5.2026)
- 13. Mai 2026Greenpeace-Welle: sieben weitere asbesthaltige Schotterflächen im Burgenland (Stadtschlaining, Holzschlag/KG Mariasdorf, Deutschkreutz, Horitschon, Steinberg-Dörfl, Kaisersdorf, Neumarkt im Tauchental) plus Aspangberg-St. Peter in Niederösterreich; Forderung nach Umwidmung der gesperrten Steinbrüche zu Asbestdeponien
- 14. Mai 2026László Gajdos als neuer ungarischer Lebensumwelt-Minister mit erstem Außentermin in Szombathely; Kabinettsbefassung für 18.5. angekündigt (Pénzcentrum, 14.5.; Euronews, 15.5.2026)
- 15. Mai 2026Mindestens 300 dokumentierte Fundorte in drei Komitaten Ungarns (Vas, Zala, Győr-Moson-Sopron); Sopron mit 19 positiv getesteten Straßenabschnitten bestätigt; Kőszeg und Zalaegerszeg als weitere betroffene Städte (Euronews 15.5.; Pénzcentrum 14.–15.5.; Telex 16.5.2026)
- 21. Mai 2026Taskforce veröffentlicht drei Großpetersdorf-Messwerte (95, 13.000, 300 Fasern/m³)
- 23. Mai 2026Methodische Einordnung der Großpetersdorf-Werte und Forderung nach Protokoll und N ≥ 10 Folge-Messungen auf dieser Seite (→ Methodik-Kritik)
- 24. Mai 2026Faktische Normen-Referenz, neue Sektion „Arbeits- vs. öffentliche Exposition", Methodische Einordnung der TRGS-517-Methode mit peer-reviewter Quellenanker (→ Sektion, → Methodische Einordnung)
- 21. Dez. 2029 (geplant)Geplante zweite Senkung des Asbest-Arbeitsplatzgrenzwerts auf 2.000 F/m³ (EU-Richtlinie 2023/2668; 4053/AB-BR/2026, Frage 18)
📌 Update-Protokoll (Changelog)
- 31. Mai 2026: Die interaktive Fundort-Karte ist jetzt direkt in diese Übersicht eingebunden; die vollständige Liste aller dokumentierten Fundorte bleibt als ausklappbare Textliste erhalten. Eigene Funde können weiterhin über die Fundort-Seite gemeldet werden.
- 27. Mai 2026: Neue Sektion: Analyse der Ausbreitungsrechnung der GeoSphere Austria (GRAMM/GRAL-Modell, 131 Seiten, im Auftrag des Amts der Burgenländischen Landesregierung, Geschäftszahl 2026/UM/000160). Ergebnistabelle der WHO-Faserkonzentrationen an Anrainer-Rezeptorpunkten (JMW und P95 für alle vier Steinbrüche). Methodische Einordnung: TRGS 517 Verdünnungseffekt im Eingangsparameter (mit Rückverweis auf die Rechenbeispiele), fehlende Sensitivitätsanalyse, fehlende Deposition/Akkumulation/Resuspension. (→ Ausbreitungsrechnung)
- 26. Mai 2026: Methodik-Kritik Großpetersdorf erweitert: neuer Punkt 6 „Bewertungsrahmen der eigenen Referenz" zeigt, dass die drei Taskforce-Messungen nach dem Bewertungsschema der TRGS 517 Anlage 3 (aus der die Taskforce ihren Referenzwert ableitet) als nicht bestanden gelten würden, weil ein Einzelwert die Akzeptanzkonzentration überschreitet. Rechenbeispiel erweitert mit Modellrechnungen aus dem Rechnitzer Fenster (18 Proben, CSV-Download). (→ Methodik-Kritik) (→ Rechenbeispiel)
- 24. Mai 2026 (Phase 3): Wesentliche Ausarbeitung der Norm-Referenz auf /asbest-normen/: lokale Spiegelung der EPA-CTM-029 (CARB-Method-435-Spiegel) unter /asbest-normen/sources/, Vertiefung der VDI-3866- und VDI-3492-Abschnitte (Methodenwahl, Geräteparameter, Nachweisgrenzen-Skalierung), neue Sektion „Methodische Einordnung" mit peer-reviewter Quellenanker (Cavallo 2020, USGS OFR 2011-1188, IARC Monograph 100C). Auf dieser Burgenland-Seite: neuer Cavallo-Verweis in der Sektion „Welche Norm für was" mit Querlink. Außerdem: Layout-Fix der Norm-Sektion-Überschriften, Entfernung der Weiterführend- und Videos-Sektion auf /asbest-erkennen/, Aktualisierung des Banner-Datums auf der Startseite. (→ Norm-Sektion, → Methodische Einordnung)
- 24. Mai 2026: Neue Sektion „Welche Norm für was: Arbeits- versus öffentliche Exposition" zwischen Taskforce-Faktencheck-Block und Methodik-Kritik Großpetersdorf. Faktische Einordnung der von der Taskforce verwendeten Bezugswerte (TRGS 910 Akzeptanzkonzentration 10.000 F/m³, Orientierungswert 1.000 F/m³, TRGS 517 Materialanalyse) im Verhältnis zur fehlenden österreichisch/deutschen Norm für Anrainer-Außenluft und im Vergleich zur kalifornischen ATCM Surfacing Applications (17 CCR § 93106) / CARB Method 435. Parallel veröffentlicht: faktische Referenzseite zu allen relevanten Normen auf /asbest-normen/. (→ zur neuen Sektion)
- 23. Mai 2026: Methodik-Kritik zur Großpetersdorf-Veröffentlichung der Taskforce vom 21.5.2026. Drei amtlich bestätigte Messwerte (95, 13.000, 300 Fasern/m³) werden tabellarisch dargestellt; Chronologie, methodische Freiheitsgrade und konkrete Protokoll-Forderungen ergänzen die Einordnung. Der zuvor auf dieser Seite vorbereitete offene Brief ist obsolet, weil die Taskforce vor der Frist veröffentlicht hat; die analytische Sektion ersetzt ihn. Die vier primärquellengestützten Faktenschärfungen in der 100-Jahre-Vorgeschichte (Rosenberg 1928, Mikro-Asbest-Vermarktung, 1916–1945-Attribution, Quellenzitat) bleiben unverändert. (→ zur Methodik-Kritik)
- 18. Mai 2026: Mehrere Faktenergänzungen aus Primärquellen — das Informationsblatt der Marktgemeinde Großpetersdorf zum Mühlschlag-Fund ist jetzt vollständig dokumentiert (Fräsgut, 2018 aufgebracht, ca. 1,2 km Straße, geplante Asphaltierung ~130.000 €; Quelle: ORF Burgenland 16.5.2026) und als PDF auf dieser Seite verfügbar; die Betreiber-Zuordnung der vier gesperrten Brüche wurde präzisiert (Klöcher Baugesellschaft m.b.H. für Rumpersdorf und Badersdorf, Hermann Mayer Ges.m.b.H. für Bernstein, beide ohne Stellungnahme auf Falter-Anfrage); zusätzliche unabhängige Expertenstimme zur regionalen Geologie (Friedrich Koller, Geologe Universität Wien, zu Asbestadern in Badersdorf); historische Kontextzahlen ergänzt (industrieller Asbestabbau in der Region 1916–1945; rund 870.000 t Asbest in Österreich 1947–1990, Umweltbundesamt; rund 100 Fälle/Jahr asbestbedingter Berufskrankheiten laut Unfallversicherung); wörtliche BMLUK-Antworten zu den Fragen 13/17/19/20 aus 4055/AB-BR/2026 (Aufklärung delegiert an Länder, internationale Vorbilder „nicht bekannt", Forschung „ausreichend erforscht", Entsorgung an Abfallrecht); BMASGPK-Ergänzung zur Frage 7b aus 4053/AB-BR/2026 (keine §-45a-AMFG-Anzeigen über Kündigungen seitens der betroffenen Betriebe); historische Karte aus dem Burgenland-Atlas 1941 (Karte 3 — Rechnitz Asbestproduktion 1926–1936 und Asbestausfuhr 1931–1936) als Bild eingebunden (Quelle: David Rumsey Map Collection, Lizenz CC BY-NC-SA 3.0); Lieferketten-Abschnitt um drei steirische Firmen erweitert (McDonald's, Hofer, Sandstein Bau- und Gartenmaterial).
- 16. Mai 2026: Größere Aktualisierung — Eskalationswelle Ungarn vollständig nachgezogen: Regierungswechsel (Magyar Péter / Gajdos), Bitumenversiegelung der Síp utca (11.–13.5.), mindestens 300 dokumentierte Fundorte in drei Komitaten (Vas, Zala, Győr-Moson-Sopron), Sopron als dritte betroffene Stadt mit 19 positiv getesteten Straßen. Greenpeace-Welle 13.5.2026 mit sieben neuen Burgenland-Gemeinden plus Aspangberg-St. Peter in Niederösterreich integriert. Stimme des Pilgersdorf-Betriebsleiters Eichhorn (ORF Burgenland 9.5.2026) und Status der ausstehenden Hutter-Antwort ergänzt. Mini-Timeline um Sonderlandtag, Hutter-Briefe und Regierungseskalation erweitert. Layout-Update: info-box-Rollen normiert, Mini-TOCs in den Sektionen Fundorte und Tiefenanalyse Ungarn. (→ Tiefenanalyse Ungarn) (→ Fundorte)
- 11. Mai 2026: Größeres Update — Eingliederung des Sachverständigengutachtens der Montanuniversität Leoben (Stand 8.5.2026), Erweiterung der Tiefenanalyse Ungarn auf bis zu 30 Ortschaften, ungarischer Regierungsbeschluss und Greenpeace-Forderung nach österreichischem Krisenstab. Neuer Abschnitt zur historischen Rechnitz-Studie 1979 (3.350 F/m³ in der freien Außenluft eines Wohngebiets — 47 Jahre vor den heutigen Funden). (→ Montanuni) (→ Rechnitz)
- 5. Mai 2026: Eigene Beprobung — die Ungiftig FlexCo hat zwei eigene Proben durch das DAkkS-akkreditierte Labor CRB Analyse Service GmbH untersuchen lassen. Befund 1: Spielplatz-Wegschotter in Kotezicken (Aktinolith, Klasse 2). Befund 2: aktive Laderampe eines nicht gesperrten Steinbruchs im selben geologischen Komplex wie die gesperrten Brüche (südburgenländisches Rechnitzer Fenster; Standort aus rechtlichen Gründen anonymisiert) — Chrysotil, Klasse 4 (20 bis 50 Prozent Asbestmassengehalt); behördliche Nachprüfung läuft. (→ zur Beprobung)
- 4. Mai 2026: Tiefenanalyse Ungarn aktualisiert — Atemluftmessungen aus Szombathely (Oladi-plató), Strafanzeige Bürgermeister Nemény, Sachverstand Prof. Tamás Weiszburg (ELTE Budapest) zum mineralogischen Befund Amphibol-Asbest. (→ zur Tiefenanalyse Ungarn)
- 4. Mai 2026: Neue österreichische Fundorte — Boccia-Bahn Kirchschlag (Buckligen Welt) mit bis zu 20 Prozent Asbestbelastung, Spielplatz Ollersdorf gesperrt. (→ zu den Fundorten)
- 4. Mai 2026: Wissenschaftliche Einordnung der ARGE-Pressekonferenz vom 27. April 2026 im behördlich gesperrten Steinbruch Pilgersdorf. (→ zum Faktencheck)
- 4. Mai 2026: Faktencheck zur Q&A-Seite der Landes-Taskforce — Diskrepanz zwischen Beruhigungsbotschaft und eigenen methodischen Selbsteinschränkungen. (→ zum Taskforce-Faktencheck)
- 26. April 2026: Offener Brief an Prof. Hutter (Taskforce-Leiter, MedUni Wien) — vier Fragen zu § 26 GKV, praktischer Entsorgung, Gesamtkette und Richtwert 1.000 Fasern/m³. (→ direkt zum Brief)
- 26. April 2026: Offener Brief an Prof. Kirschbaum (KiProCon, ARGE-Gutachter) — vier Fragen zu Schwellenwert mechanischer Beanspruchung, Atemluftmessungen unter Realbedingungen, Methodenkritik und Labor-Zertifizierung. (→ direkt zum Brief)
- 26. April 2026: Vollständige Messreihe der Taskforce (66 Messpunkte, März 2026) eingearbeitet, mit methodischer Einordnung. (→ zur Messreihe)
Was ist passiert?
Am 2. Januar 2026 wurden vier Steinbrüche im südlichen Burgenland — Pilgersdorf, Bernstein, Postmann (postalisch Rumpersdorf, KG Glashütten bei Schlaining) und Badersdorf — von den österreichischen Behörden gesperrt. Der Grund: Analysen ergaben bruchspezifisch Asbest-Gehalte von 2 bis 100 Prozent im abgebauten Serpentinit. Der gesetzliche Schwellenwert für das Inverkehrbringen asbesthaltiger Materialien liegt bei 0,1 Prozent.
| Steinbruch | Katastralgemeinde | Bezirk | Asbestgruppe | Gehalt |
|---|---|---|---|---|
| Pilgersdorf | Pilgersdorf | Oberpullendorf | Chrysotil | 5–50 % |
| Bernstein | Bernstein | Oberwart | Chrysotil | 5–100 % |
| Postmann (postalisch Rumpersdorf) | Glashütten bei Schlaining | Oberwart | Chrysotil + Amphibol | 10–70 % |
| Badersdorf | Badersdorf | Oberwart | Chrysotil + Amphibol | 2–70 % |
Den Ausschlag gab ein regulatorischer Schritt zum Jahreswechsel: Mit 31. Dezember 2025 trat die GKV-Novelle (BGBl. II Nr. 339/2025, Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2668) in Kraft und senkte den österreichischen Arbeitsplatzgrenzwert für Asbestfasern von 100.000 auf 10.000 Fasern pro Kubikmeter Luft. Das Gestein hat sich nicht verändert — das Gesetz schon. Unter dem neuen, strengeren Wert war der Abbau in den betroffenen Brüchen nicht mehr zulässig. Mit 21. Dezember 2029 wird der Grenzwert in einem zweiten Schritt auf 2.000 F/m³ weiter abgesenkt (Schumann, 4053/AB-BR/2026, Frage 18).
Die Wochenzeitung Falter hat in ihrer Ausgabe 13/2026 (24. März 2026, Autoren: Jürgen Klatzer und Matthias Winterer) eine mehrseitige Recherche zur 30-jährigen Vorgeschichte veröffentlicht. Behörden, Gutachter und Betreiber wussten seit den 1990er-Jahren von der Asbest-Problematik — gehandelt wurde erst jetzt. Seit Januar 2026 dokumentiert Greenpeace Österreich in einer eigenen Beprobungskampagne, wo verbautes Material aus diesen Steinbrüchen zu finden ist. Inzwischen reichen die Funde von Burgenland und Niederösterreich über die Steiermark bis nach Westungarn, mit einem ungarischen Schwerpunkt im Wohngebiet Oladi-plató in Szombathely.
Inzwischen hat sich der Fall ausgeweitet: Bis zu 30 westungarische Ortschaften sind nach Angaben des Bürgermeisters von Szombathely (Dr. András Nemény, Interview Kontroll.hu Anfang Mai 2026) betroffen — eine konkrete behördlich bestätigte Einzelaufzählung steht aus. In Ungarn wurde ein Regierungsbeschluss zur Aufarbeitung erlassen, Greenpeace fordert von der österreichischen Bundesregierung die Einrichtung eines Krisenstabs. Das Sachverständigengutachten der Montanuniversität Leoben zu den vier gesperrten Steinbrüchen wurde am 8. Mai 2026 an die Bezirksverwaltungsbehörden übermittelt; die Ergebnisse selbst sind bis zum Abschluss des Verfahrens nicht öffentlich.
Die vier gesperrten Steinbrüche
Laut Falter-Recherchen (Klatzer/Winterer, Falter 13/2026) und der offiziellen Bundes-Tabelle (BMLUK 4055/AB-BR/2026) stammen die bestätigt belasteten Chargen aus vier Steinbrüchen im südlichen Burgenland. Alle vier bauten Serpentinit aus dem geologischen Zusammenhang des sogenannten Rechnitzer Fensters ab.
- Pilgersdorf (Bezirk Oberpullendorf): einer der größten Abbaue der Region, seit 2011 mit einem UVP-Verfahren belastet, gegen das der damalige Betreiber Einspruch erhob. Produkte: Streusplitt, Rollsplitt, Bausand. Asbestgruppe Chrysotil, Gehaltsspanne 5–50 % (BMLUK 4055/AB-BR/2026, S. 2).
- Bernstein (Bezirk Oberwart): bereits 1994 Gegenstand einer Asbestmessung der ZFE Graz. Produkte: Streusplitt, Gleisschotter. Asbestgruppe Chrysotil, Gehaltsspanne 5–100 % (BMLUK 4055/AB-BR/2026, S. 2), also bis hin zu reinen Asbestfaser-Adern.
- Postmann (Bezirk Oberwart, Katastralgemeinde Glashütten bei Schlaining, postalisch „Rumpersdorf, 7463 Weiden bei Rechnitz"): aus diesem Bruch stammte 2008 jener 25-Kilogramm-Sack-Streusplitt, den der damalige Bundesminister per Bescheid zurückrufen ließ. Produkte: Streusplitt, Winter-Streugranulat. Asbestgruppe Chrysotil und Amphibol, Gehaltsspanne 10–70 % (BMLUK 4055/AB-BR/2026, S. 2). Der Bruch wird in den Medien teils als „Rumpersdorf", teils als „Glashütten bei Schlaining" geführt. Gemeint ist derselbe bergrechtliche Standort.
- Badersdorf (Bezirk Oberwart): 2026 öffentlich bekannt geworden durch einen dokumentierten Fall entlang eines privaten Gartenzauns, bei dem Staubabdruckmessungen 280 Fasern pro cm² ergaben, beim 100er-Schwellenwert ein Richtwert für akuten Handlungsbedarf. Asbestgruppe Chrysotil und Amphibol, Gehaltsspanne 2–70 % (BMLUK 4055/AB-BR/2026, S. 2).
Alle vier Brüche wurden am 2. Januar 2026 behördlich gesperrt. Die Betreiberangaben nennt die Falter-Recherche im Detail; wir beschränken uns auf die öffentlich unbestrittene Zuordnung und verweisen für Namen auf die verlinkte Originalquelle.
Fundorte
37Orte ATDas Material aus den vier Steinbrüchen wurde über drei Jahrzehnte hinweg in großem Stil verbaut. Falter spricht von rund 50 Millionen Tonnen seit 1990. Die folgende Liste stützt sich auf Funde von Greenpeace Österreich, behördliche Bestätigungen, Berichte von ORF Burgenland, ORF Niederösterreich, BVZ und ungarischen Medien (Telex, Index, vaol.hu, kormanyhivatalok.hu). Sie wird laufend aktualisiert.
Alle dokumentierten Fundorte als Textliste anzeigen
| Ort | Koordinaten | Quelle | Status |
|---|---|---|---|
| Österreich | |||
| Breitenbrunn am Neusiedler See (ÖBB-Bahnhof)Eisenstadt-Umgebung | 47.9411, 16.7463 | Greenpeace | Laborbestätigt |
| Ollersdorf (Spielplatz)Güssing | — | Greenpeace | Laborbestätigt |
| HartbergHartberg-Fürstenfeld | — | Medien | Laborbestätigt |
| NeudauHartberg-Fürstenfeld | 47.1779, 16.1008 | Medien | Saniert |
| Rastplatz Mogersdorf (S7)Jennersdorf | 46.9754, 16.2674 | Greenpeace | Saniert |
| Aspangberg-St. PeterNeunkirchen | — | Greenpeace | Laborbestätigt |
| Neunkirchen, Kreisverkehr FabriksgasseNeunkirchen | 47.7230, 16.0856 | Medien | Saniert |
| Neunkirchen, Kreisverkehr SchraubenwerkstraßeNeunkirchen | 47.7241, 16.0778 | Medien | Saniert |
| Neunkirchen, Stadtpark (Barfußweg)Neunkirchen | 47.7202, 16.0739 | Medien | Saniert |
| Straßenmeisterei Aspang MarktNeunkirchen | 47.5456, 16.0779 | Medien | Saniert |
| Winden am See (ÖBB-Bahnhof)Neusiedl am See | 47.9470, 16.7591 | Greenpeace | Laborbestätigt |
| Businesspark Steinberg-DörflOberpullendorf | 47.4914, 16.4908 | Medien | Laborbestätigt |
| DeutschkreutzOberpullendorf | — | Greenpeace | Laborbestätigt |
| HoritschonOberpullendorf | — | Greenpeace | Laborbestätigt |
| KaisersdorfOberpullendorf | — | Greenpeace | Laborbestätigt |
| Spielplatz McDonald's OberpullendorfOberpullendorf | — | Greenpeace | Saniert |
| Steinberg-Dörfl (Greenpeace-Fund)Oberpullendorf | — | Greenpeace | Laborbestätigt |
| Steinbruch PilgersdorfOberpullendorf | 47.4377, 16.3143 | Eigene Probe | Laborbestätigt |
| Badersdorf (privater Gartenzaun)Oberwart | — | Medien | Laborbestätigt |
| GroßpetersdorfOberwart | — | Gemeinde | Laborbestätigt |
| Holzschlag (KG Mariasdorf)Oberwart | — | Greenpeace | Laborbestätigt |
| Kinderkrippe OberwartOberwart | 47.2842, 16.2125 | Medien | Laborbestätigt |
| Krankenhaus OberwartOberwart | 47.2789, 16.2062 | Taskforce | Laborbestätigt |
| Neumarkt im TauchentalOberwart | — | Greenpeace | Laborbestätigt |
| Rechnitz (Wohngebiet)Oberwart | — | Medien | Laborbestätigt |
| Skatepark RechnitzOberwart | 47.3186, 16.4361 | Medien | Laborbestätigt |
| Spielplatz KotezickenOberwart | 47.1910, 16.3431 | Eigene Probe | Laborbestätigt |
| StadtschlainingOberwart | — | Greenpeace | Laborbestätigt |
| Steinbruch BadersdorfOberwart | 47.1945, 16.3851 | Eigene Probe | Laborbestätigt |
| Steinbruch BernsteinOberwart | 47.4218, 16.2651 | Eigene Probe | Laborbestätigt |
| Steinbruch BurgOberwart | 47.2045, 16.4124 | Eigene Probe | Unbestätigt |
| Steinbruch Postmann (Rumpersdorf / KG Glashütten bei Schlaining)Oberwart | 47.3400, 16.3336 | Eigene Probe | Laborbestätigt |
| Kirchschlag in der Buckligen Welt (Boccia-Bahn)Wiener Neustadt | 47.5013, 16.2913 | Greenpeace | Saniert |
| Kirchschlag in der Buckligen Welt (Siedlung)Wiener Neustadt | — | Greenpeace | Laborbestätigt |
| KrumbachWiener Neustadt | — | Medien | Unbestätigt |
| Industriebetrieb Wiener NeustadtWiener Neustadt (Stadt) | — | Greenpeace | Saniert |
| Wiener NeustadtWiener Neustadt (Stadt) | — | Medien | Laborbestätigt |
| Ungarn | |||
| Harka (5 Straßen)Győr-Moson-Sopron | — | Medien | Laborbestätigt |
| SopronGyőr-Moson-Sopron | — | Medien | Laborbestätigt |
| Sopron, Egeredi-dombGyőr-Moson-Sopron | 47.6636, 16.5922 | Greenpeace | Laborbestätigt |
| Sopron, Parkplatz Pozsonyi útGyőr-Moson-Sopron | 47.6933, 16.6016 | Greenpeace | Laborbestätigt |
| BozsokVas | — | Medien | Laborbestätigt |
| KőszegVas | — | Medien | Unbestätigt |
| Szentgotthárd, Hársas-tó-PromenadeVas | — | Medien | Laborbestätigt |
| Szombathely, Oladi-platóVas | — | Medien | Laborbestätigt |
| ZalaegerszegZala | 46.8417, 16.8416 | Medien | Unbestätigt |
Diese Liste ist nicht abschließend. Wenn du einen weiteren Fall kennst, den wir hier aufnehmen sollten, schreib uns an servus@ungiftig.at — wir prüfen und ergänzen mit Quellenangabe.
Was sagen die Lieferketten?
Eine private Bürgerrecherche aus der Steiermark hat von Februar bis Mai 2026 etwa 15 Steinbruch- und Großhandelsbetriebe angeschrieben und ihre Antworten dokumentiert. Ergebnis: Die angefragten steirischen Lieferketten beziehen ihr Material in der Regel nicht aus den vier gesperrten burgenländischen Brüchen — die steirische Versorgung ist außerhalb der bereits dokumentierten Einzelfunde offenbar weitgehend ungefährdet.
- Bauhaus verkauft in Österreich „ausschließlich Streusplitt aus der Donauregion" (kalkig/quarzitisch).
- Holding Graz / Stadt Graz: Streusplitt aus Radlpass (Eibiswald, ALAS Baustoff Holding) und Grazer Becken (Karl Schwarzl).
- Holding Graz Straßenbahn: Gleissteine aus dem Appel Steinbruch (Steiermark).
- ÖBB Steiermark: Gleisschotter aus Preg bzw. Feldbach.
- Hornbach via Lieferant Scherf: kein Material aus den vier gesperrten Brüchen.
- Kanzelsteinbruch Gratkorn, Tieber Steinbrüche, Werke Weizklamm, Poingl, Naintsch, Völlegg, St. Jakob, Eibisberger / Strobl (Schöckl-Kalk), Kirchengast Schotterwerke: jeweils asbestfrei laut Materialprüfung bzw. geologischem Gutachten.
- McDonald's Steiermark: Gestein aus einem nicht betroffenen Steinbruch; das Unternehmen stellt klar, dass das in den Medien genannte Material in einem durch eine Glaswand vom Spielplatz getrennten Beet lag.
- Hofer Steiermark: den steirischen Filialen sind keine konkreten Lieferketten aus burgenländischen Steinbrüchen bekannt; der angebotene Spielsand stammt laut Lieferant aus Ungarn und ist asbestfrei.
- Firma „Sandstein Bau- und Gartenmaterial": laut Unternehmensauskunft kein asbesthaltiges Material bei den Lieferanten; bezogen wird u. a. Sand aus dem Burgenland (Anmerkung: Burgenland-Sand stammt nicht zwingend aus Serpentinit-Brüchen, andere Lithologien überwiegen).
Bemerkenswert ist die schriftliche Antwort der Scherf GmbH (Hornbach-Lieferant, Mai 2026): „Es besteht keine normative oder gesetzliche Regelung, dass wir unsere Rohstoffe auf den Asbestgehalt prüfen müssen. … Wir wissen schon seit einigen Jahrzehnten, dass Asbest in Steinbrüchen mit bestimmten Hauptmineralien vorkommen kann (zB Serpentinit Steinbrüche im Burgenland) und haben uns damals schon dazu entschieden, kein Material von potentiell asbestbelasteten Betrieben einzukaufen." Eine Industrie-Selbstauskunft eines Lieferanten ohne öffentlichen Druck — sie bestätigt aus Innensicht den Falter-Kernvorwurf eines lange bekannten, aber nicht regulierten Risikos. Die Anfragen liegen Ungiftig im Wortlaut vor; die Bürgerrecherche hat einer Verwendung mit Anonymisierung der Einsenderin zugestimmt. (Quelle: private Anfragebeantwortungen Februar bis Mai 2026, dokumentiert und der Redaktion übermittelt.)
Eine kurze Anleitung für eigene Anfragen: Wer wissen will, ob der eigene Schotter, Sand, Gleisbau oder Spielsand betroffen ist, kann den Lieferanten direkt anschreiben. Eine typische Anfrage: „Welche Steinbrüche liefern den von Ihnen vertriebenen Streusplitt / Schotter / Sand? Sind Lieferungen aus den vier behördlich gesperrten burgenländischen Brüchen (Pilgersdorf, Bernstein, Postmann / Glashütten bei Schlaining, Badersdorf) ausgeschlossen? Welche Materialprüfungen auf Asbest liegen vor?" Schriftliche Antworten sind in einem späteren Streitfall beweisrelevant.
Situation in Ungarn
300+Orte HUDie toxikologische Relevanz von asbesthaltigem Schotter im öffentlichen Raum lässt sich derzeit am präzisesten am Fall der Wohnsiedlung Oladi-plató in Szombathely beurteilen. Während die burgenländische Taskforce ihre Messreihe ausschließlich unter winterlich feucht-kalten Bedingungen durchgeführt hat — Bedingungen, die Asbestfasern am Boden binden — liegen aus Ungarn Atemluftmessungen unter Trockenbedingungen mit realer Verkehrsbeanspruchung vor.
Inzwischen hat sich der Fall ausgeweitet. Anfang Mai 2026 erklärte Bürgermeister András Nemény in einem Interview mit Kontroll.hu, dass neben Szombathely auch Sopron, Kőszeg und bis zu 30 weitere Ortschaften vom kontaminierten Schotter betroffen sein dürften — vorwiegend im Komitat Vas, mit weiteren Hinweisen auf Komitat Zala und die Region Székesfehérvár.
Vergleich Burgenland vs. Szombathely
| Landes-Taskforce Burgenland | Stadt Szombathely (Oladi-plató) | |
|---|---|---|
| Messzeitraum | Winter 2026 (März) | Frühling 2026 (April) |
| Witterung | feuchter Boden, Schnee, vereist | trocken |
| Beanspruchung | begrenzt | regulär (Verkehr, Bewohner) |
| Anzahl Messpunkte | 66 | 7 |
| Höchster Wert | 829 F/m³ (Dornburggasse Oberwart) | 292.000 F/m³ |
| Vergleich zu Hintergrund (100–150 F/m³) | bis 8-fach | 232- bis 1.947-fach |
| Behördliche Reaktion | „Werte unter Richtwert" | Gesundheitsnotstand, Tempo 10 km/h, FFP3-Maskenpflicht |
Ausmaß der Kontamination in Szombathely (Oladi-plató, Parzellen, Straßennetz)
Ausmaß der Kontamination in Szombathely
Im Wohngebiet Oladi-plató wurde burgenländischer Streusplitt auf einem Netz unbefestigter Straßen mit einer Gesamtlänge von rund 12 Kilometern als Deckschicht verbaut, ohne dass eine schließende Asphaltschicht aufgetragen wurde. Die Straßenzahlen variieren je nach Definition und Quelle: 22 Straßen (frühe Berichte, u. a. Savariaforum.hu), 24 Straßen (offizielle Pressekonferenz Stadtgemeinde Szombathely, 14. April 2026), bis zu 35 Straßen (vaol.hu, erweitertes Bauviertel). Prof. Tamás Weiszburg nennt im Telex-Interview vom 27. April 2026 ca. 400 Parzellen („körülbelül 400 telket parcelláztak ott fel"); in erweiterten Aufstellungen werden bis zu 500 Parzellen geführt. Rund 1.100 offiziell gemeldete Anrainer (vaol.hu via Telex, 14.4.2026); das Wohngebiet befindet sich in laufender Bebauung, die Zahl der Betroffenen dürfte höher liegen. (Quellen: Pénzcentrum, Index.hu, vaol.hu, Telex, Savariaforum.hu.)
Atemluftmessungen unter Trockenbedingungen — Methodik & Werte
Die Atemluftmessungen unter Trockenbedingungen
Behördliche Untersuchungen des Vas-Komitats-Regierungsamts ergaben an sieben Messpunkten Faserkonzentrationen zwischen 34.800 und 292.000 Asbestfasern pro Kubikmeter Atemluft. Die Messungen erfolgten in einem akkreditierten Labor durch elektronenmikroskopische Faserzählung. Laut Greenpeace-Aussendung vom 14. April 2026 war an den Messungen das selbe Labor beteiligt, das auch für die burgenländische Taskforce tätig ist.
Bei Materialproben wurden in 6 von 12 Proben Asbestfasern nachgewiesen.
Mineralogische Schlüsselerkenntnis
„Bei einem Teil der Steinbrüche, aus denen der Schotter stammt, hat im Gestein noch ein zweiter geologischer Prozess stattgefunden, in dessen Folge auch faserförmige Mineralien der Amphibolgruppe entstanden sind. Das ist eindeutig sehr problematisch: ein vielfach bewiesenes Karzinogen. Das Krebsrisiko von Amphibol-Asbest ist hundertfach höher als das von Chrysotil. Hinzu kommt, dass dieser zweite geologische Prozess das Gestein auch mechanisch geschwächt hat. Wenn es ausgelegt wird, sieht es scheinbar intakt aus, aber wenn Autos darüber fahren, zerbröckelt es viel leichter."
— Prof. Tamás Weiszburg, Telex-Interview, 27. April 2026
Die Rohdaten der burgenländischen Taskforce bestätigen das mineralogische Bild auf der Atemluft-Ebene: Die in den 66 Messpunkten überwiegend nachgewiesenen Asbestfasern waren Amphibole (Aktinolith, Tremolit), nicht Chrysotil. Auf der Ebene der bruchspezifischen Mineralogie weist die Bundes-Tabelle (4055/AB-BR/2026) Amphibole für zwei der vier Brüche aus (Postmann und Badersdorf, jeweils Chrysotil + Amphibol); bei Pilgersdorf und Bernstein wird ausschließlich Chrysotil ausgewiesen.
Behördliche Sofortmaßnahmen in Szombathely
Behördliche Sofortmaßnahmen in Szombathely
- Tempolimit 10 km/h, polizeilich kontrolliert
- Tägliche Befeuchtung der 12 km Schotterstraßen
- Gewichtsbeschränkung 3,5 t (Lkw-Verbot, ausgenommen Anrainer)
- Verteilung kostenloser FFP2- und FFP3-Atemschutzmasken durch das Vas-Komitats-Regierungsamt
- Empfehlung an Bewohner: bei trockenem Wind zu Hause bleiben, Klimaanlagen aus, Kinder nicht im Freien spielen lassen, keine Kinderwagen auf den Straßen
- Vorübergehende Aussetzung der Postzustellung im Gebiet (ab 21. April 2026)
- Sperrung von mittlerweile 19 städtischen Parkplätzen in Szombathely aufgrund von Asbestbefunden (zuvor 13).
- Bitumenversiegelung der Síp utca: Beginn am 11. Mai 2026, innerhalb von drei Tagen abgeschlossen (Ugytudjuk, 11.5.2026: ugytudjuk.hu; Economx, 12.5.2026: economx.hu; Infostart, 12.5.2026: infostart.hu). Parallel wurden während des Besuchs von Minister Gajdos am 14. Mai 2026 weitere staubbindende Anwendungen mit Calciumchlorid auf rund 20.000 m² in sieben Straßen des Oladi-plató durchgeführt.
- Die Gesamtmenge des potenziell kontaminierten Materials auf der Siedlung wird mit rund 100.000 Tonnen abgeschätzt (Pénzcentrum, 21.4.2026: penzcentrum.hu).
Strafanzeige, Regierungsbeschluss, Krisenstab-Forderung
Strafanzeige, ungarischer Regierungsbeschluss, Forderung nach österreichischem Krisenstab
Im Stadtparlament wurde die Neuasphaltierung von 12 Kilometern Straße beschlossen. Die Stadtgemeinde prüft zwei Optionen: vollständige Entfernung des kontaminierten Unterbaus (rund 42.000 Kubikmeter Material; 6 bis 7 Milliarden Forint) oder dauerhafte Versiegelung mittels Remix-Technologie (2,5 bis 3 Milliarden Forint). Bürgermeister Nemény hat im April 2026 Strafanzeige (büntetőfeljelentés) erstattet — gegen die österreichischen Bergbaubetreiber und möglicherweise den österreichischen Staat. Die ungarische Staatsanwaltschaft führt Ermittlungen wegen Umweltgefährdung.
Inzwischen hat die ungarische Regierung einen Beschluss erlassen: Die zuständigen Ministerien sind aufgefordert, das Ausmaß der Belastung zu ermessen, Maßnahmen zur Beseitigung von Gesundheits- und Umweltschäden zu prüfen und die Verantwortlichen zu ermitteln (ORF, 5. Mai 2026; SN.at, 5. Mai 2026).
Greenpeace fordert vom österreichischen Bundeskanzleramt die Einrichtung eines Krisenstabs unter Einbindung mehrerer Ministerien, der betroffenen Bundesländer und unabhängiger Fachleute. Greenpeace-Umweltchemiker Herwig Schuster: das Thema habe eine Dimension erreicht, die die Kapazitäten der burgenländischen Landesregierung „um ein Vielfaches" übersteige. Es lägen Hinweise vor, dass in Ungarn bereits Klagen gegen Österreich geprüft werden.
Regierungswechsel Mai 2026 und Eskalationsebene
Nach der ungarischen Parlamentswahl vom 12. April 2026 (index.hu, 12.4.2026) konstituierte sich das neue Parlament. Am 9. Mai 2026 wurde Péter Magyar (Tisza-Partei) mit 140 zu 54 Stimmen zum Ministerpräsidenten gewählt (portfolio.hu, 9.5.2026). László Gajdos wurde zum Minister für die Lebensumwelt („élő környezetért felelős miniszter") ernannt — das erste eigenständige Umweltressort seit 2010.
Der erste Außentermin von Minister Gajdos führte ihn am 14. Mai 2026 nach Szombathely; er kündigte eine Kabinettsbefassung für den 18. Mai 2026 an (Pénzcentrum, 14.5.2026: penzcentrum.hu). Sein dort gefallener Satz: „Ez nem maradhat következmények nélkül" („Das kann nicht ohne Konsequenzen bleiben").
Parallel zur politischen Eskalation ist auch die räumliche Ausdehnung des Befundbildes weitergewachsen. Mit Stand 15. Mai 2026 berichten ungarische Regierungs- und Pressequellen über mindestens 300 dokumentierte Fundorte in drei Komitaten (Vas, Zala, Győr-Moson-Sopron). Sopron ist als dritte betroffene Stadt bestätigt (19 Straßen mit positiven Befunden), als weitere betroffene Orte werden Kőszeg und Zalaegerszeg genannt (Euronews, 15.5.2026: hu.euronews.com; Telex, 16.5.2026: telex.hu; Pénzcentrum, 14.–15.5.2026). Damit hat sich die Fundlage zwischen Anfang Mai (Néményi: 30 Ortschaften) und Mitte Mai (300+ Fundorte in drei Komitaten) faktisch verzehnfacht und auf Ministerebene ein neues Aufmerksamkeitsniveau erreicht.
Wer hat den Schotter eingebracht — Lieferketten Ungarn
Wer hat den Schotter eingebracht — und auf welcher Grundlage?
Wasserwerkegenossenschaft Olad-Plató
Die Wasserwerkegenossenschaft Olad-Plató (Szombathely-Olad Plató Víziközmű Társulat, Präsident Jelinek Endre) hatte im Rahmen eines Vertrags mit der Stadtgemeinde Szombathely die Verpflichtung übernommen, im Wohngebiet Olad-Plató auf eigene Kosten Wohn- und Sammelstraßen sowie Gehwege und Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Regenwasser, öffentliche Beleuchtung) zu errichten. Diese Verpflichtung wurde nach Aussage der Stadtgemeinde Szombathely (offizielle Mitteilung vom 22. April 2026) bis heute nicht erfüllt; die Straßen befinden sich daher weiterhin in der Verantwortung der Genossenschaft.
Die Genossenschaft erklärte am 14. April 2026, sie habe die Straßen „mit von den österreichischen Behörden geprüften Materialien, die unterhalb des Asbest-Verschmutzungsgrenzwerts lagen" gefüllt (Telex, 14.4.2026, mit Verweis auf vaol.hu; ungarisches Original: „az osztrák hatóságok által bevizsgált, az azbeszt szennyezettségi határérték alatti anyagokkal"). Sie habe von der Sperrung der vier burgenländischen Steinbrüche erst aus den österreichischen Medien erfahren.
Diese Aussage wirft methodische und rechtliche Fragen auf. In Österreich existiert derzeit kein gesetzlich festgelegter Grenzwert für den Asbestgehalt im Gestein — die einzige verbindliche Größe im Arbeitnehmerschutz betrifft die Faserkonzentration in der Atemluft am Arbeitsplatz (10.000 F/m³ seit 31. Dezember 2025, GKV-Novelle 2025). Eine „Asbest-Verschmutzungsgrenzwert"-Behördenprüfung im Sinne, wie sie die Genossenschaft beschreibt, hat in dieser Form keine eindeutige rechtliche Grundlage. Welche konkreten Behördendokumente, Lieferpapiere oder Gutachten als „Prüfung" akzeptiert wurden, ist öffentlich bisher nicht eindeutig dokumentiert.
Privatpersonen mit „Asbestfreiheit"-Zertifikaten
Bürgermeister Nemény hat in einem Interview mit dem ungarischen Onlineportal Kontroll.hu (Anfang Mai 2026, breit zitiert via APA) erklärt, dass auch Privatpersonen Material gekauft hätten, dem Zertifikate über Asbestfreiheit beigefügt waren. Auf dieser Grundlage hat die Stadt Szombathely Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Welche Akteure die Zertifikate ausgestellt haben, auf welcher Methodik (Massengehalt, Faserzählung, andere) sie beruhten, und ob sie für einzelne Steinbrüche, Lieferchargen oder generell ausgestellt wurden, ist öffentlich bisher nicht bekannt. Der Wortlaut der Zertifikate liegt nicht öffentlich vor.
Augenscheinaussage des Pilgersdorf-Betriebsleiters und behördliche Gegen-Befunde
Der Betriebsleiter des gesperrten Steinbruchs Pilgersdorf, Frank Eichhorn, erklärte gegenüber ORF Burgenland (Bericht vom 9. Mai 2026, burgenland.orf.at/stories/3353417), nach einer eigenen Vor-Ort-Begehung in Szombathely handle es sich „nach seinen Eindrücken" beim dortigen Schotter nicht um Serpentinit aus burgenländischen Steinbrüchen.
Diese Augenscheinaussage steht in einem Methoden- und Ergebniswiderspruch zu vier unabhängig dokumentierten behördlichen oder mineralogischen Befunden:
- Vas Vármegyei Kormányhivatal (Mitteilung vom 13. April 2026): Das Material stamme aus österreichischen Brüchen (Rumpersdorf, Badersdorf, Bernstein, Pilgersdorf); die Asbestkonzentration überschreite die Gesundheitsgrenzwerte mehrfach (kormanyhivatalok.hu).
- Mineralogische Analyse Prof. Tamás Weiszburg (ELTE Budapest), Telex-Interview vom 27. April 2026: Der Szombathelyer Schotter stamme aus acht österreichischen Brüchen; in vier davon Asbest enthalten — Chrysotil und Amphibol-Asbest mineralogisch identifiziert (telex.hu, 27.4.2026).
- Öffentliche Bestätigung des ungarischen Lebensumwelt-Ministers László Gajdos, ORF ZIB 1 vom 14. Mai 2026: Das Material stamme aus österreichischen Brüchen, vier davon bereits geschlossen (orf.at/stories/3428835).
- Behördliche Befundsicherung im Straßennetz der Szombathely-Olad-Plató-Víziközmű-Genossenschaft (Vas Vármegyei Kormányhivatal, 13./14. April 2026): Die kontaminierten Straßenabschnitte liegen im Verwaltungsbereich der Genossenschaft, Material aus österreichischen Brüchen.
Eine eigene mineralogische Gegenanalyse durch die ARGE Naturgestein oder den Bruchbetreiber liegt öffentlich nicht vor. Die Eichhorn-Aussage ist als Eindruck (indirekte Rede im ORF-Bericht), nicht als laboranalytisch unterlegte Bestreitung, einzuordnen.
Was Szombathely für Österreich bedeutet
„Wenn der als Straßenunterbau gedachte Schotter mit den nächsten Schichten geschlossen worden wäre, würde heute niemand davon wissen, und es wäre kein besonderes Problem. Niemand weiß, wie viele zehn- oder hundert Kilometer in den westlichen Komitaten in den letzten ein bis zwei Jahrzehnten gebauter, geschlossener Asphaltunterbau noch asbesthaltig ist. Diese sind jetzt nicht gefährlich, aber wenn die Straße aufgebrochen wird, etwa wegen Reparaturen, dann werden Asbestuntersuchungen für die Gesundheit der Arbeiter notwendig sein."
— Prof. Tamás Weiszburg, Telex-Interview, 27. April 2026
Das gilt analog für Niederösterreich, die Steiermark und das Burgenland. Jede Reparaturarbeit an einer Straße mit asbesthaltigem Unterbau wird zur Asbestsanierung im Sinne des § 26 GKV — eine Regulierungs- und Wissensfrage, die der Bund derzeit nicht systematisch adressiert.
Fasern & Risiko
1.000F/m³ (WHO)Wie gefährlich ist der Asbest-Schotter wirklich?
Die Einschätzung der gesundheitlichen Gefahr durch den verbauten Serpentinit-Schotter ist öffentlich umstritten — und die Unterschiede sind nicht rhetorisch, sie sind inhaltlich.
Was die Landes-Taskforce gemessen hat
Die Landes-Taskforce unter den Medizinern Hans-Peter Hutter und Hanns Moshammer (Medizinische Universität Wien) hat am 25. März 2026 die vollständige erste Messreihe veröffentlicht. An allen 66 Messpunkten im Burgenland blieb die Asbestfaser-Konzentration unter dem von der Taskforce selbst gewählten Richtwert von 1.000 Fasern/m³. An 58 Messpunkten lag der Wert unter 400 Fasern/m³, an acht Standorten zwischen 540 und 830 Fasern/m³, höchster Wert 829 F/m³ (Dornburggasse Oberwart, 14 Amphibol- und 2 Chrysotil-Fasern).
Drei methodische Einschränkungen sind entscheidend:
Erstens: Der Richtwert von 1.000 F/m³ ist nicht gesetzlich festgelegt. Einen verbindlichen Grenzwert für Asbestfasern in der Außenluft gibt es weder in Österreich noch auf EU-Ebene. Die Taskforce hat diesen Wert selbst gewählt. Der Wert von 1.000 F/m³ existiert in der deutschen Asbest-Richtlinie 1996, dort aber als statistische Obergrenze (95-%-Konfidenzintervall) zum eigentlichen Freigabewert von 500 F/m³ nach abgeschlossener Sanierung — oder als Schutzwert für Dritte während aktiver Sanierungsarbeiten. Nicht als Wert für die dauerhafte Belastung der Bevölkerung im allgemeinen Lebensraum.
Zweitens: Sämtliche Messungen erfolgten unter winterlich feucht-kalten Bedingungen (nasser Boden, Schnee, hohe Luftfeuchtigkeit). Diese Bedingungen binden Fasern am Boden. Die Taskforce selbst weist in ihren Anmerkungen zur Messreihe darauf hin, dass eine einmalige Messung unter diesen Bedingungen „noch keine ausreichende Grundlage für eine medizinische Bewertung" sei und dass im Sommer eine zweite Messreihe erforderlich ist.
Drittens: Die Taskforce hält in den Anmerkungen zu ihren eigenen Daten ausdrücklich fest, dass „Werte über den erwarteten Hintergrundbelastungen Anlass zu Handeln aus vorsorgendem Gesundheitsschutz" geben. Diese Selbstbewertung hat die Taskforce in der medienwirksamen Beruhigungsbotschaft „kein Anlass zur Sorge" allerdings nicht prominent kommuniziert.
Was Greenpeace und die Toxikologie ergänzen
Greenpeace Österreich und der Umwelttoxikologe Dr. Norbert Weis halten die Wintermessreihe für nicht repräsentativ. Die Staubabdruckmessungen am Boden zeigen bereits jetzt deutliche Kontaminationen — etwa 280 Fasern pro Quadratzentimeter in Badersdorf bei einem Schwellenwert von 100/cm², 170 Fasern pro Quadratzentimeter in Kirchschlag. Für lungengängige Asbestfasern gilt nach WHO und in der EU-Asbestregulierung das Linear-No-Threshold-Prinzip: Es gibt keinen sicheren Schwellenwert; jede zusätzliche Faser erhöht das Risiko statistisch.
Die medizinischen Fakten, die keine Seite bestreitet
- Chrysotil (Serpentin-Asbest) und Amphibol-Asbeste (Aktinolith, Tremolit) sind beide als krebserregend der Kategorie 1 eingestuft (IARC).
- Das Krebsrisiko von Amphibol-Asbesten ist nach mehrfach bestätigten Studien etwa hundertfach höher als das von Chrysotil. Die im Burgenland überwiegend nachgewiesenen Fasern sind Amphibole.
- Asbestbedingte Erkrankungen — Lungenkrebs, Mesotheliom, Asbestose — haben Latenzzeiten von 20 bis 50 Jahren. Wer heute erkrankt, war in den 1980ern oder 1990ern exponiert.
- Die Faserform macht Asbest gefährlich: lang, dünn, biopersistent. Fasern werden eingeatmet, bleiben in der Lunge und wirken dort als nicht abbaubarer Fremdkörper.
Bemerkenswert
Einig sind sich Taskforce, Steinbruchbetreiber und Greenpeace in einer Forderung: Es braucht eine klare gesetzliche Regelung auf Bundesebene. Die Landes-Taskforce hat bereits am 14. Februar 2026 öffentlich gefordert, dass der Bund die Regelungslücke schließen muss. Natürlich vorkommender Asbest in Gestein ist derzeit weder vom österreichischen Chemikaliengesetz noch von EU-Regelungen erfasst. Eine aktuelle peer-reviewed Studie der Forschungsgruppe um Prof. Weiszburg (ELTE Budapest) hat gezeigt, dass von 378 EU-parlamentarischen Asbest-Anfragen zwischen 1995 und 2024 nur 13 einen expliziten NOA-Bezug enthielten — das sind 3,4 % aller Anfragen bzw. 1,3 % aller inhaltlichen Codierungen — und auch diese Anfragen erreichten ihre Ziele nicht, weil das EU-System die Logik natürlich vorkommenden Asbests bisher nicht erfasst (link.springer.com/article/10.1186/s12302-025-01273-9).
Unsere Einschätzung
Die wissenschaftliche Datenlage rechtfertigt keine Beruhigung. Die Wintermessungen der Taskforce sind unter Bedingungen entstanden, die die Faserfreisetzung minimieren. Die ungarischen Sommermessungen am selben Material zeigen, dass unter realen Bedingungen Werte erreicht werden, die ein Vielfaches der österreichischen Wintermessungen ausmachen und die natürliche Außenluft-Hintergrundbelastung um Größenordnungen überschreiten. Kombiniert mit dem mineralogischen Befund Amphibol-Asbest ist die zurückhaltende Nutzung sensibler Bereiche — Spielplätze, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser — bis zur Klärung durch Sommermessungen und gesicherte Sanierung der Mindeststandard, nicht das Maximum.
Faktencheck zur Q&A-Seite der Landes-Taskforce — 4 Aussagen [4. Mai 2026]
Faktencheck zur Q&A-Seite der Landes-Taskforce
Die Landes-Taskforce kommuniziert ihre Befunde unter burgenland.at/themen/gesundheit/taskforce-vorsorgeabklaerung-luftqualitaet auch in Form einer Q&A-Seite. Mehrere Aussagen dort sind aus wissenschaftlicher Sicht entweder verkürzt oder stehen im Widerspruch zu anderen Aussagen derselben Quelle. Wir ordnen vier davon ein.
Aussage 1: „In gebundener Form stellt Asbest keine Gefahr dar und ist nicht gesundheitsgefährdend."
Einordnung: Diese Aussage ist für intaktes, massives Gestein wissenschaftlich vertretbar. Sie ist es nicht für mechanisch zerkleinerten Streusplitt im öffentlichen Raum. Die EPA-Studien aus El Dorado County (Kalifornien) zeigen, dass aktivitätsbasierte Faserkonzentrationen in der Atemluft bis zum 43-fachen der Referenzwerte erreichen können, wenn natürlich vorkommende Asbestmineralien im Boden durch alltägliche Bewegung — Sport, Spiel, Verkehr — beansprucht werden. Die ungarischen Messdaten aus Szombathely bestätigen dies quantitativ. Die ATSDR (US-amerikanische Behörde für toxische Stoffe und Erkrankungsregister) hat 2005 als Konklusion festgehalten: Das Einatmen natürlich vorkommenden Asbests im El-Dorado-Hills-Gebiet hat über die Lebenszeit das Potenzial, der Gesundheit zu schaden. Mineralogisch ist die Burgenland-Situation mit El Dorado vergleichbar; in beiden Fällen dominieren Amphibol-Fasern.
Aussage 2: „Bei gebundenem Asbest wird das Risiko ... als äußerst gering eingestuft" — und gleichzeitig: „Aus Vorsorgegründen empfiehlt die Taskforce in Zukunft auf die Verwendung von asbesthaltigem Gestein im Straßenbau zu verzichten."
Einordnung: Diese beiden Sätze stehen in der Q&A unmittelbar nebeneinander. Wenn das Risiko „äußerst gering" wäre, gäbe es wissenschaftlich keinen Anlass für einen Verzicht im Straßenbau. Wenn der Verzicht angemessen ist, ist das Risiko nicht „äußerst gering". Diese Spannung relativiert sich nicht durch zusätzliche Begründung, sondern bleibt als interner Widerspruch sichtbar.
Aussage 3: „Aus medizinischer Sicht gibt es derzeit keinen Anlass zur Sorge."
Einordnung: Diese Aussage steht in der Q&A unter der Frage, ob Kinder besonders zu schützen sind. Die Taskforce selbst hält weiter unten in derselben Quelle fest, dass Wintermessungen „nicht repräsentativ für die Luftsituation" seien und eine einmalige Messung „noch keine ausreichende Grundlage für eine medizinische Bewertung" darstelle. Eine medizinische Entwarnung lässt sich aus Daten, die die Erhebenden selbst als nicht ausreichend für eine Bewertung erklären, nicht ableiten. Hinzu kommt: Die Taskforce hält in den Anmerkungen zu ihrer eigenen Messreihe fest, dass „Werte über den erwarteten Hintergrundbelastungen Anlass zu Handeln aus vorsorgendem Gesundheitsschutz" geben. Das ist die fachlich korrekte Aussage. Sie kommt in der öffentlich kommunizierten Q&A nicht in dieser Klarheit vor.
Aussage 4: „Bei normaler Verkehrsbelastung ist nicht davon auszugehen, dass sich Asbestfasern aus dem Schotter löst."
Die Q&A führt einschränkend aus, dass eine Faserfreisetzung „massive mechanische Einwirkungen" voraussetze.
Einordnung: „Nicht davon auszugehen" ist keine wissenschaftliche Kategorie, sondern eine probabilistische Aussage ohne quantitative Basis. Die behördlichen Atemluftmessungen in der Wohnsiedlung Oladi-plató in Szombathely — auf Straßen mit demselben Material aus denselben Steinbrüchen, bei normaler Verkehrsbelastung — zeigen das Gegenteil: Faserkonzentrationen, die das 232- bis 1.947-fache der natürlichen Hintergrundbelastung der Außenluft erreichen. Genau jene „massive mechanische Einwirkung", die die Q&A als Auslöser ausschließen will, entspricht in der Praxis schon dem regulären Verkehr auf unbefestigtem, unter Trockenbedingungen liegendem Schotter. Die Szombathely-Werte sind nicht von einer NGO erhoben, sondern vom Vas-Komitats-Regierungsamt im Rahmen einer behördlichen Untersuchung mit anschließender Ausrufung des Gesundheitsnotstands. Sie liegen in der gleichen Datenkategorie wie die Taskforce-Werte (akkreditiertes Labor, elektronenmikroskopische Faserzählung), unterscheiden sich aber durch Witterung und Beanspruchung.
Worin die Diskrepanz besteht
Die Taskforce kommuniziert gleichzeitig auf zwei Ebenen. Auf der Ebene der Datenanmerkungen: Wintermessungen nicht repräsentativ, Sommermessreihe erforderlich, Werte über Hintergrundbelastung erfordern Handeln aus Vorsorge. Auf der Ebene der öffentlichen Q&A: kein Anlass zur Sorge, äußerst geringes Risiko, normale Verkehrsbelastung unproblematisch. Die zweite Ebene relativiert die erste vollständig — aber die erste Ebene erreicht die Bevölkerung nicht in vergleichbarer Sichtbarkeit.
Eigene Befunde
2ProbenEigene Beprobung: zwei Befunde aus dem Mai 2026
Wir haben zwei eigene Proben durch das DAkkS-akkreditierte Prüflabor CRB Analyse Service GmbH (Akkreditierungsnummer D-PL-19161-01-00) untersuchen lassen. Die Probenahme erfolgte am 22. April 2026 durch Dr. Maximilian Mandl (Geochemiker, ETH Zürich). Die Analyse wurde nach VDI-Richtlinie 3866 Blatt 5:2017-06 durchgeführt — das ist das in Deutschland und Österreich etablierte Verfahren zur qualitativen Identifizierung von Asbest in Materialproben mittels Rasterelektronenmikroskopie (REM) gekoppelt mit energiedispersiver Röntgenspektroskopie (EDX). Die zugrundeliegende Faserdefinition entspricht den WHO-Kriterien (Länge > 5 µm, Durchmesser < 3 µm, Längen-Durchmesser-Verhältnis > 3:1).
Befund 1: Wegschotter eines Spielplatzes in Kotezicken (Burgenland)
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Probenort | Kotezicken (Burgenland), Wegschotter eines öffentlichen Spielplatzes |
| Probenahme | 22. April 2026, Dr. Maximilian Mandl |
| Probenart | Streupräparat (SP), Nachweisgrenze 0,1 Massenprozent |
| Analyseverfahren | REM-EDX nach VDI 3866 Blatt 5:2017-06 |
| Asbestnachweis | JA — Aktinolith |
| Massenklasse | Klasse 2 (1 bis 5 Prozent Asbestmassengehalt) |
| Prüfbericht | CRB Nr. 26-06249, freigegeben 4. Mai 2026 |
Mineralogische Einordnung: Aktinolith ist ein Mineral der Amphibolgruppe und gehört zu den Asbestformen, die nach IARC und WHO als humankarzinogen der Klasse 1 eingestuft sind. Aktinolith-Asbest gilt nach dem aktuellen mineralogischen und epidemiologischen Forschungsstand — und ausdrücklich auch nach der Einschätzung von Prof. Tamás Weiszburg (Eötvös-Loránd-Universität Budapest) — als signifikant aggressiver als Chrysotil. Die im REM-Bild (CRB-Anlageblatt 2/2) eingezeichnete Querschnittsabmessung der Faser von 1,988 µm dokumentiert den Faserdurchmesser (kurze Achse) und liegt damit innerhalb der WHO-Faserdefinition (Durchmesser < 3 µm); die Faserlänge der dargestellten Aktinolith-Faser ist nach dem 10-µm-Skalenbalken deutlich oberhalb von 5 µm einzuordnen und erfüllt damit zusammen mit dem Aspekt-Verhältnis > 3:1 die WHO-Faserkriterien.
Bewertung der Fundstelle: Es handelt sich um den Wegschotter eines öffentlichen Spielplatzes. Dort findet alltägliche mechanische Beanspruchung statt — durch Gehen, Laufen, Spielen, Wühlen im Schotter, durch Reinigungsfahrzeuge und Witterung. Genau die Beanspruchungsformen, die nach dem Stand der NOA-Forschung (siehe Tiefenanalyse Ungarn weiter oben) zur Faserfreisetzung in die Atemluft führen. Aus umweltmedizinischer Sicht ist die Anwesenheit von Aktinolith-Asbest im Wegschotter eines Spielplatzes nicht akzeptabel. Wir haben die zuständige Gemeinde sowie die Bezirkshauptmannschaft am 5. Mai 2026 schriftlich informiert.
Befund 2: Laderampe eines derzeit nicht gesperrten Steinbruchs im Burgenland
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Probenort | Laderampe eines derzeit nicht gesperrten Steinbruchs im selben geologischen Komplex (südburgenländisches Rechnitzer Fenster) wie die vier behördlich gesperrten Brüche. Anonymisierung aus rechtlichen Gründen. Stand der externen Verifikation: BH Oberpullendorf und BMASGPK am 5./6. Mai 2026 schriftlich informiert; eine unabhängige behördliche Bestätigung steht aus. Der vollständige CRB-Prüfbericht (mit anonymisiertem Standort) ist als PDF abrufbar. |
| Probenahme | 22. April 2026, Dr. Maximilian Mandl |
| Probenart | Streupräparat (SP), Nachweisgrenze 0,1 Massenprozent |
| Analyseverfahren | REM-EDX nach VDI 3866 Blatt 5:2017-06 |
| Asbestnachweis | JA — Chrysotil |
| Massenklasse | Klasse 4 (20 bis 50 Prozent Asbestmassengehalt) |
| Prüfbericht | CRB Nr. 26-06249, freigegeben 4. Mai 2026 |
Mineralogische Einordnung: Chrysotil (Mg₃Si₂O₅(OH)₄) ist die Serpentin-Form des Asbests, ebenfalls IARC-Klasse-1-Karzinogen, mineralogisch typisch für Serpentinit-Vorkommen. Das EDX-Spektrum zeigt das klassische Chrysotil-Signal mit dominantem Magnesium und Silizium; das REM-Bild zeigt die für Chrysotil charakteristischen langen, gebündelt auftretenden Faserstrukturen. Die Massenklasse 4 (20 bis 50 Prozent) bedeutet: Asbest ist nicht eine Spurenverunreinigung, sondern ein dominanter Materialbestandteil.
Geologische Einordnung: Der beprobte Steinbruch baut nominell ein anderes Gestein ab als die vier behördlich gesperrten Brüche — Diabas (in heutiger Nomenklatur Metabasalt beziehungsweise Grünschiefer) statt Serpentinit. Diese formale Lithologie-Trennung ist im geologischen Bild jedoch eine Vereinfachung. Der Südburgenländische Raum gehört zur penninischen Deckeneinheit mit dem Rechnitzer Fenster, einer ophiolitischen Abfolge — also einer geologisch zusammengehörigen Serie ehemaliger Ozeanbodengesteine. Diabase/Metabasalte und Serpentinite entstehen in solchen Komplexen aus derselben tektonischen Einheit; sie sind räumlich verzahnt, und ihre Übergänge sind oft fließend. Hydrothermale Fluide, die durch Klüfte und Scherbahnen wandern, mineralisieren beide Lithologien — und genau bei dieser Mineralisation entstehen Faserminerale, also auch Chrysotil. Die Lithologie-Etikette eines Steinbruchs im Bergbauregister ist daher keine zuverlässige Indikation, ob das Material asbestfrei ist. Maßgeblich ist die regionale Geologie und die mineralogische Untersuchung.
Bewertung der Fundstelle: Vorbehaltlich der behördlichen Nachprüfung deutet der Befund darauf hin, dass die Sperrung von vier Steinbrüchen die regionale Asbestproblematik nicht abschließend adressiert. Material derselben Größenordnung wird derzeit aus einem nicht gesperrten Bruch im selben geologischen Komplex regulär in den Markt gebracht. Wir haben die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf sowie das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz schriftlich über den Befund informiert und den vollständigen Prüfbericht beigelegt; eine externe Bestätigung durch Behörde oder Dritte steht zum Stand 24. Mai 2026 weiterhin aus.
Was diese Befunde dokumentieren
- Die Asbestbelastung ist nicht auf die vier behördlich gesperrten Steinbrüche begrenzt. Mindestens ein weiterer aktiver Bruch in der Region liefert Material der Massenklasse 4.
- Die regionale Geologie macht es plausibel, dass weitere als „nicht-Serpentinit" deklarierte Brüche in derselben tektonischen Einheit ähnliche Befunde zeigen könnten. Eine systematische Beprobung aller aktiven Brüche im Südburgenländischen Raum durch eine unabhängige Stelle ist überfällig.
- Die Befunde stammen aus einer akkreditierten DAkkS-Prüfstelle, methodisch nach VDI 3866 Blatt 5 — also nach genau der Norm, die in den ARGE-Aussendungen kritisiert wurde, die aber in akkreditierten Prüflaboratorien Standard ist.
- Aktinolith (Amphibol-Asbest) im Wegschotter eines Spielplatzes ist ein eindeutig handlungsrelevanter Befund. Die Faserart entspricht der von Prof. Weiszburg (ELTE Budapest) als „etwa hundertfach aggressiver als Chrysotil" beschriebenen Klasse.
Prüfbericht zum Download
Der vollständige Prüfbericht der CRB Analyse Service GmbH einschließlich REM-Bilder, EDX-Spektren und Beschreibung der Methode ist hier abrufbar:
📄 Prüfbericht 26-06249 herunterladen (PDF, 4 Seiten)
Sachverständigengutachten der Montanuniversität Leoben (Prof. Melcher, Mai 2026)
Sachverständigengutachten der Montanuniversität Leoben
Am 8. Mai 2026 hat das Land Burgenland öffentlich bestätigt, dass das von den Bezirksverwaltungsbehörden Oberwart und Oberpullendorf in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten zu den vier gesperrten Steinbrüchen der Behörde übermittelt wurde. Hauptgutachter ist Univ.-Prof. Dr. Frank Melcher, Leiter des Lehrstuhls für Geologie und Lagerstättenlehre an der Montanuniversität Leoben. Ergänzt wird das Gutachten durch Ausbreitungsrechnungen der Geosphere Austria und durch Faserzählungen nach TRGS 517. Auf das Ergebnis eines deutschen Instituts wird laut Bezirkshauptmann Peter Bubik noch gewartet.
Doppelrolle Prof. Melcher: Univ.-Prof. Melcher ist sowohl Mitglied der burgenländischen Taskforce Vorsorgeabklärung Luftqualität (siehe Mitgliederliste auf burgenland.at) als auch — von den Bezirkshauptmannschaften Oberwart und Oberpullendorf beauftragter — Hauptgutachter im behördlichen Verfahren zu den vier gesperrten Steinbrüchen. Seine öffentlichen Aussagen zur Diabas-Faserbildung und zur Regelungslücke sind damit nicht eine externe Gegen-Begutachtung der Taskforce, sondern eine Taskforce-interne Selbstkorrektur durch deren sachverständigstes Mitglied — was das Gewicht der Aussagen eher erhöht als senkt.
Methodik
Die Untersuchungen umfassen 67 Gesteinsproben (Handstücke) aus den Steinbrüchen sowie 46 Produktproben und wurden auf rund 1.200 Seiten dokumentiert. Die methodischen Schritte:
- Probenvorbereitung der Produktproben: Homogenisierung und Siebung nach Norm; Mahlung der Feinfraktionen.
- Mineralanalyse mittels Röntgendiffraktion (XRD).
- Mikroskopische und rasterelektronenmikroskopische (REM-EDX) Analyse zur Bestimmung von Faserdimensionen und chemischer Zusammensetzung.
- Stichprobenartige Laser-Ramanspektroskopie.
- Quantitative Faseranzahl-Bestimmung sowie Anteil an WHO-Fasern nach TRGS 517.
- Festgesteinsproben: gesägt, geschliffen, poliert (Dünnschliffe von 25 µm Dicke), mikroskopisch dokumentiert, REM-EDX, ergänzend XRD und Laser-Raman.
Damit liegen, wie das Land mitteilt, „zwei voneinander unabhängige und methodisch unterschiedliche Datensätze" vor. Die offizielle Pressemitteilung des Landes Burgenland vom 8. Mai 2026 und der ORF-Burgenland-Bericht vom 7. Mai 2026 nennen die ausführenden Stellen (Probenvorbereitung, XRD-Labor, Faserzählungs-Labor) nicht namentlich. Nach Recherchen Dritter dürften MAPAG (Probenvorbereitung), TU Graz (XRD) und die ESW Consulting Wruss ZT GmbH („WRUSS", Faserzählung nach TRGS 517) beteiligt gewesen sein — diese Zuschreibung steht aber unter Vorbehalt einer öffentlichen Bestätigung durch die Auftraggeber oder Auftragnehmer.
Ergebnisse — bisher nicht öffentlich
Die konkreten Messwerte und mineralogischen Befunde der Montanuni-Gutachten sind derzeit nicht öffentlich. Die Behörde begründet dies mit dem laufenden Verfahren und dem Schutz der Parteienrechte. Die nächsten Schritte — etwa, ob die Steinbrüche unter Auflagen wieder aufsperren dürfen — werden zwischen den Bezirksverwaltungsbehörden und den zuständigen Bundesministerien abgestimmt.
Öffentliche Aussagen Prof. Melchers
Auch wenn die konkreten Ergebnisse vertraulich sind, hat Prof. Melcher in mehreren Interviews (ORF Burgenland 7. Mai 2026, Pressemitteilung Land Burgenland 8. Mai 2026) öffentliche Einschätzungen abgegeben, die für die Bewertung der Gesamtsituation relevant sind:
„Der Aufwand war enorm, aber absolut notwendig, um belastbare Ergebnisse zur chemischen und mineralogischen Zusammensetzung der Proben im Hinblick auf extrem feine Asbestfasern zu erhalten. […] Die Arbeit der Taskforce und des Landes Burgenland sind eine wichtige Grundlagenarbeit. Unsere Analysen sollten dazu genutzt werden, bestehende Gesetzeslücken zu schließen und österreichweit Grenzwerte für Produkte oder auch Luftbelastungen in Bezug auf Asbest festzulegen — diese würden bisher fehlen."
— Prof. Frank Melcher, Pressemitteilung Land Burgenland, 8. Mai 2026
Aus dem ORF-Burgenland-Interview vom 7. Mai 2026:
„Die Asbestbelastung unterscheidet sich von Steinbruch zu Steinbruch in der Art der Asbestminerale und in der Menge. In den verschiedenen Produkten haben wir auch stark abweichende Mengen an Fasern gefunden."
— Prof. Frank Melcher, ORF Burgenland, 7. Mai 2026
Und zur regionalen Reichweite des Problems:
„Wenn man andere Rohstoffe dazu nimmt, die eben auch Fasern bilden können — das sind eben nicht nur Serpentinite, sondern da gibt es auch die sogenannten Diabase — dann wären wir schon schnell mal bei fünf, sechs, sieben Millionen Tonnen pro Jahr. Das sind dann 10 Prozent, die fehlen würden und die wir von irgendwo her importieren müssten."
— Prof. Frank Melcher, ORF Burgenland, 7. Mai 2026
Was wir aus dem öffentlichen Teil ableiten
- Die Frage „Ist die Asbestbelastung steinbruch-spezifisch?" ist mit „ja, deutlich" beantwortet. Damit ist ein selektiver Abbau (Trennung asbestreicher von asbestärmeren Bereichen innerhalb eines Bruchs) als möglicher Lösungsansatz im Raum, würde aber weitere Gutachten und engmaschige Kontrollmessungen erfordern.
- Die Aussage zu Diabasen stützt unsere Beprobungsergebnisse aus dem Mai 2026 (siehe Eigene Beprobung). Die Asbestproblematik geht über das nominelle Material „Serpentinit" hinaus.
- Die Forderung nach österreichweiten Grenzwerten für Produkte und für Luftbelastungen entspricht der Position der Landes-Taskforce vom 14. Februar 2026 und der NOA-Forschungsgruppe um Prof. Weiszburg (ELTE Budapest, Environmental Sciences Europe 2026): Auf EU-Ebene und in Österreich besteht eine Regulierungslücke.
- Die Tatsache, dass auf das Ergebnis eines deutschen Instituts noch gewartet wird, weist auf ein Untersuchungsverfahren hin, für das in Österreich keine Kapazität besteht. Welches Verfahren das ist, ist öffentlich nicht spezifiziert.
Kritik & Briefe
2offene BriefeWer sagt was
Faktencheck: zwei Aussagen von Hans-Peter Hutter im Falter (26. Mai 2026)
Im Falter (Ausgabe 22/2026) bezweifelte Taskforce-Leiter Hans-Peter Hutter die Herkunft des Schotters und die ungarischen Messwerte. Beide Aussagen sind mit der öffentlich dokumentierten Aktenlage nicht vereinbar.
- Das Labor: Die hohen Szombathely-Werte (bis zu 292.000 Fasern/m³) wurden laut Greenpeace „unter Beteiligung des gleichen Labors, das auch für das Land Burgenland aktiv ist" ermittelt, also von der Wiener ESW Consulting WRUSS (ORF, 2. Februar 2026). Die niedrigeren österreichischen Werte stammen aus fasersenkenden Winter- und Feuchtebedingungen (830 Fasern/m³ bei nassem Boden, Salzburger Nachrichten, 5. März 2026).
- Die Herkunft: Die NAV-Frachtdaten (EKÁER) dokumentieren Lieferungen aus den vier Brüchen an rund 250 ungarische Gemeinden; sie waren seit dem 23. Mai 2026 öffentlich. Hutters „nicht geklärt" datiert vom 26. Mai 2026.
Ausführliche Analyse mit allen Quellen: → Faktencheck: Die Falter-Aussagen von Hans-Peter Hutter
Taskforce Asbest Burgenland: Empfiehlt das Land die Eigenentsorgung von Asbestmaterial?
Am 15. April 2026 berichtete ORF Burgenland über einen Fund in Ollersdorf. Im selben Bericht wurde die Landes-Taskforce mit folgender Empfehlung zitiert:
„Gemeinden und Privatpersonen sollten nachgewiesenes Asbest- oder verdächtiges Material unter Einsatz von Wasser entfernen und fachgerecht entsorgen."
Zur Frage des Verbleibs:
„Für eine Rückgabe oder Reklamation des Materials sei der seinerzeitige Verkäufer zuständig — hierbei könnte es sich zum Beispiel um einen Steinbruch handeln."
Warum diese Empfehlung problematisch ist
Mit der Novelle der österreichischen Grenzwerteverordnung 2025 (BGBl. II 339/2025) hat der Gesetzgeber entschieden, dass Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten ausschließlich von Arbeitgebern durchgeführt werden dürfen, die nach § 26 GKV ermächtigt und in eine offizielle Liste des Bundesministeriums eingetragen sind. Voraussetzung sind nachgewiesene Schutzmaßnahmen, Absaugung oder Sedimentierung der Fasern, Dekontaminationsverfahren, geschlossene Behältnisse für Abfall sowie eine theoretische und praktische Unterweisung gemäß § 25a GKV.
Privatpersonen sind per Definition nicht ermächtigt und können nicht ermächtigt werden. Wenn die Taskforce ihnen genau jene Tätigkeiten in Eigenregie empfiehlt, die der Gesetzgeber zertifizierten Fachbetrieben vorbehalten hat, steht das in einem deutlichen Spannungsverhältnis zur GKV.
Hinzu kommen die Anforderungen an Transport und Entsorgung: Asbesthaltige Abfälle sind nach Abfallverzeichnisverordnung gefährliche Abfälle. Die Weitergabe ist nur an einen nach § 24a AWG 2002 befugten Sammler zulässig, der Transport setzt eine geschlossene Verpackung mit Asbest-Kennzeichnung gemäß § 22a Abs. 2 Z 3 GKV voraus (Voraussetzung für die Freistellung nach SV 168 ADR). Privatpersonen verfügen typischerweise weder über solche Behältnisse noch über Kontakte zu befugten Sammlern.
Auf der Webseite der Taskforce finden sich unter burgenland.at/themen/gesundheit/taskforce-vorsorgeabklaerung-luftqualitaet detailliertere Empfehlungen zur Schutzausrüstung, die im ORF-Bericht jedoch nicht abgebildet wurden. Die Diskrepanz zwischen interner Empfehlung und öffentlicher Risikokommunikation ist Gegenstand unserer offenen Briefe.
Erstes Schreiben an Prof. Hutter (15. April 2026, privat)
Da uns täglich Anrufe von Menschen erreichen, die auf Basis dieser Empfehlung handeln wollen, haben wir am 15. April 2026 einen formellen Brief an OA Assoz.-Prof. Priv.-Doz. DI Dr. med. Hans-Peter Hutter, Leiter der Landes-Taskforce und Facharzt für Umweltmedizin an der Medizinischen Universität Wien, gerichtet.
Wir fragen konkret: Auf welcher rechtlichen und sicherheitstechnischen Grundlage beruht die Empfehlung zur Eigenentfernung? Und: Ist eine Klarstellung geplant?
Vollständiger Brief lesen (15. April 2026)
Sehr geehrter Herr Prof. Hutter,
ich bin Geochemiker (PhD ETH Zürich) und betreibe ungiftig.at, eine Schadstoffberatung in Niederösterreich und Burgenland. Ich verfolge die Arbeit der Taskforce aufmerksam und erhalte derzeit täglich Anfragen von Betroffenen aus der Region.
In einem aktuellen ORF-Bericht wird die Taskforce mit folgender Empfehlung zitiert: Gemeinden und Privatpersonen sollten nachgewiesenes oder verdächtiges Material unter Einsatz von Wasser entfernen und fachgerecht entsorgen. Als Rückgabeweg wird der ursprüngliche Verkäufer, etwa ein Steinbruch, genannt.
Dazu habe ich eine konkrete fachliche Frage: Auf welcher rechtlichen und sicherheitstechnischen Grundlage beruht diese Empfehlung?
Nach meinem Verständnis gilt asbesthaltiges Material unter der VVEA als gefährlicher Abfall. Für dessen Handhabung, Transport und Entsorgung gelten spezifische Vorschriften, die Privatpersonen ohne entsprechende Ausrüstung und Kenntnisse in der Regel nicht erfüllen können. Die Empfehlung zur Eigenentfernung und Rückgabe an den Steinbruch lässt diese Anforderungen unerwähnt.
Mich interessiert, ob die Taskforce diese Einschränkungen bewusst ausgelassen hat, weil sie für natürlich vorkommenden Asbest im Gestein rechtlich eine andere Einschätzung vertritt, oder ob eine Klarstellung geplant ist.
Ich frage nicht, um zu konfrontieren, sondern weil ich täglich Menschen berate, die auf Basis dieser Empfehlung handeln wollen, und weil ich ihnen eine korrekte Auskunft schulde.
Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Maximilian Mandl
ungiftig.at, +43 720 732 583
Offener Brief an Prof. Hutter (26. April 2026)
Auf das private Erstschreiben vom 15. April ist bisher keine Antwort eingegangen. Inzwischen sind zusätzliche Punkte hinzugekommen — insbesondere das Spannungsverhältnis zu § 26 GKV, der von der Taskforce selbst gewählte Richtwert von 1.000 Fasern/m³, und die fehlenden Sofortmaßnahmen an bekannten Fundorten. Wir setzen mit einem offenen Brief nach. Die Antwort wird hier vollständig und unverändert veröffentlicht, sobald sie eintrifft.
Vollständigen offenen Brief lesen (26. April 2026)
Offener Brief an OA Assoz.-Prof. Priv.-Doz. DI Dr. med. Hans-Peter Hutter
Nachfrage zur Taskforce-Empfehlung vom 15. April 2026, bisher unbeantwortet
An:
OA Assoz.-Prof. Priv.-Doz. DI Dr. med. Hans-Peter Hutter
Abteilung für Umwelthygiene und Umweltmedizin
Medizinische Universität Wien
hans-peter.hutter@meduniwien.ac.at
CC: Jürgen Klatzer, Der Falter; Redaktion ORF Burgenland (info.bgld@orf.at)
Von:
Dr. Maximilian Mandl, Geochemiker (PhD ETH Zürich)
ungiftig.at, servus@ungiftig.at
Datum: 26. April 2026
Erstschreiben: 15. April 2026, bisher unbeantwortet
Sehr geehrter Herr Prof. Hutter,
am 15. April 2026 habe ich Ihnen schriftlich Fragen zur fachlichen und rechtlichen Grundlage einer Taskforce-Empfehlung gestellt. Eine Antwort ist bisher ausgeblieben. Ich stelle diese Fragen hiermit erneut, diesmal als offenen Brief, der auf ungiftig.at veröffentlicht wird. Ihre Antwort wird vollständig und unverändert ebenfalls veröffentlicht.
In einem ORF-Bericht vom 15. April 2026 wurde die Taskforce mit folgender Empfehlung zitiert:
„Gemeinden und Privatpersonen sollten nachgewiesenes Asbest- oder verdächtiges Material unter Einsatz von Wasser entfernen und fachgerecht entsorgen."
Zur Frage des Verbleibs hieß es:
„Für eine Rückgabe oder Reklamation des Materials sei der seinerzeitige Verkäufer zuständig, hierbei könnte es sich zum Beispiel um einen Steinbruch handeln."
Dazu habe ich vier konkrete fachliche Fragen.
Frage 1: Eigendurchführung durch Privatpersonen im Verhältnis zu § 26 GKV
Die Taskforce-Empfehlung im ORF-Bericht nennt Wasser als einzige Schutzmaßnahme bei der Entfernung. Privatpersonen, an die sich die Empfehlung explizit richtet, beziehen ihre Information aus genau diesen öffentlichen Kanälen, nicht aus internen Arbeitsanweisungen der Taskforce.
Mit der GKV-Novelle 2025 hat der österreichische Gesetzgeber jedoch entschieden, dass Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten ausschließlich von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern durchgeführt werden dürfen, die nach § 26 GKV ermächtigt und in eine offizielle Liste des Bundesministeriums eingetragen sind. Voraussetzung sind nachgewiesene Schutzmaßnahmen zur Expositionsminimierung, Absaugung oder Sedimentierung der Fasern, Dekontaminationsverfahren, geschlossene Behältnisse für Abfall, sowie eine theoretische und praktische Unterweisung gemäß § 25a GKV.
Privatpersonen sind per Definition nicht ermächtigt und können nicht ermächtigt werden. Die Empfehlung der Taskforce, dass Privatpersonen genau jene Tätigkeiten in Eigenregie durchführen sollen, die der Gesetzgeber zertifizierten Fachbetrieben vorbehalten hat, steht in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu § 26 GKV. Auch wenn die Norm formal Arbeitgeber adressiert, beschreibt sie den Mindeststandard für eine sichere Durchführung. Privatpersonen atmen dieselben Fasern ein und sind in der Regel ungeschulter im Umgang mit dem Material.
Frage: Wie verhält sich die Empfehlung an Privatpersonen zur gesetzlichen Festlegung in § 26 GKV, dass Asbestsanierungsarbeiten ermächtigten Fachbetrieben vorbehalten sind, und welche konkreten Schutzmaßnahmen empfiehlt die Taskforce in der öffentlichen Risikokommunikation für Privatpersonen, die sich an die Selbstentfernungs-Empfehlung halten?
Frage 2: Praktischer Entsorgungsweg über den Verkäufer
Die Empfehlung nennt den ursprünglichen Verkäufer, etwa einen Steinbruch, als zuständige Stelle für eine „Rückgabe oder Reklamation". Zwei Lesarten sind denkbar. Entweder ist eine direkte physische Rückgabe an das Steinbruchgelände gemeint, oder eine zivilrechtliche Rückabwicklung, in deren Rahmen der Verkäufer eine fachgerechte Entsorgung über einen nach § 24a AWG 2002 befugten Sammler veranlasst. Die erste Lesart wäre abfallrechtlich problematisch, da ein Steinbruch keine genehmigte Entsorgungsanlage für gefährliche Abfälle ist. Die zweite Lesart ist rechtlich saubere Praxis, geht aber aus dem ORF-Zitat nicht hervor.
Frage: Wie ist die Empfehlung praktisch gemeint, also direkter Transport durch die Privatperson zum Steinbruch oder Rückabwicklung über lizenzierte Entsorger auf Veranlassung des Verkäufers? Eine Klarstellung würde verhindern, dass Betroffene Material in Eigenregie zum Steinbruch transportieren.
Frage 3: Praktische Durchführbarkeit der Gesamtkette für Privatpersonen
Die Empfehlung richtet sich explizit an „Gemeinden und Privatpersonen". Die fachgerechte Gesamtkette umfasst nach geltendem österreichischen Recht mindestens drei Schritte: Manipulation mit geeignetem Atemschutz, Schutzkleidung und Wasser nach den Vorgaben des 4. Abschnitts der GKV, Verpackung in geschlossenen Behältnissen mit Asbest-Kennzeichnung gemäß § 22a Abs. 2 Z 3 GKV (Voraussetzung für die Freistellung nach SV 168 ADR), und Übergabe an einen nach § 24a AWG 2002 befugten Sammler.
Privatpersonen unterliegen GKV und ADR formal nicht in vollem Umfang, verfügen aber auch nicht über die Mittel, die diese Normen voraussetzen: keine geeignete Schutzausrüstung, keine geschlossenen Spezialbehältnisse, keine Kontakte zu befugten Sammlern, keine Schulung im Umgang mit Asbestabfall. Die Normen sind nicht Schikane, sondern beschreiben den Mindeststandard für eine ungefährliche Handhabung. Die ORF-Empfehlung nennt nur Wasser und den Steinbruch, die Schritte dazwischen bleiben offen.
Frage: Wie soll die Gesamtkette von der Entfernung bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung nach Vorstellung der Taskforce durch Privatpersonen praktisch und sicher bewerkstelligt werden, und welche konkrete Anleitung gibt die Taskforce dazu?
Frage 4: Wissenschaftliche Grundlage des Richtwerts von 1.000 Fasern/m³
Die Taskforce hat ihre Messreihe (66 Messpunkte, März 2026) am Richtwert von 1.000 Fasern/m³ bewertet. Einen gesetzlich festgelegten Grenzwert für Asbestfasern in der Außenluft im allgemeinen Lebensraum gibt es weder in Österreich noch auf EU-Ebene. Etablierte Werte aus angrenzenden Bereichen sind jedoch verfügbar: In der deutschen Asbest-Richtlinie (1996) wird 1.000 F/m³ als statistische Obergrenze (95%-Konfidenzintervall) zum eigentlichen Freigabewert von 500 F/m³ nach abgeschlossener Sanierung definiert. Daneben steht der Wert von 1.000 F/m³ als Schutzwert für Dritte während aktiver Sanierungsarbeiten. Die natürliche Hintergrundbelastung der Außenluft liegt nach Literatur bei 100 bis 150 F/m³. Die WHO-Position für lungengängige Asbestfasern beruht auf dem Linear-No-Threshold-Prinzip.
Der von der Taskforce gewählte Wert entspricht damit weder einem Freigabewert nach Sanierung (500 F/m³ Messwert) noch einem Wert für die natürliche Außenluft, sondern einem zeitlich befristeten Schutzwert für Dritte während Sanierungsarbeiten. Im Burgenland besteht dieser Zustand jedoch dauerhaft und ohne aktive Sanierung.
Frage: Auf welcher publizierten wissenschaftlichen Grundlage hat die Taskforce den Wert von 1.000 Fasern/m³ als Richtwert für die dauerhafte Belastung der allgemeinen Bevölkerung im öffentlichen Raum gewählt, statt einen Wert anzulegen, der dem Charakter der Exposition (Daueraufenthalt, keine aktive Sanierung) entspricht?
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Maximilian Mandl
ungiftig.at
+43 720 732 583
Beide Reaktionen — soweit sie eintreffen — dokumentieren wir hier vollständig und unverändert. Bleiben sie aus, vermerken wir das ebenso.
Faktencheck ARGE Naturgestein (Pressekonferenz 27. April 2026) — 5 Aussagen + Brief Kirschbaum
Faktencheck zur ARGE Naturgestein und der Pressekonferenz vom 27. April 2026
Mitte April 2026 haben sich die vier betroffenen Steinbruchbetreiber zur ARGE Naturgestein zusammengeschlossen. Am 27. April 2026 lud die ARGE im behördlich gesperrten Steinbruch Pilgersdorf zu einer Pressekonferenz, gemeinsam mit Prof. Dr.-Ing. Martin Kirschbaum (KiProCon, Gastdozent RWTH Aachen) als externem Gutachter. Wir ordnen die zentralen Aussagen ein.
Aussage 1: „Asbest im Gestein ist gebunden und daher ungefährlich."
Einordnung: Für intaktes, massives Gestein im natürlichen Verband ist diese Aussage zutreffend. Streusplitt auf Straßen, Boccia-Bahnen, Spielplätzen oder Wegen ist jedoch kein massives Gestein mehr, sondern bereits zerkleinertes Material, das fortlaufender mechanischer Beanspruchung ausgesetzt ist (Verkehr, Verwitterung, Frost-Tau-Zyklen, Reinigung). Die Messreihe der burgenländischen Taskforce zeigt empirisch erhöhte Faserkonzentrationen genau an Standorten mit mechanischer Beanspruchung; die Atemluftmessungen aus Szombathely zeigen unter Trockenbedingungen Werte, die das natürliche Niveau der Außenluft um Größenordnungen übersteigen. Hinzu kommt der mineralogische Befund von Prof. Weiszburg (ELTE Budapest): In Teilen des Materials hat ein zweiter geologischer Prozess die Festigkeit zusätzlich geschwächt — das Gestein bröckelt unter Beanspruchung leichter als sein Aussehen vermuten lässt.
Aussage 2: „Greenpeace hat die falsche Labormethode verwendet (VDI 3866 statt TRGS 517)."
Einordnung: Die Frage der korrekten Methode ist eine legitime methodische Diskussion. Sie wird in der ARGE-Aussendung allerdings als Entweder-oder dargestellt — und das ist sie nicht. Die beiden genannten Verfahren sind komplementär, nicht alternativ.
- VDI-Richtlinie 3866 Blatt 5 dient der qualitativen Identifizierung asbesthaltigen Materials: Ist Asbest enthalten, und um welche Art handelt es sich? Sie wird in akkreditierten DAkkS-Prüflaboratorien standardmäßig zur Identifikation von Asbest in Materialproben verwendet — auch in den von Behörden, Sachverständigen und Sanierungsbetrieben beauftragten Untersuchungen. Greenpeace hat nach VDI 3866 vorgehen lassen, und auch unsere eigenen Befunde vom 22. April 2026 (→ Eigene Beprobung) wurden nach dieser Norm erstellt.
- TRGS 517 ist die in Deutschland vorgesehene technische Regel zur Bewertung von Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden asbesthaltigen Mineralien und enthält Methodik zur quantitativen Faserzählung (Anzahl WHO-Fasern pro Volumeneinheit). Genau diese Faserzählung wurde im aktuellen Sachverständigengutachten der Montanuniversität Leoben (Stand 8.5.2026) durch die Firma WRUSS nach TRGS 517 vorgenommen (→ Montanuni-Gutachten).
Eine qualitative Identifikation nach VDI 3866 und eine quantitative Faserzählung nach TRGS 517 beantworten unterschiedliche Fragen. Beide haben ihre Berechtigung, beide werden in der akkreditierten Prüfpraxis verwendet, sie schließen einander nicht aus.
Hinzu kommt eine semantische Klärung: Der Norm-Titel der VDI 3866 Blatt 5 adressiert „technische Produkte". Streusplitt und Schotter sind in der wörtlichen Lesart Naturgestein — aber als gebrochenes, klassiertes und in Verkehr gebrachtes Bauprodukt fallen sie in der akkreditierten DAkkS-Prüfpraxis routinemäßig unter diese Norm. Unsere eigene Beprobung durch CRB Analyse Service GmbH (akkreditiertes DAkkS-Prüflabor, D-PL-19161-01-00) am 22. April 2026 ist ein konkreter Beleg dafür. Welche Norm im Einzelfall greift, hängt von der konkret zu beantwortenden Frage ab — siehe dazu auch die nachfolgende Anmerkung zu Luftmessung vs. Messungen im Gestein.
Methodenkritik wäre dann durchschlagend, wenn ein Akteur eine quantitative Faserzählung als Greenpeace-Befund vorgegeben hätte, ohne sie nach TRGS 517 (oder einer äquivalenten Norm) durchgeführt zu haben. Greenpeace hat eine solche Aussage nach unserer Kenntnis nicht getroffen. Die behördliche Sperrung der vier Steinbrüche im Januar 2026 stützte sich zudem auf Asbestgehalte zwischen 5 und 50 Prozent im Gestein — Werte, die auf Untersuchungen der Behörden zurückgehen, nicht auf Greenpeace.
Aussage 3: „Das weiß-graue Material im Steinbruch ist kein Asbest, sondern ausgefälltes Magnesium."
Einordnung: Diese Aussage von Prof. Kirschbaum ist mineralogisch grundsätzlich denkbar; in Serpentinit-Vorkommen können sekundäre Magnesium-Karbonate (Magnesit, Hydromagnesit) als weißliche Ausblühungen auftreten. Eine eindeutige Unterscheidung von Asbestmineralen ist mit bloßem Auge jedoch nicht möglich. Erforderlich wäre eine analytische Differenzierung im Labor, etwa durch Röntgendiffraktometrie oder Elektronenmikroskopie mit elementanalytischer Komponente. Solange diese Differenzierung nicht öffentlich vorgelegt wird, bleibt die Magnesium-Aussage eine Hypothese, keine belegte Gegenanalyse.
Aussage 4: „Bei der Katastrophenübung in Pilgersdorf bestand keine Gefahr für die Teilnehmer."
Einordnung: Im Oktober 2025 fand im Steinbruch Pilgersdorf eine Katastrophenschutzübung mit 447 Personen statt, darunter 27 Schülerinnen und Schüler. Teile der Übung wurden direkt am Förderband unter dem Steinbrecher abgehalten. Drei Monate später wurde derselbe Steinbruch wegen Asbestbelastung behördlich gesperrt. Die Argumentation der Betreiber, der Betrieb habe am Vortag geruht, weshalb kein Frischstaub in der Luft gewesen sei, ist toxikologisch nicht ausreichend: Asbeststaub ist biopersistent und baut sich nicht ab. Abgelagerter Staub auf Böden und Anlagen wird durch die kinetische Energie von 447 Personen, Einsatzfahrzeugen und Bergungsübungen unter dem Förderband zwangsläufig wieder aufgewirbelt. Greenpeace hat am 17. April 2026 eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt eingebracht — wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Gemeingefährdung. Angezeigt sind der Steinbruchbetreiber, die Bezirkshauptmannschaft und Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ). Das Land Burgenland erwägt eine Gegenanzeige wegen Verleumdung.
Aussage 5: „Die Schließung verursacht über 3 Millionen LKW-Kilometer Mehrtransport pro Jahr."
Einordnung: Die ökologische Bilanzierung von Mehrtransporten ist real und legitim. Sie ist aber kein Argument für die Wiedereröffnung asbestbelasteter Steinbrüche. Die zwei Risikokategorien — CO₂-Ausstoß durch Transport gegenüber Faserexposition mit einem IARC-Karzinogen der Klasse 1 — sind nicht miteinander aufrechenbar. Sie erfordern getrennte Antworten: bessere Logistik einerseits, sichere alternative Materialquellen andererseits.
Offener Brief an Prof. Kirschbaum (26. April 2026)
In den OTS-Aussendungen der ARGE Naturgestein werden Prof. Kirschbaum mehrere Aussagen zugeschrieben, die fachliche Rückfragen erfordern. Wir haben am 26. April 2026 einen offenen Brief gerichtet. Die Antwort wird hier vollständig veröffentlicht, sobald sie eintrifft.
Vollständigen offenen Brief lesen (26. April 2026)
Offener Brief an Prof. Dr.-Ing. Martin Kirschbaum
Wissenschaftliche Rückfragen zu Aussagen in den OTS-Pressemitteilungen der ARGE Naturgestein, April 2026
An:
Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.Ing. Martin Kirschbaum
KiProCon Dr. Kirschbaum Project-Consulting GmbH & CoKG
kirschbaum@kiprocon.de
Von:
Dr. Maximilian Mandl, Geochemiker (PhD ETH Zürich)
ungiftig.at, servus@ungiftig.at
Datum: 26. April 2026
Sehr geehrter Herr Prof. Kirschbaum,
ich schreibe Ihnen in Bezug auf zwei OTS-Pressemitteilungen der ARGE Naturgestein vom April 2026, in denen fachliche Aussagen unter Ihrem Namen veröffentlicht wurden. Ich beziehe mich ausschließlich auf diese Aussendungen. Wo es sich um wörtliche Zitate handelt, kennzeichne ich das; wo die Zuschreibung durch die ARGE ohne direktes Zitat erfolgt, bitte ich vorab um Bestätigung.
Ich stelle diese Fragen als offenen Brief, der auf ungiftig.at veröffentlicht wird. Ihre Antwort wird vollständig und unverändert ebenfalls veröffentlicht.
Frage 1: Zum Schwellenwert mechanischer Beanspruchung
In der OTS-Aussendung vom 17. April 2026 sind Ihnen folgende Worte direkt zugeschrieben:
„Asbest ist nur dann überhaupt potenziell gefährlich, wenn das Gestein mechanischen Faktoren wie Mahlen, Schleifen, Bohren, Fräsen etc. ausgesetzt ist und dadurch mikroskopisch kleine Fasern entstehen."
Diese Aussage benennt einen klaren Gefährdungspfad: mechanische Beanspruchung führt zur Faserfreisetzung. Die Landes-Taskforce Burgenland hat in ihrer Messreihe (66 Messpunkte, 25. März 2026) die höchsten Faserkonzentrationen in der Atemluft empirisch an Standorten mit mechanischer Beanspruchung gemessen — also dort, wo Streusplitt im Dauerbetrieb durch Verkehr, Verwitterung und Reinigung beansprucht wird. Die Werte liegen zwar deutlich unter dem industriellen Niveau von Mahlen und Fräsen, aber messbar über der natürlichen Hintergrundbelastung von 100 bis 150 F/m³.
Frage: Welcher Schwellenwert mechanischer Beanspruchung ist nach Ihrer Einschätzung erforderlich, damit eine relevante Faserfreisetzung eintritt, und wie bewerten Sie die empirisch erhöhten Faserkonzentrationen, die die Taskforce an mechanisch beanspruchten Standorten gemessen hat?
Frage 2: Zur Bewertung vorliegender Atemluftmessungen unter Realbedingungen
Ihrem Zitat zufolge sind ausschließlich Atemluftmessungen aussagekräftig. Inzwischen liegen zwei voneinander unabhängige Atemluftmessdatensätze vor.
Erstens die Messreihe der Landes-Taskforce Burgenland (66 Messpunkte, REM-Verfahren, März 2026, alle Werte unter dem selbst gewählten Richtwert von 1.000 F/m³, höchster Wert 829 F/m³ an der Dornburggasse Oberwart). Diese Messungen wurden ausschließlich unter winterlich feucht-kalten Bedingungen durchgeführt, die Asbestfasern am Boden binden.
Zweitens die behördliche Untersuchung in der Wohnsiedlung Oladi-plató in Szombathely (Ungarn) auf Schotterstraßen, die nachweislich mit Material aus den nun gesperrten burgenländischen Steinbrüchen befestigt wurden. Sieben Messungen ergaben Werte zwischen 34.800 und 292.000 Asbestfasern/m³. Der gemessene Höchstwert liegt also bei dem 292-fachen des Taskforce-Richtwerts. Die ungarischen Behörden riefen den Gesundheitsnotstand aus und verordneten Sofortmaßnahmen (Tempo 10 km/h, dauerhafte Befeuchtung, FFP3-Maskenpflicht, Verbot des Kinderwagengebrauchs auf den betroffenen Straßen). Diese Messungen wurden bei trockenen Bedingungen unter Realbeanspruchung durchgeführt und laut Aussendung von Greenpeace vom 14. April 2026 unter Beteiligung des selben Labors, das auch für die burgenländische Taskforce tätig ist. Höchster Wert der Taskforce-Wintermessreihe: 829 F/m³ an der Dornburggasse Oberwart.
Es handelt sich dabei um Material von den gleichen Steinbrüchen, ein Faktor von 35 bis 292 zwischen den Werten, wobei der wesentliche systematische Unterschied meines Erachtens in der Witterung zum Messzeitpunkt liegt.
Frage: Wie bewerten Sie die methodische Repräsentativität von Atemluftmessungen, die ausschließlich unter feuchten Winterbedingungen durchgeführt wurden, angesichts der Szombathely-Daten? Und welche Schlussfolgerung ziehen Sie aus dem Befund, dass dasselbe Material unter Realbedingungen den vom Burgenland gewählten Richtwert um den Faktor 35 bis 292 überschreitet?
Frage 3: Zur Methodenkritik im Verhältnis zur eigenen Datenlage und zu den behördlichen Befunden
In der zweiten OTS-Aussendung der ARGE Naturgestein wird die Position vertreten, dass die von Greenpeace verwendete VDI-Richtlinie 3866 für die Untersuchung natürlich vorkommenden Asbests in Gesteinen nicht geeignet sei und stattdessen die TRGS 517 anzuwenden gewesen wäre. Ich bitte Sie zunächst zu bestätigen, ob diese methodische Position Ihrer ist.
Sofern ja, ergeben sich zwei konkrete Fragen.
Erstens: Methodenkritik wird erst dann zur belastbaren Gegenposition, wenn ihr eigene, nach der korrekten Methode durchgeführte Messungen entgegenstehen. Liegen Messungen der ARGE Naturgestein, von Ihnen oder durch andere Stellen nach der von Ihnen geforderten Methodik (TRGS 517) vor, und sind diese öffentlich einsehbar? Falls nein, sind solche Messungen geplant?
Zweitens: Die behördliche Sperrung der vier Steinbrüche am 2. Januar 2026 erfolgte auf Grundlage von Asbestgehalten zwischen 5 und 50 Prozent im abgebauten Serpentinit. Diese Werte stammen nicht von Greenpeace, sondern aus Untersuchungen, die der behördlichen Sperrungsentscheidung zugrunde lagen. Bezieht sich Ihre Methodenkritik auch auf diese behördlichen Befunde, und falls nein: auf welcher methodischen Grundlage akzeptieren Sie diese Werte, kritisieren aber die unter Verwendung derselben oder ähnlicher Verfahren erhobenen Greenpeace-Werte?
Frage 4: Zur Zertifizierung des beauftragten Labors
In der Aussendung heißt es, ohne direktes Zitat, allerdings Ihnen zugeschrieben, dass das von Greenpeace beauftragte Labor „nicht ausreichend zertifiziert" für Referenzmessungen sei. Ich bitte Sie zu bestätigen, ob diese Aussage Ihrer Position entspricht.
Frage: Sofern ja: welche konkrete Akkreditierung unter welchem normativen Standard fehlt dem betreffenden Labor?
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Maximilian Mandl
ungiftig.at
+43 720 732 583
Welche Norm für was: Arbeits- versus öffentliche Exposition (Stand 24. Mai 2026)
Was die Taskforce verwendet
- Orientierungswert 1.000 Fasern/m³ für die Außenluft in Großpetersdorf. Dieser Wert wird von der Taskforce selbst gesetzt und ist gesetzlich nicht festgelegt. Bezugspunkt ist nach Angaben der Taskforce ein Faktor von 1/10 der deutschen Arbeitsplatz-Akzeptanzkonzentration nach TRGS 910 (10.000 F/m³ für 8-Stunden-Schichtexposition). Quelle: burgenland.at, Taskforce-FAQ.
- Materialanalyse durch die Montanuniversität Leoben erfolgt nach öffentlich verfügbarer Pressemitteilung des Landes Burgenland vom 8. Mai 2026 unter Anwendung der TRGS 517 (Faserzählung nach Anlage 2). Quelle: burgenland.at, Medienservice 8.5.2026.
- Gemeinsame Bezugsbasis: alle drei Größen, also der Orientierungswert, TRGS 910 und TRGS 517, sind aus dem Arbeitsschutzrecht für tätigkeitsbezogene Expositionen entwickelt. Sie wurden für die Frage konzipiert: Wie viel Asbest gelangt während einer beruflichen 8-Stunden-Schicht in die Atemluft einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers in einer Aufbereitungsanlage?
Was es nicht gibt
In Österreich existiert kein gesetzlicher Grenzwert für Asbestfasern in der Außenluft. Konsistent damit hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in der parlamentarischen Anfragebeantwortung 4055/AB-BR/2026 unter anderem fest, dass für eine entsprechende Regelung „internationale Vorbilder" „nicht bekannt" seien. In Deutschland ist die Rechtslage vergleichbar: die TRGS-Reihe ist Arbeitsschutzrecht. REACH Anhang XVII Eintrag 6 verbietet das Inverkehrbringen von Asbestfasern und absichtlich asbestversetzten Mischungen in der EU. Allerdings: abgebaute mineralische Rohstoffe natürlichen Ursprungs sind nach Anhang V REACH von der Registrierungspflicht ausgenommen, sofern nicht chemisch verändert (Quelle: BMLUK 4055/AB-BR/2026). Die Anwendbarkeit auf naturgewachsenen Asbest in Gesteinen ist Gegenstand einer laufenden EU-Diskussion. Ambiente Konzentrationen und der Umgang mit bereits verlegtem Material in Schotterstraßen sind durch REACH nicht geregelt (Details im Faktencheck zur Taskforce-Q&A).
Wie Kalifornien das gelöst hat
Kalifornien steht vor einer geologisch vergleichbaren Lage: in den Sierra Nevada-Foothills, in El Dorado County und in Teilen von Marin County kommen Serpentinit-Vorkommen mit naturgewachsenem Asbest („naturally occurring asbestos", NOA) vor. Dort wurde dasselbe Material über Jahrzehnte als Schotter und Splitt verwendet, auch im öffentlichen Straßenbau.
Das California Air Resources Board (CARB) hat mit der ATCM Surfacing Applications (kodifiziert in 17 California Code of Regulations § 93106) eine verbindliche Norm für serpentinithaltiges Material in unbefestigten Oberflächenanwendungen erlassen: Schotterstraßen, Schultern, Parkplätze. Der aktuelle Schwellenwert liegt seit der CARB-Verschärfung von 2000 (wirksam ab 2001) bei einem Asbestmassenanteil von weniger als 0,25 %; das ist zugleich die Nachweisgrenze des in der Verordnung referenzierten PLM-Verfahrens. Die ursprüngliche 1990er-Fassung der ATCM hatte bei ≤ 5 % gelegen; CARB hat den Wert im Juli 2000 mit der Begründung verschärft, dass die jahrzehntelange Anrainerexposition mit dem höheren Wert nicht hinreichend adressiert sei. Quellen: 17 CCR § 93106 Volltext, CARB-Pressemeldung zur 2000-Verschärfung.
Die methodische Logik der CARB Method 435 unterscheidet sich grundsätzlich von der TRGS 517 Anlage 2 Verfahren 2:
- TRGS 517 Anlage 2 Verfahren 2 erzeugt zunächst über einen standardisierten Staubungstest unter Worst-Case-Bedingungen den einatembaren Feinstaub (E-Staub, < 100 µm). Der Asbestmassenanteil wird in diesem Feinstaub gemessen und anschließend über die Massen-Fraktion des Feinstaubs an der Fallprobe rechnerisch auf die Fallmasse hochgerechnet. Die Methode ist konsistent mit dem Anwendungsbereich der TRGS 517: Tätigkeiten in der Aufbereitung.
- CARB Method 435 pulverisiert dagegen die gesamte Probe vor der Auswertung auf 200 Tyler mesh (≤ 75 µm). Die Auswertung erfolgt im Polarisationsmikroskop als Punktzählverfahren über 400 zufällig ausgewählte Partikel. Die analytische Pulverisierung versetzt das Material in den Zustand, in dem es nach vollständiger mechanischer Beanspruchung vorliegen würde, also dem Endzustand einer mehrjährig befahrenen Schotterstraße.
Die zwei Methoden beantworten zwei unterschiedliche Fragen. Welche dieser zwei Fragen soll eine Bewertung der Anrainer-Exposition an einer mehrere Jahre alten Schotterstraße eigentlich beantworten?
Die peer-reviewte Fachliteratur zur Analytik natürlich vorkommenden Asbests in Aggregaten unterstützt die methodisch zweite Lesart: Cavallo (EGU General Assembly 2020, „Aggregates and naturally occurring asbestos: the need of a correct analytical approach", ui.adsabs.harvard.edu/abs/2020EGUGA..22.3900C) argumentieren ausdrücklich, dass die Beschränkung der Analyse auf eine einzelne Korngrößenfraktion die Risikobewertung des Endmaterials systematisch unterschreitet. Die vollständige methodische Einordnung mit Quellenangaben findet sich auf der Referenzseite: Methodische Einordnung auf /asbest-normen/.
Italien hat für Eisenbahnschotter einen vergleichbaren Material-Schwellenwert (0,1 Massen-% beziehungsweise 1.000 ppm; sekundär dokumentiert bei Cavallo 2020). Eine entsprechende verbindliche Norm für unbefestigte Schotter-Oberflächen im öffentlichen Raum liegt im österreichischen Regelwerk derzeit nicht vor.
Was die Methodik im konkreten Fall bedeutet: Rechenbeispiele mit Daten aus dem Rechnitzer Fenster
Modellrechnung A: sieben Produktproben
| Probe | Korngröße (mm) | Staubanteil (%) | Chrysotil im Staub (%) | Amphibol im Staub (%) | Gesamt-Asbest (%) | Faktor |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A | 0/2 | 5,98 | 22,3 | 6,9 | 1,7 | 17 × |
| B | 0/2 | 11,1 | 4,7 | 27,9 | 3,6 | 36 × |
| C | 0/16 | 7,5 | 10,1 | 26,8 | 2,8 | 28 × |
| D | 0/32 | 7,3 | 4,3 | 26,6 | 2,3 | 23 × |
| E | 8/11 | 1,5 | 6,7 | 18,5 | 0,4 | 4 × |
| F | 16/22 | 4,9 | 11,4 | 9,4 | 1,0 | 10 × |
| G | 40/70 | 5,95 | 6,0 | 17,1 | 1,4 | 14 × |
Mineralogische Beobachtung. Modellrechnung A zeigt einen gemischten Chrysotil-Amphibol-Befund mit Dominanz des Amphibols (Tremolit/Aktinolith) in den meisten Korngrößen. Auffällig: In Probe B (0/2) enthält der Staub 27,9 % Amphibol, aber nur 4,7 % Chrysotil. In der gleichen Korngröße (Probe A) kehrt sich das Verhältnis nicht um, aber Chrysotil dominiert (22,3 vs. 6,9 %). Das zeigt die Heterogenität selbst innerhalb desselben Produkttyps. Proben A und B sind zwei unterschiedliche Produkte derselben Korngröße 0/2. Alle Proben über dem Schwellenwert (4-fach bis 36-fach).
Was die Tabelle zeigt
1. Ein Datensatz, sieben Produkte, neunfache Spannweite. Die berechneten Asbest-Massenanteile schwanken zwischen 0,4 und 3,6 Prozent (Faktor 9). Alle sieben Proben stammen vom selben Modellstandort. Die Variation ist primär methodisch bedingt, nicht geologisch. Je gröber die Korngröße, desto weniger Staub setzt der Staubungstest frei, desto niedriger das Ergebnis. Selbst zwei Proben derselben Korngröße (A und B, beide 0/2) ergeben unterschiedliche Werte (1,7 vs 3,6 %), was die Streuung der Methode bei staubintensiven Fraktionen zeigt.
2. Die implizite Annahme. Die Hochrechnung [Asbest im Staub] × [Staubanteil] = [Gesamtasbest] ergibt rechnerisch dasselbe Ergebnis wie die Annahme, dass die Fraktion oberhalb von 100 µm 0,0 % Asbest enthält. Das ist geologisch nicht haltbar: Chrysotil-Adern und Amphibol-Kristalle durchziehen das Gestein über einen weiten Korngrößenbereich (siehe Methodische Einordnung). Wenn ein Fahrzeug über Jahre auf einer Schotterstraße fährt, zerkleinert es auch die groben Fraktionen, die dann den gleichen hohen Asbestanteil freisetzen.
3. Alle Werte über dem Schwellenwert. Trotz der methodischen Reduktion überschreitet jede einzelne Probe den 0,1-%-Schwellenwert. Die Behörden haben TRGS 517 als Verfahren gewählt; TRGS 517 konkretisiert den 0,1-%-Schwellenwert aus GefStoffV Anhang II Nr. 1. Wer das Verfahren wählt, wendet implizit den Maßstab an, den es konkretisiert, solange kein alternativer Schwellenwert definiert wird. Jede Probe liegt darüber, die niedrigste vierfach (Probe E, 0,4 %), die höchste sechsunddreißigfach (Probe B, 3,6 %). Eine Methodik, die systematisch niedrigere Zahlenwerte erzeugt als eine Gesamtanalyse des Materials, kann dieses Material nicht unter den eigenen Schwellenwert rechnen.
Modellrechnung B: sechs Produktproben
| Probe | Korngröße (mm) | Staubanteil (%) | Chrysotil im Staub (%) | Amphibol im Staub (%) | Gesamt-Asbest (%) | Faktor |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A | 0/16 | 2,31 | 10,8 | 13,6 | 0,6 | 6 × |
| B | 0/63 | 2,55 | 15,4 | 16,8 | 0,8 | 8 × |
| C | 2/4 | 1,05 | 17,7 | 14,2 | 0,3 | 3 × |
| D | 11/16 | 3,71 | 29,6 | 14,7 | 1,6 | 16 × |
| E | 22/32 | 3,52 | 19,2 | 14,9 | 1,2 | 12 × |
| F | 63/180 | 3,93 | 29,2 | ~0 | 1,1 | 11 × |
Mineralogische Beobachtung. Modellrechnung B zeigt in den meisten Korngrößen einen annähernd paritätischen Chrysotil- und Amphibol-Anteil. Die gröbste Fraktion (63/180) enthält nur noch Chrysotil; prismatische Amphibol-Kristalle setzen bei der Grobkornverarbeitung offenbar weniger Feinstaub frei als die faserig-spaltbaren Chrysotil-Adern. Alle Proben über dem Schwellenwert (3-fach bis 16-fach).
Modellrechnung C: fünf Produktproben
| Probe | Korngröße (mm) | Staubanteil (%) | Chrysotil im Staub (%) | Amphibol im Staub (%) | Gesamt-Asbest (%) | Faktor |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A | 0/16 | 4,16 | 36,1 | ~0 | 1,5 | 15 × |
| B | 0/32 | 5,17 | 17,6 | ~0 | 0,9 | 9 × |
| C | 0/63 | 6,61 | 40,4 | ~0 | 2,7 | 27 × |
| D | 2/4 | 1,18 | 52,9 | 3,2 | 0,7 | 7 × |
| E | 4/6 | 0,55 | 34,0 | ~0 | 0,2 | 2 × |
Mineralogische Beobachtung. Modellrechnung C besteht fast ausschließlich aus Chrysotil (Amphibol nur einmal, 3,2 % in der Fraktion 2/4). Der Chrysotil-Anteil im Staub ist außergewöhnlich hoch: in der Fraktion 2/4 bestehen 52,9 % des Feinstaubs aus Chrysotil. Trotzdem ergibt die Hochrechnung nur 0,7 %, weil der Staubanteil gering ist (1,18 %). Die Fraktion 4/6 zeigt mit 0,2 % den niedrigsten Wert im Komplex (immer noch doppelt über dem Schwellenwert) bei einem Staubanteil von nur 0,55 %. Alle Proben über dem Schwellenwert (2-fach bis 27-fach).
Zusammenfassung über drei Modellrechnungen
18 Proben aus drei Modellrechnungen im selben geologischen Komplex. Jede einzelne Probe liegt über dem 0,1-%-Schwellenwert. Die Spannweite reicht von 0,2 % (Faktor 2) bis 3,6 % (Faktor 36). Die drei Modellstandorte unterscheiden sich mineralogisch: Modellrechnung A zeigt einen gemischten Chrysotil-Amphibol-Befund mit Amphibol-Dominanz, Modellrechnung B einen annähernd paritätischen, Modellrechnung C einen fast reinen Chrysotil-Befund. Diese Variation ist gesundheitlich relevant, weil das Krebsrisiko von Amphibol-Asbest nach epidemiologischer Datenlage höher ist als das von Chrysotil (u.a. Hodgson und Darnton 2000 für Amosit und Krokydolith; für Tremolit und Aktinolith ist die Datenlage dünner, die Richtung des Befunds aber konsistent).
Methodik-Kritik: Was die Großpetersdorf-Messungen wirklich zeigen, und was nicht (Stand 26. Mai 2026)
Mit einer Aussendung des Landes Burgenland vom Freitag, 22. Mai 2026, hat die Landes-Taskforce drei Messwerte für Großpetersdorf veröffentlicht (ORF Burgenland, 22. Mai 2026). Der Wert von rund 13.000 Fasern/m³ ist damit als am Ort tatsächlich gemessen amtlich bestätigt. Die methodische Einordnung der Taskforce („Worst-Case-Messung unter Extrembedingungen") verdient eine eigene, nüchterne Lektüre. Das tun wir hier.
Chronologie
- 10. Februar 2026: Erste Messung, 95 Fasern/m³ unter feuchter Witterung (Wintermessung).
- 7. Mai 2026: Zweite Messung, rund 13.000 Fasern/m³. Die Taskforce rahmt diesen Wert nachträglich als „Worst-Case-Messung unter Extrembedingungen". Der Zeitpunkt, an dem das Ergebnis taskforce-intern vorlag oder kommuniziert wurde, ist öffentlich nicht dokumentiert.
- 16. Mai 2026: Die Marktgemeinde Großpetersdorf meldet per Informationsblatt erhöhte Asbestwerte in Luftmessungen im Bereich Mühlschlag; ORF Burgenland berichtet am gleichen Tag (burgenland.orf.at/stories/3354408). Eine konkrete Zahl ist in der Gemeindemitteilung zu diesem Zeitpunkt noch nicht enthalten.
- 19. Mai 2026 (Dienstag): Dritte Messung, 300 Fasern/m³ unter „realen Bedingungen".
- 22. Mai 2026 (Freitag): Aussendung des Landes Burgenland mit allen drei Werten; ORF-Burgenland-Bericht am gleichen Tag, 17:51 Ortszeit (burgenland.orf.at/stories/3355418). Der höchste Wert wird als „Worst-Case unter Extrembedingungen" gerahmt, die beiden niedrigen als repräsentativ.
Methodische Freiheitsgrade
- Wann gemessen wird: Februar feucht versus Mai. Winterlich feucht-kalte Bedingungen reduzieren die Faserfreisetzung empirisch erheblich (die Taskforce hat dies in ihren früheren FAQ-Aussendungen selbst als Limitation der Wintermessreihe benannt). Die 10.2.-Messung erfolgte unter Bedingungen, unter denen ein niedriger Wert grundsätzlich zu erwarten ist.
- Welche Bedingungen „real" und welche „extrem" sind: Die Taskforce definiert beide Kategorien selbst, ohne im Vorfeld veröffentlichtes Messprotokoll. Trockene Mai-Tage mit Verkehr sind in Großpetersdorf nicht außergewöhnlich.
- N = 3: Drei Stichtage über drei Monate, eine Probenahmestelle. Für eine statistisch tragfähige Charakterisierung der Anrainer-Exposition zu wenig.
- Zeitliche Lage der 19.5.-Messung: Die dritte Messung erfolgte drei Tage vor der Aussendung des Landes (19.5. → 22.5.) und drei Tage nach der Gemeindemeldung (16.5. → 19.5.). Welche Erwägungen die zusätzliche Messung ausgelöst haben, ist öffentlich nicht dokumentiert.
- Wer überprüft: Taskforce-interne Messung, Taskforce-interne Auswahl der Bedingungen, Taskforce-interne Rahmung der Ergebnisse. Keine unabhängige Replikation öffentlich dokumentiert.
- Bewertungsrahmen der eigenen Referenz: Die Taskforce hat als Bezugsgröße die Akzeptanzkonzentration der TRGS 910 (10.000 F/m³) gewählt und ihren Orientierungswert (1.000 F/m³) als ein Zehntel davon abgeleitet. TRGS 517 Anlage 3 regelt, wie die Einhaltung dieser Akzeptanzkonzentration nachzuweisen ist: mindestens drei Messungen an verschiedenen Tagen, sämtliche Einzelwerte unter der Hälfte der Akzeptanzkonzentration (5.000 F/m³); überschreitet ein einzelner Messwert die Akzeptanzkonzentration von 10.000 F/m³, „kann die Unterschreitung des Wertes von 10.000 F/m³ nicht festgestellt werden" (TRGS 517 Anlage 3, Absatz 5). Der Messwert vom 7. Mai (rund 13.000 F/m³) überschreitet die Akzeptanzkonzentration. Nach dem Bewertungsschema derselben TRGS, aus der die Taskforce ihren Referenzwert ableitet, wäre diese Messserie nicht bestanden. Die Taskforce wendet dieses Bewertungsschema nicht an.
Was die Daten zeigen
Drei Messungen, rund 137-fache Spannweite (95 zu 13.000), Spitzenwert 13-fach über dem Taskforce-eigenen Orientierungswert von 1.000 Fasern/m³. Der 13.000-Wert ist eine real durchgeführte Messung, kein Artefakt. Die Bezeichnung „Worst-Case unter Extrembedingungen" ist eine Sprachregelung, kein methodisches Faktum, solange das Messprotokoll für diese Messung nicht öffentlich vorliegt. Eine andere ehrliche Lesart der gleichen Daten: unter mindestens einer am Ort tatsächlich aufgetretenen Bedingung liegt die Asbestfaser-Konzentration 13-fach über dem selbstgesetzten Richtwert.
Redaktioneller Hinweis: Eine frühere Fassung dieses Abschnitts nannte einen vierten Chronologie-Eintrag mit einer Greenpeace-OTS vom 18. Mai 2026 und behauptete, der 13.000-Wert sei am 7. Mai „intern bekannt" gewesen. Beide Aussagen ließen sich gegen eine öffentlich verifizierbare Primärquelle nicht belegen; sie wurden in der Überarbeitung vom 24. Mai 2026 zugunsten der oben dokumentierten Chronologie entfernt.
Konkrete Forderungen
- Vollständiges Messprotokoll je Messtag: Probenahmestelle, Messdauer, Pumpenrate, Luftvolumen, Faserzählnorm, Wetterdaten (Temperatur, Luftfeuchte, Windrichtung und -stärke), Verkehrsaufkommen, etwaige mechanische Einwirkung.
- Kriterien, nach denen der 7. Mai als „extrem" und der 19. Mai als „real" eingestuft wurden.
- Eine statistisch tragfähige Messreihe mit N ≥ 10 über verteilte Sommertage unter realistischen Anrainer-Bedingungen, einschließlich der Verteilung der Einzelwerte.
- Replikation des Protokolls durch eine Taskforce-unabhängige Stelle.
Ausbreitungsrechnung GeoSphere Austria (Stand 31. Mai 2026)
Vollständige Analyse: Methodik, Ergebnisse und Einordnung
Das Gutachten
Titel: „Die Ausbreitung von Asbest, ausgehend von den Steinbrüchen in Pilgersdorf, Bernstein, Rumpersdorf und Badersdorf." GeoSphere Austria (Bundesanstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie), Department Umweltmeteorologie. Gutachterin: Mag. Gabriele Rau. Prüfer: Manuel Huber, MSc. Geschäftszahl 2026/UM/000160, Version 1.1, 29. April 2026, 131 Seiten. Auftraggeber: Amt der Burgenländischen Landesregierung.
Uns liegt das Dokument vor. Wir geben es aus urheberrechtlichen Gründen nicht weiter, zitieren aber im Folgenden aus der Methodik und den Ergebnissen.
Methodik
Das Modellsystem GRAMM/GRAL (Öttl 2015a/b, 2022b) ist ein validiertes Lagrangesches Partikel-Ausbreitungsmodell, das von GeoSphere Austria für regulatorische Immissionsprognosen eingesetzt wird. Die Berechnung erfolgt auf Basis eines repräsentativen meteorologischen Jahres (2023), mit 1.080 Windfeld-Kombinationen (36 Richtungen, 7 Stabilitätsklassen, 8 Geschwindigkeitsklassen) bei 200 m horizontaler Auflösung. Emissionsquellen umfassen Abbau, Aufbereitung, LKW-Fahrten (inner- und außerbetrieblich), Abwehung von offenen Flächen und Halden. Worst-Case-Betrachtung: für jeden Steinbruch wurde das Jahr mit der höchsten Abbaukubatur der letzten fünf Jahre zugrunde gelegt (2024 für Pilgersdorf und Bernstein, 2023 für Rumpersdorf und Badersdorf).
Die Umrechnung von PM10-Immissionen auf Asbestfaserkonzentrationen erfolgt über zwei Parameter: einen maximalen Asbestmassengehalt von 3 % im einatembaren Staub (Korngrößen unter 0,1 mm) und die mittleren Fasergewichte aus den vier Steinbrüchen (Pilgersdorf 3,45 × 10⁻⁷ mg, Bernstein 5,57 × 10⁻⁷ mg, Rumpersdorf 1,07 × 10⁻⁷ mg, Badersdorf 3,1 × 10⁻⁷ mg). Die Fasergewichte variieren um den Faktor 5; Rumpersdorf produziert die leichtesten (und damit pro Masseeinheit zahlreichsten) Fasern.
Ergebnisse an den nächstgelegenen Anrainern
| Steinbruch | Nächste Anrainer JMW | Nächste Anrainer P95 | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Pilgersdorf | ≤30 F/m³ | 169 F/m³ (Kogl) | Kindergarten: 12 / 29 |
| Bernstein | ≤38 F/m³ | 284–365 F/m³ | Übergang Steinbruchzufahrt → Ort |
| Rumpersdorf | ≤160 F/m³ | 771 F/m³ | Kindergarten: 75 / 412; Jagdhütte RD-01: 730 / 4.353 |
| Badersdorf | ≤548 F/m³ | 2.813 F/m³ | Geringste Distanz Steinbruch–Wohngebiet |
JMW = Jahresmittelwert. P95 = 95-Perzentil der stündlichen Werte (95 % aller Stunden liegen darunter). Alle Werte in WHO-Fasern/m³. Quelle: GeoSphere Austria, 2026/UM/000160, Tabellen 5-1 bis 5-4 und Abschnitt 7.2.
Ohne Steinbruchbetrieb (nur Winderosion von offenen Flächen) sinken die Jahresmittelwerte auf einen Bruchteil: maximal 26 F/m³ an den nächsten Anrainern in Badersdorf, maximal 23 F/m³ an der Jagdhütte in Rumpersdorf (Tabellen 6-1 bis 6-4).
Was die Methodik gut macht
- GRAMM/GRAL ist ein peer-reviewtes, validiertes Standardwerkzeug der österreichischen Immissionsprognose.
- Die Rezeptorpunkte (Wohnen, Kindergarten, Spielplatz, Sportplatz, Landwirtschaft) sind systematisch gewählt und per Luftbild/Street View verifiziert.
- Die Quellcharakterisierung deckt alle betrieblichen Emissionspfade ab (Abbau, Aufbereitung, Transport, Abwehung, Halden).
- Die Worst-Case-Kubatur aus fünf Betriebsjahren ist ein methodisch sauberer Ansatz.
Methodische Einordnung: Warum die Ergebnisse ein Boden sind, keine Obergrenze
1. Der TRGS 517 Verdünnungseffekt im Eingangsparameter. Die 3 % Asbestmassengehalt stammen aus der TRGS 517 Anlage 2 Rückrechnung. Um die Kette zu verstehen, muss man das Verfahren nachvollziehen: Ein Gesteinsstück wird mechanisch beansprucht (standardisierter Fallversuch). Dabei entsteht Staub. Dieser Staub enthält einen hohen Asbestanteil, weil Asbestfasern bei mechanischer Belastung bevorzugt freigesetzt werden. TRGS 517 analysiert den Asbestgehalt in diesem Staub, rechnet das Ergebnis aber auf die Gesamtprobenmasse zurück (Staub + intaktes Gestein). Weil der Staubanteil an der Gesamtprobe nur wenige Prozent beträgt, wird ein hoher Asbestgehalt im Staub zu einem niedrigen Gesamtwert verdünnt.
Ein konkretes Beispiel aus den Modellrechnungen auf dieser Seite: In Modellrechnung C beträgt der Chrysotil-Anteil im Feinstaub der Fraktion 2/4 mm 52,9 %. Der Staubanteil an der Gesamtprobe beträgt 1,18 %. Die TRGS 517 Rückrechnung ergibt: 52,9 % × 1,18 % = 0,7 %. Der Verdünnungsfaktor beträgt 76.
Das Ausbreitungsmodell setzt nun 3 % als Asbestgehalt im Staub an. Diese 3 % sind aber kein direkt gemessener Staubwert, sondern das Ergebnis genau dieser Rückrechnung: Gestein → Staub mit hohem Asbestgehalt → Rückrechnung auf Gestein mit niedrigem Asbestgehalt → dieser niedrige Wert wird als Asbestgehalt im Staub weiterverwendet. Der tatsächliche Asbestgehalt in der Staubfraktion selbst liegt, wie das Rechenbeispiel zeigt, um ein Vielfaches höher. Die modellierten Faserkonzentrationen an den Rezeptorpunkten werden dadurch systematisch unterschätzt. Die Größenordnung des Effekts erfordert eine Sensitivitätsanalyse, die im Gutachten nicht enthalten ist.
Die vollständigen Datensätze (18 Proben, 3 Steinbrüche, Chrysotil/Amphibol-Aufschlüsselung, CSV-Download) sind dokumentiert unter: → Rechenbeispiele mit Daten aus dem Rechnitzer Fenster.
2. Keine Sensitivitätsanalyse. Der Asbestmassengehalt (3 %) und die mittleren Fasergewichte (Faktor 5 Spannweite über die vier Brüche) werden als Einzelwerte verwendet. Welche Auswirkung eine Verdopplung oder Halbierung dieser Parameter auf die Rezeptorwerte hat, wird im Gutachten nicht untersucht. Bei einem linearen Modell skalieren die Ergebnisse direkt mit den Eingangsparametern.
3. Keine Deposition, keine Akkumulation, keine Resuspension. Das Modell berechnet die momentane Luftkonzentration aus direkten Steinbruchemissionen. Es bildet nicht ab: Fasern, die sich auf Oberflächen (Straßen, Gärten, Dächer, Spielplätze) ablagern; Material, das sich über 30+ Betriebsjahre anreichert; Resuspension durch Wind, Verkehr oder menschliche Aktivität. Dieses sekundäre Reservoir ist ein eigenständiger Expositionspfad, insbesondere für Kinder in Bodennähe.
4. Repräsentatives statt ungünstiges Meteorologie-Jahr. Das Jahr 2023 wurde als repräsentatives Jahr gewählt, nicht als meteorologisch ungünstiges. Ein Jahr mit ungewöhnlich trockenen Frühjahrsbedingungen und anhaltenden Winden vom Steinbruch zur Siedlung würde höhere Werte erzeugen. Die Staubemission von unbefestigten Flächen skaliert nichtlinear (näherungsweise kubisch) mit der Windgeschwindigkeit.
Gesamtbild. Das Gutachten ist eine fachlich saubere Erstabschätzung mit dem richtigen Werkzeug und sorgfältig gewählten Rezeptorpunkten. Es beantwortet die Frage „Wie hoch ist die direkte Faserkonzentration aus dem Steinbruchbetrieb bei konservativen Annahmen?" Die Antwort ist: bereits unter diesen Annahmen substanziell. Jede der genannten methodischen Einschränkungen wirkt in dieselbe Richtung: die tatsächliche Exposition liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit über den tabellierten Werten.
Bin ich betroffen?
~50Mio. t verbautOb du betroffen sein könntest, hängt nicht primär von deinem Wohnort ab, sondern von der Herkunft deines Schotters, Streusplitts oder Rollsplitts. Die folgenden Fragen helfen bei einer ersten Einschätzung.
1. Region und Lieferweg
Wurde Material in den letzten rund 35 Jahren aus dem südlichen Burgenland bezogen? Das betrifft offensichtlich Gemeinden und Privatpersonen in Burgenland, Niederösterreich und der Steiermark — wegen der langen Vertriebsketten aber auch Liefernehmer darüber hinaus. Frage bei Gemeinde, Bauunternehmer, Hauslieferanten oder — bei älteren Lieferungen — im Kaufvertrag nach Herkunft und Lieferjahr.
2. Zeitraum und Nutzung
Material aus diesen Brüchen wurde ab 1990 breit verkauft, mit Schwerpunkten in den 2000er- und 2010er-Jahren. Typische Verwendungen: Einfahrten, Gartenwege, Winterstreugranulat, Gleisschotter, Spielplätze, Schulwege, Parkplätze, landschaftsgärtnerische Flächen.
3. Visuelle Hinweise
Serpentinit ist oft grünlich oder grün-weißlich gesprenkelt, teils mit seidigem Glanz. Frische Bruchflächen können faserig-splittrig wirken. Wichtig: Visuelle Identifikation ist nicht zuverlässig. Auch harmloser, asbestfreier Serpentinit existiert, und von anderen dunkelgrünen Gesteinen wie Gabbro oder Basalt ist er mit dem Auge kaum sicher zu unterscheiden. Das Auge allein genügt nicht — für eine belastbare Aussage braucht es eine Labormessung.
4. Ort und Exposition
Je sensibler die Nutzung (Kinder, Schule, Krankenhaus) und je stärker die mechanische Beanspruchung (Verkehr, Wind, Trockenheit), desto dringlicher ist die Abklärung. Ein selten genutzter Gartenweg, der bei Bedarf abgedeckt werden kann, ist nicht gleich ein Kita-Spielplatz.
Wenn du mehrere Punkte mit Ja beantwortest, ist eine Beprobung durch ein akkreditiertes Labor der nächste sinnvolle Schritt.
Was bei Verdacht zu tun ist — Richtig handeln & was du nicht tun solltest
Was bei Verdacht zu tun ist
Die folgenden Hinweise gelten ab dem Moment, in dem du den Verdacht hast, dass dein Schotter aus einem der vier betroffenen Brüche stammen könnte — unabhängig davon, ob der Verdacht bestätigt ist.
Richtig handeln
- Fotografieren und dokumentieren. Fotos der Fläche aus der Ferne und aus der Nähe. Datum, Ort, ungefähre Fläche und — wenn bekannt — Lieferant und Lieferjahr notieren.
- Zuständige Stelle informieren. Bei öffentlichen Flächen die Gemeinde oder den Schulträger. Bei Privatimmobilien den Verkäufer oder Vermieter, der die Lieferung veranlasst hat.
- Fläche bis zur Klärung zurückhaltend nutzen. Besonders bei sensibler Nutzung und bei trockenem, windigem Wetter.
- Fachleute hinzuziehen. Eine strukturierte Materialprobe und — falls sinnvoll — eine Raumluftmessung nach VDI 3492 gehören in die Hände eines akkreditierten Labors bzw. entsprechend ausgebildeter Gutachter:innen.
Was du auf keinen Fall tun solltest
- Nicht zerkleinern. Kein Hämmern, Brechen, Sieben.
- Nicht trocken kehren, nicht mit Laubbläser bearbeiten. Beides wirbelt Fasern großflächig auf.
- Nicht staubsaugen mit Haushaltsgeräten. Haushaltsfilter halten lungengängige Fasern nicht zurück.
- Nicht selbst Proben nehmen. Jede manuelle Probenahme birgt das Risiko, Fasern freizusetzen.
- Nicht ins Haus tragen. Kein Material an den Schuhen von der Einfahrt nach innen.
Häufige Fragen (FAQ)
Häufige Fragen
Die Taskforce sieht nach der Wintermessreihe „keine akute Gefährdung". Greenpeace und Toxikologe Dr. Norbert Weis halten die Wintermessungen für wenig aussagekräftig. Unbestritten ist: Asbestfasern sind krebserregend, Erkrankungen treten erst 20 bis 50 Jahre nach Einatmung auf, und es gibt keinen wissenschaftlich anerkannten Schwellenwert, unterhalb dessen Asbest sicher ist. Die Sommermessreihe wird entscheidend sein. Mehr dazu unter Fasern & Risiko.
Das belastete Material stammt aus den vier gesperrten Steinbrüchen, verkauft teilweise schon seit den 1990ern, oft einfach als "Streusplitt" oder "Rollsplitt". Optisch handelt es sich um Serpentinit: grün-weißlich gesprenkelt, mit seidig-fasrigen Bruchflächen, oft bröckelig. Eine sichere Identifikation ist mit bloßem Auge nicht möglich. Wenn du weißt, dass dein Schotter aus dem südlichen Burgenland stammt, oder du grünlich-weiße faserige Steine findest: lass eine Materialprobe nehmen. Mehr dazu unter Bin ich betroffen?.
Erste Regel: keine Panik, aber Handeln. Lass das Kind die Steine nicht zerbrechen, im Mund haben oder mit nach Hause nehmen. Informiere die zuständige Stelle, Gemeinde, Kindergartenträger, Schulerhalter, und verlange Auskunft über die Herkunft des Materials und eine Beprobung. Bis zur Klärung ist es sinnvoll, die Fläche nicht zu nutzen, vor allem bei Trockenheit und Wind. Mehr dazu unter Was bei Verdacht zu tun ist.
Ja, potenziell. Greenpeace hat asbesthaltiges Material bereits nachgewiesen in Niederösterreich, der Steiermark, am Rastplatz Mogersdorf an der S7 und im ungarischen Szombathely und Bozsok. Entscheidend ist nicht dein Wohnort, sondern die Herkunft des konkreten Materials. Mehr dazu unter Fundorte.
Die Landes-Taskforce empfiehlt genau das. Wir halten diese Empfehlung für fachlich unvollständig und für Laien gefährlich missverständlich. Asbesthaltiges Material gilt nach österreichischer Abfallverzeichnisverordnung als gefährlicher Abfall. Mit der GKV-Novelle 2025 dürfen Abbruch- und Asbestsanierungsarbeiten zudem nur von ermächtigten Fachbetrieben (§ 26 GKV) durchgeführt werden. Privatpersonen können nicht ermächtigt werden. Die Handhabung erfordert geeigneten Atemschutz und Schutzkleidung nach 4. Abschnitt GKV, der Transport setzt geschlossene Verpackung mit Asbest-Kennzeichnung voraus (§ 22a Abs. 2 Z 3 GKV; Voraussetzung für die Freistellung nach SV 168 ADR), und die Entsorgung muss über einen nach § 24a AWG 2002 befugten Sammler erfolgen. Ein Steinbruch ist kein lizenzierter Asbestentsorger. Wir haben dazu am 26. April 2026 einen offenen Brief an Prof. Hutter (MedUni Wien) gerichtet und warten auf Antwort. Mehr dazu unter Offener Brief an Prof. Hutter.
Die vollständige erste Messreihe (66 Messpunkte, veröffentlicht am 25. März 2026) blieb an allen Standorten unter dem von der Taskforce selbst gewählten Richtwert von 1.000 Fasern/m³. An 58 Punkten unter 400 Fasern/m³, an acht Standorten zwischen 540 und 830 Fasern/m³, überwiegend im Nahbereich belasteter Materialien unter mechanischer Beanspruchung. Wichtig: Dieser Richtwert ist nicht gesetzlich festgelegt. Einen verbindlichen Grenzwert für Asbestfasern in der Außenluft gibt es nicht. Alle Messungen erfolgten unter winterlichen Bedingungen, die Fasern am Boden binden. Die Taskforce rechnet bei Trockenheit und Wärme mit höheren Werten und hat eine zweite Messreihe angekündigt. Im Kontrast dazu ergaben behördliche Messungen in der ungarischen Wohnsiedlung Oladi-plató in Szombathely auf Schotterstraßen mit Material aus den selben Steinbrüchen unter Trockenbedingungen Werte zwischen 34.800 und 292.000 F/m³. Dieselbe Materialgrundlage, andere Witterung, andere Größenordnung: das ist der Grund, warum die Sommermessreihe in Österreich entscheidend sein wird. Mehr dazu unter Fasern & Risiko.
Ja. Wir haben am 22. April 2026 zwei eigene Materialproben durch das DAkkS-akkreditierte Prüflabor CRB Analyse Service GmbH untersuchen lassen. Befund 1: Wegschotter eines Spielplatzes in Kotezicken, positiv für Aktinolith (Amphibol-Asbest), Massenklasse 2 (1 bis 5 Prozent). Befund 2: aktive Laderampe eines derzeit nicht gesperrten Steinbruchs im selben geologischen Komplex wie die vier behördlich gesperrten Brüche (südburgenländisches Rechnitzer Fenster; Standort aus rechtlichen Gründen anonymisiert; BH Oberpullendorf und BMASGPK informiert, externe Verifikation steht aus), positiv für Chrysotil, Massenklasse 4 (20 bis 50 Prozent). Beide Proben wurden nach VDI 3866 Blatt 5:2017-06 mittels REM-EDX analysiert. Den vollständigen Prüfbericht und die Einordnung findest du unter Eigene Beprobung.
Unser privates Erstschreiben vom 15. April 2026 blieb unbeantwortet. Am 26. April 2026 haben wir mit einem offenen Brief nachgesetzt und vier konkrete Fragen ergänzt, zur Empfehlung der Eigenentfernung, zum selbst gewählten Richtwert von 1.000 Fasern/m³ und zu fehlenden Maßnahmen an bekannten Fundorten. Die Antwort wird hier vollständig veröffentlicht, sobald sie eintrifft, oder das Ausbleiben dokumentiert. Mehr dazu unter Offener Brief an Prof. Hutter.
Rechtlich ist die Lage eine "Grauzone": Das Inverkehrbringen asbesthaltiger Materialien ist seit 1990 verboten, aber nur, wenn die Fasern absichtlich zugesetzt wurden. Bei natürlich vorkommendem Asbest im Gestein fehlt eine klare Regel. Trotzdem bewegt sich etwas: Behörden haben bereits beim Krankenhaus Oberwart die Entfernung angeordnet, ÖBB und ASFINAG haben vorsorglich geräumt. Für private Fälle kommt es auf Kaufvertrag, Mietvertrag und Beweislage an. Wir empfehlen im Streitfall eine dokumentierte Probenahme durch unabhängige Dritte.
Gebundener Asbest im festen, intakten Gestein ist beim direkten Berühren weniger gefährlich als freie Fasern. Gefährlich wird es durch Abrieb: Autoreifen, Schaufelarbeiten, trockenes Kehren, Laubbläser, spielende Kinder, die Steine gegeneinander schlagen, Boccia-Spiel auf belastetem Untergrund, oder starker Wind bei Trockenheit. Wichtig zu wissen: Laut Prof. Weiszburg (ELTE Budapest) hat ein Teil des Materials einen geologischen Prozess durchlaufen, der das Gestein mechanisch geschwächt hat. Es zerbröckelt unter Beanspruchung leichter als sein Aussehen vermuten lässt. Kurzer Fußverkehr bei Nässe auf einem geschlossenen Weg ist ein kleineres Risiko als ein häufig befahrener trockener Schotter-Parkplatz oder eine Boccia-Bahn mit asbesthaltigem Füllmaterial. Mehr dazu unter Fasern & Risiko.
Im Auftrag der Bezirkshauptmannschaften Oberwart und Oberpullendorf hat die Montanuniversität Leoben (Lehrstuhl für Geologie und Lagerstättenlehre, Univ.-Prof. Dr. Frank Melcher) 67 Gesteinsproben aus den vier gesperrten Steinbrüchen und 46 Produktproben analysiert. Die Methodik kombiniert REM-EDX, Laser-Ramanspektroskopie und Röntgendiffraktion sowie eine quantitative Faseranzahl-Bestimmung nach TRGS 517. Die Pressemitteilung des Landes Burgenland und der ORF-Burgenland-Bericht nennen die ausführenden Stellen (Probenvorbereitung, XRD-Labor, Faserzählungs-Labor) nicht namentlich. Das Gutachten umfasst rund 1.200 Seiten und wurde am 8. Mai 2026 an die Behörden übermittelt. Die konkreten Ergebnisse sind bis zum Abschluss des Verfahrens nicht öffentlich. Auf Basis des Gutachtens entscheiden die Bezirksverwaltungsbehörden gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien über die Zukunft der Betriebe. Mehr unter Sachverständigengutachten Montanuni.
Ja. In den späten 1970er-Jahren hat eine vom Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz beauftragte Studie in Rechnitz dokumentiert: 10 Prozent von 300 untersuchten Rechnitzerinnen und Rechnitzern hatten asbesttypische Pleuraplaques im Rippenfell, in der Kontrollgruppe von 600 Personen aus anderen Burgenland-Gemeinden niemand. Die Universität für Bodenkultur Wien maß am 15. April 1979 in der freien Atemluft 3.350 Asbestfasern/m³. Die Quellen waren laut Forschungsbericht die natürliche Verwitterung des Untergrunds (Rechnitzer Fenster, Serpentinit) und die mit asbesthaltigem Gestein geschotterten Straßen. Die Studie wurde damals nicht in regulatorisches Handeln übersetzt. Mehr dazu unter Rechnitz-Studie 1979.
Hintergrund
100JahreWas ist Serpentinit, und warum enthält es Asbest?
Das Gestein
Serpentinit ist ein hydratisiertes ultramafisches Gestein, vereinfacht gesagt: ehemaliges Gestein des oberen Erdmantels (reich an Magnesium und Eisen, arm an Silizium), das über geologische Zeiträume mit Wasser reagiert hat. Aus den ursprünglichen Mineralen Olivin und Pyroxen entstehen dabei vor allem drei Serpentinphasen: Lizardit, Antigorit und Chrysotil. Chrysotil ist derjenige Habitus, der faserig wächst, und genau diese Faserform ist industriell als "Weißer Asbest" bekannt.
Die regionale Geologie
Die vier Steinbrüche liegen im geologischen Zusammenhang des sogenannten Rechnitzer Fensters. "Fenster" bedeutet in der Tektonik: ein erosiv freigelegter Bereich, in dem tiefere Gesteinseinheiten zutage treten, die ringsum noch von jüngeren Schichten überdeckt sind. Das Rechnitzer Fenster macht Teile der sogenannten Penninischen Einheiten sichtbar, Reste eines ehemaligen Ozeanbodens, der vor rund 140 Millionen Jahren im Zuge der Alpenbildung geschlossen wurde. Ultramafische Gesteine und ihre hydratisierten Abkömmlinge, eben Serpentinite, sind typische Bestandteile solcher Ozeanboden-Relikte.
Warum der Asbestgehalt variiert
Der Asbestgehalt in Serpentinit ist nicht gleichmäßig. Er hängt davon ab, wie vollständig die Hydratisierung verlief, welche Temperaturen und Drücke dabei wirkten, und ob spätere tektonische Beanspruchung zusätzliche Scherzonen erzeugt hat, in denen sich Asbestfasern bevorzugt bildeten. Deshalb können Proben aus demselben Bruch in einer Messung 5 Prozent und in der nächsten 50 Prozent Asbest enthalten. Amphibol-Asbeste wie Aktinolith und Tremolit entstehen sekundär in Kontaktzonen. Ihre Verteilung ist noch kleinräumiger.
Was das praktisch bedeutet
Dass in diesem Landstrich asbesthaltiges Gestein vorkommt, ist geologisch erwartbar. Dass daraus jahrzehntelang Schotter, Streusplitt und Bausand wurden, ist eine politisch-regulatorische Frage, keine geologische Überraschung.
Eine direkte mineralogische Bestätigung liefert der Geologe Friedrich Koller von der Universität Wien gegenüber Falter: „Asbest bildet sich in den Klüften. In manchen Steinbrüchen, wie in Badersdorf, sind Asbestadern häufiger als in anderen Serpentinit-Steinbrüchen." Man könne nicht alle Serpentinit-Vorkommen „über einen Kamm scheren" (Klatzer/Winterer, Falter 13/2026).
Chronologie 2025/2026: die wichtigsten Stationen
- Sommer 2025: Bergerhoff-Messungen am Steinbruch Postmann zeigen erhöhte Werte; die Ergebnisse erreichen die Behörden.
- 31. Dezember 2025: Der Asbest-Arbeitsplatzgrenzwert sinkt von 100.000 auf 10.000 Fasern/m³ (GKV-Novelle 2025).
- 2. Januar 2026: Die vier Steinbrüche Pilgersdorf, Bernstein, Postmann (Rumpersdorf) und Badersdorf werden behördlich gesperrt.
- Januar und Februar 2026: Greenpeace startet die eigene Beprobung; die Landes-Taskforce beginnt erste Luftmessungen.
- März 2026: Falter veröffentlicht die 30-jährige Vorgeschichte (13/2026); Greenpeace weitet die Beprobung auf Niederösterreich, Steiermark und Ungarn aus.
- April 2026: In Szombathely werden bis zu 292.000 Fasern/m³ gemessen, Ungarn ruft den Gesundheitsnotstand aus; die Betreiber gründen die „ARGE Naturgestein". (→ Situation in Ungarn)
- 4. Mai 2026: Eigener DAkkS-Befund: Aktinolith auf einem Spielplatz in Kotezicken, Chrysotil (Massenklasse 4) auf der Laderampe eines nicht gesperrten Bruchs. (→ Eigene Befunde)
- 11. und 12. Mai 2026: Zwei parlamentarische Anfragebeantwortungen (4053 und 4055/AB-BR/2026) mit bruchspezifischer Asbestgehaltstabelle.
- 16. und 21. Mai 2026: Großpetersdorf meldet erhöhte Werte; die Taskforce veröffentlicht drei Messwerte. (→ Kritik & Briefe)
- 26. Mai 2026: Taskforce-Leiter Hutter bezweifelt im Falter Herkunft und Messwerte. (→ Faktencheck)
Berichterstattung & Initiativen
- Greenpeace Österreich — laufende Beprobungs-Kampagne; Stichproben in mehreren Bundesländern (siehe Quellen unten).
- Falter — Recherche-Serie 13/2026 (24. März 2026, Klatzer/Winterer); mehrteilige Berichterstattung zur 30-jährigen Vorgeschichte.
- ORF Burgenland — laufende Berichterstattung seit Januar 2026 (Sperrung, Ollersdorf, Pilgersdorf-Übung, Taskforce-Empfehlungen).
- vaol.hu / Telex / Index.hu — ungarische Berichterstattung zu Szombathely, Sopron, Kőszeg, Zalaegerszeg (siehe Quellen).
Alle Quellen & Belege
52 Quellen, gruppiert nach Kategorie. Klick die Kategorie zum Aufklappen.
Falter-Recherche
Falter-Recherche
- Jürgen Klatzer & Matthias Winterer, „Das verseuchte Bundesland", Falter 13/2026 (24. März 2026). falter.at/zeitung/20260324/das-verseuchte-bundesland
Behördliche Quellen Österreich
Behördliche Quellen Österreich
- Land Burgenland, Taskforce Vorsorgeabklärung Luftqualität: Q&A-Seite und vollständige Messreihe (66 Messpunkte, 25. März 2026), inkl. Mitgliederliste. burgenland.at/themen/gesundheit/taskforce-vorsorgeabklaerung-luftqualitaet
- Parlamentarische Anfragebeantwortung 4053/AB-BR/2026 (Schumann, BMASGPK, 11. Mai 2026) — Beschäftigung in Tagbauen, GKV-Novelle 31.12.2025, weitere Senkung 21.12.2029, Erstinformation 13.1.2026, Arbeitsinspektorat-Status, Produktsicherheitsgesetz-Beprobungen. (parlament.gv.at)
- Parlamentarische Anfragebeantwortung 4055/AB-BR/2026 (Totschnig, BMLUK, 12. Mai 2026) — bruchspezifische Asbestgehalte (Pilgersdorf, Bernstein, Postmann/KG Glashütten bei Schlaining, Badersdorf), REACH-Anhang-V-Ausnahme, EU-Erweiterung Anhang XVII REACH, Kompetenzabgrenzung Chemikaliengesetz vs. MinroG. (parlament.gv.at)
- Informationsblatt der Marktgemeinde Großpetersdorf, „Erhöhte Asbestwerte bei Messungen im Bereich Straßen Mühlschlag" (Mai 2026), Kontakt post@grosspetersdorf.bgld.gv.at. Liegt der Redaktion als Foto vor; offizielle Bestätigung durch die Gemeinde empfehlenswert.
- Verwaltungsgerichtshof, Entscheidung 1999 zur Asphaltmischanlage Tauchental.
- Umweltsenat, Berufungs-Entscheidung im UVP-Verfahren Pilgersdorf (2011) — „rechtlich nur der Schutz des Landschaftsbildes relevant" (dokumentiert in Falter 13/2026).
- Bundesminister-Rückrufbescheid 2008 für 25-kg-Säcke Winter-Streusplitt aus Postmann (postalisch Rumpersdorf).
- BMU-Schreiben an BH Oberwart vom 10. Mai 1995 zum Asbestanteil im Steinbruch Bernstein (dokumentiert in Falter 13/2026).
- Grenzwerteverordnung 2025 (BGBl. II 339/2025), Umsetzung EU-Richtlinie 2023/2668, insbesondere § 22a, § 26, § 27 (4. Abschnitt zu Asbest).
- Land Burgenland, Pressemitteilung „Geschlossene Steinbrüche: Sachverständigengutachten liegen vor", 8. Mai 2026. burgenland.at/.../geschlossene-steinbrueche-sachverstaendigengutachten-liegen-vor
Behördliche Quellen Ungarn
Behördliche Quellen Ungarn
- Vas Vármegyei Kormányhivatal, Mitteilungen zum Asbest-Fall (April 2026). kormanyhivatalok.hu/kormanyhivatalok/vas
- Stadtgemeinde Szombathely, Liste der ergriffenen Maßnahmen. szombathely.hu/onkormanyzat/lakossagi-tajekoztato-a-szombathelyi-azbeszt-helyzetrol
Wissenschaftliche Quellen
Wissenschaftliche Quellen
- Prof. Tamás Weiszburg, Interview im Magazin Telex, 27. April 2026: „Wenn ich es nicht als Schotter betrachte, dann ist es so, als hätte man krebserregenden gefährlichen Abfall importiert". telex.hu/techtud/2026/04/27/azbeszt-szombathely-olad-plato-weiszburg-tamas
- Forschungsgruppe ELTE Budapest, peer-reviewed Studie zur Asbest-Regulierungslücke in der EU (Environmental Sciences Europe, 2025). link.springer.com/article/10.1186/s12302-025-01273-9
- US EPA, Studie zu Naturally Occurring Asbestos in El Dorado Hills, Kalifornien: Aktivitätsbasierte Faserkonzentrationen bis zum 43-fachen über Referenzwerten. archive.epa.gov/region9/toxic/web
- ATSDR (Agency for Toxic Substances and Disease Registry), Konklusion zu El Dorado Hills (2005).
- ZFE Graz (29. September 1994) und ÖSBS-Gegengutachten (1995) — frühe Messungen im Bruch Bernstein (rekonstruiert aus Falter 13/2026).
- Univ.-Prof. Dr. Frank Melcher (Lehrstuhl für Geologie und Lagerstättenlehre, Montanuniversität Leoben; Mitglied der burgenländischen Taskforce Vorsorgeabklärung Luftqualität), öffentliche Aussagen 7./8. Mai 2026 zu Methodik und Reichweite des Sachverständigengutachtens (ORF Burgenland, Land-Burgenland-Pressemitteilung).
Historische Quellen (1890–1943)
Historische Quellen (1890–1943)
- Eugen Luschin Ritter von Ebengreuth, „Asbest, dessen Vorkommen und Verarbeitung in Österreich-Ungarn", Berg- und hüttenmännisches Jahrbuch der K.K. Bergakademien zu Přibram und Leoben und der Königl.-Ungar. Bergakademie zu Schemnitz, Band 38 (1890), S. 87–128. Inventar der damals bekannten Asbestlagerstätten Österreich-Ungarns; Rechnitz / Bernstein noch nicht enthalten.
- C. Doelter, „Die Asbest- und Talklagerstätten in Rechnitz (Burgenland)", Wien 1922 (zitiert nach Berichte der GBA Band 73).
- O. Ampferer, „Geologisches Gutachten über das Asbestvorkommen der AMIANT-Aktiengesellschaft bei Rechnitz im Burgenland", Wien 1926.
- H. Rosenberg, „Das Mikro-Asbestvorkommen in Rechnitz im Burgenland (Österreich)", Berg- und Hüttenmännisches Jahrbuch Bd. 76 (1928), Heft 2, S. 55–57; sowie „Der burgenländische Mikro-Asbest" (1928). Verkaufsliteratur der Mikro-Asbest-Firma Bernfeld & Rosenberg, Wien; dokumentiert Asbestgehalt im Durchschnitt über 50 % und die Vermarktung als Bau- und Straßenbau-Füllstoff.
- Burgenland-Atlas 1941, Fritz Bodo / Arthur Winkler-Hermaden, Österreichischer Landesverlag Wien (gedruckt mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, NS-Forschungskontext): Karte 3 „Rechnitz. Asbestproduktion (1926–36) und Asbestausfuhr (1931–36)". David Rumsey Map Collection, List No 14534.029.
- H. Eggenberger, „Bericht über die Nachforschungen nach Asbestlagerstätten in Österreich durch die Deutsche Asbestzement-A.G. in Berlin-Rudow und die Eternit-Werke Ludwig Hatschek in Vöcklabruck" (1938).
- H. Leitmeier, „Asbest im Serpentinstock von Bernstein im ehemaligen Burgenland" / „Bericht über das Asbestvorkommen von Bernstein" (1942/43); H. P. Cornelius, „Über Vorkommen von Asbest in den Donau- und Alpengauen" (1943).
- Berichte der Geologischen Bundesanstalt, Band 73 (Schedl/Mauracher/Rabeder): Gesamtbibliographie Bergbau-/Haldenkataster, Burgenland-Abschnitt; bibliographischer Nachweis aller obigen historischen Quellen.
Historischer Präzedenzfall
Historischer Präzedenzfall
- Forschungsbericht „Asbestbelastung in Rechnitz" der Universität für Bodenkultur Wien (frühe 1980er-Jahre), beauftragt durch das Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz. Dokumentiert in: Matthias Winterer, „Asbest: Die Lungenkranken von Rechnitz", Falter-Maily 10. April 2026. falter.at/maily/20260410/die-lungenkranken-von-rechnitz
NGO-Berichterstattung
NGO-Berichterstattung
- Greenpeace Österreich, laufende Beprobungskampagne seit Januar 2026, Follow-up-Check 23. April 2026. greenpeace.at/news/asbest-ostoesterreich
Medien Österreich
Medien Österreich
- ORF Burgenland, ORF Niederösterreich (laufende Berichterstattung).
- BVZ — Burgenländische Volkszeitung.
- NÖN, SN.at, oe24.at, Heute.at, MeinBezirk.at (regionale und überregionale Berichterstattung).
Medien Ungarn
Medien Ungarn
- Telex, Index, 444.hu, vaol.hu, frisss.hu, Pénzcentrum (Berichterstattung April 2026).
- Telex: „Azbeszttel szennyezett kőzúzalékkal borították le Szombathely egyik városrészét, büntetőeljárás indult", 14. April 2026. telex.hu/belfold/2026/04/14/szombathely-oladi-plato-varosresz-azbeszt-aszfalt-szennyezes
- Stadtgemeinde Szombathely, „Oladi Plató kialakulásának rövid története", offizielle Mitteilung vom 22. April 2026. szombathely.hu/.../oladi-plato-kialakitasanak-tortenete
- Kontroll.hu, Interview mit Bürgermeister András Nemény, Anfang Mai 2026 (vermittelt durch APA, übernommen u.a. von ORF, SN.at, oe24, Heute).
ARGE Naturgestein
ARGE Naturgestein
- OTS-Aussendungen, April 2026; Pressekonferenz im Steinbruch Pilgersdorf, 27. April 2026.
Eigene Korrespondenz und Untersuchungen
Eigene Korrespondenz und Untersuchungen
- Dr. Maximilian Mandl, Briefe an Prof. Hans-Peter Hutter (MedUni Wien), 15. April 2026 (privat) und 26. April 2026 (offener Brief). Vollständige Texte siehe oben.
- ORF Burgenland, „Asbest: Messwerte für Großpetersdorf veröffentlicht", 22. Mai 2026, burgenland.orf.at/stories/3355418. Drei Messwerte 10.2./7.5./19.5.2026.
- Dr. Maximilian Mandl, Offener Brief an Prof. Martin Kirschbaum (KiProCon / Gastdozent RWTH Aachen), 26. April 2026. Vollständiger Text siehe oben.
- Eigene Beprobung Ungiftig FlexCo, 22. April 2026, analysiert durch CRB Analyse Service GmbH (DAkkS-akkreditiert, D-PL-19161-01-00), Prüfbericht Nr. 26-06249. Methode REM-EDX nach VDI 3866 Blatt 5:2017-06. Prüfbericht herunterladen (PDF).
- Lieferketten-Recherche aus der Steiermark (Februar bis Mai 2026): schriftliche Anfragebeantwortungen u.a. von Bauhaus, Holding Graz, ALAS Baustoff Holding, Schwarzl, Scherf GmbH, Kanzelsteinbruch Gratkorn, Tieber, Holding Graz Straßenbahn (Appel Steinbruch), ÖBB Steiermark, Werke Weizklamm/Poingl/Naintsch/Völlegg/St. Jakob, Eibisberger/Strobl, Kirchengast, Hofer und McDonald's Steiermark. Bürgerinitiative, der Redaktion mit Erlaubnis zur Verwendung (Einsenderin anonymisiert) übermittelt.
Bei Fragen zur Quellenlage, zu konkreten Messergebnissen oder zur Einordnung einzelner Berichte: servus@ungiftig.at