Regulatorischer Rahmen: GefStoffV, TRGS 517 und Österreich
Die oben tabellarisch zusammengefassten Schwellenwerte haben unterschiedliche rechtliche Grundlagen. Dieser Abschnitt zeichnet die Kette nach, die von der deutschen Gefahrstoffverordnung über die TRGS 517 bis zur österreichischen Anwendungspraxis reicht, und ordnet die REACH-Verordnung ein.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Anhang II Nr. 1
Die Gefahrstoffverordnung ist deutsches Bundesrecht. Ihr Anhang II Nr. 1 legt fest, dass Materialien und Gemische, die mehr als 0,1 Massen-% Asbest enthalten, als asbesthaltig im Sinne der Verordnung gelten. Dieser Schwellenwert bezieht sich auf die Materialzusammensetzung, nicht auf eine Faserkonzentration in der Luft. Er gilt unabhängig davon, ob der Asbest natürlich vorkommt oder industriell zugesetzt wurde.
Hinweis zur Rechtsquelle: Die TRGS 517 referenziert den Schwellenwert als „Anhang II Nr. 1 Gefahrstoffverordnung". Im Zuge späterer Novellierungen der GefStoffV wurde die Nummerierung des Anhangs II reorganisiert; der Schwellenwert bleibt über die TRGS 517 in Kraft und anwendbar.
TRGS 517 als technische Konkretisierung
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sind keine Gesetze, sondern vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) erarbeitete Konkretisierungen der GefStoffV. Die TRGS 517 konkretisiert den Schwellenwert aus GefStoffV Anhang II Nr. 1 speziell für den Umgang mit mineralischen Rohstoffen, die natürlich vorkommenden Asbest enthalten können. Sie definiert die analytischen Verfahren (Anlage 2, Verfahren 1 bis 4), mit denen der Asbestmassengehalt bestimmt wird, und legt die Wiederholungs- und Dokumentationspflichten fest.
Der 0,1-Massen-%-Schwellenwert in TRGS 517 ist kein eigener Grenzwert der TRGS; er ist der Schwellenwert aus GefStoffV Anhang II Nr. 1, den die TRGS 517 technisch umsetzt. Wer TRGS 517 als Analyseverfahren anwendet, wendet damit implizit den GefStoffV-Schwellenwert als Bewertungsmaßstab an.
Österreich: kein eigener Materialschwellenwert
Das österreichische Arbeitnehmerschutzrecht (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, ASchG) und die darauf gestützte Grenzwerteverordnung (GKV) regeln die zulässige Faserkonzentration in der Arbeitsplatzluft (MAK-Werte). Sie setzen damit am selben Ansatzpunkt an wie die deutsche TRGS 910 (Akzeptanzkonzentration 10.000 F/m³ in der Atemluft).
Österreich hat nach derzeitigem Kenntnisstand kein Pendant zu GefStoffV Anhang II Nr. 1: Es gibt keinen gesetzlich verankerten Materialschwellenwert, der festlegt, ab welchem Asbestmassenanteil ein mineralischer Rohstoff als asbesthaltig einzustufen ist. Wenn österreichische Behörden einen solchen Schwellenwert benötigen, etwa zur Bewertung von Schotterproben, existiert kein inländisches Instrument.
In der Praxis wird die Lücke durch Rückgriff auf das deutsche Regelwerk geschlossen. Im Fall der Burgenland-Causa hat die Landes-Taskforce das Sachverständigengutachten der Montanuniversität Leoben nach TRGS 517 erstellen lassen (Pressemitteilung Land Burgenland, 8. Mai 2026). Wer das deutsche Verfahren als Bewertungsgrundlage wählt, wendet damit implizit den Maßstab an, den dieses Verfahren konkretisiert: den 0,1-Massen-%-Schwellenwert aus GefStoffV Anhang II Nr. 1, solange kein alternativer Schwellenwert festgelegt wird.
REACH Anhang XVII, Eintrag 6
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist unmittelbar geltendes EU-Recht und gilt damit auch in Österreich. Anhang XVII Eintrag 6 verbietet das Inverkehrbringen von Asbestfasern und von Gemischen, denen Asbest absichtlich zugesetzt wurde.
Für natürlich vorkommenden Asbest (NOA) in Gestein ist die Anwendbarkeit von Eintrag 6 rechtlich umstritten. Abgebaute mineralische Rohstoffe natürlichen Ursprungs sind nach Anhang V REACH von der Registrierungspflicht ausgenommen, sofern sie nicht chemisch verändert wurden. Die Frage, ob ein Serpentinit-Schotter, der naturgewachsenen Asbest enthält, als „Gemisch, dem Asbest zugesetzt wurde" im Sinne von Eintrag 6 zu behandeln ist, wird auf EU-Ebene diskutiert; Bestrebungen zur Erweiterung des Geltungsbereichs bestehen (BMLUK 4055/AB-BR/2026).
REACH füllt damit die beschriebene österreichische Lücke derzeit nicht: Eintrag 6 erfasst nach geltender Auslegung den absichtlich zugesetzten Asbest, nicht den naturgewachsenen Asbest in einem mineralischen Rohstoff.
Zusammenfassung. Der 0,1-%-Materialschwellenwert, der in der Burgenland-Causa als Bewertungsmaßstab herangezogen wird, stammt aus der deutschen GefStoffV (Anhang II Nr. 1) und wird durch die TRGS 517 technisch konkretisiert. Österreich hat keinen eigenen Materialschwellenwert; die Anwendung von TRGS 517 durch die Behörden importiert den deutschen Maßstab implizit. Die EU-weite REACH-Verordnung erfasst in ihrer aktuellen Auslegung nur absichtlich zugesetzten Asbest und schließt die Lücke für NOA nicht.
Methodische Einordnung: Was die TRGS-517-Anlage-2-Verfahren-2-Methode misst, und was nicht
Dieser Abschnitt ordnet das in Anlage 2 zu TRGS 517 normativ verankerte Verfahren 2 methodisch ein. Die Einordnung ist keine Kritik des Verfahrens innerhalb seines Geltungsbereichs, sondern eine Klärung, welche physikalische Frage es beantwortet und welche es nicht beantwortet. Die Differenzierung ist relevant, weil verschiedene Asbest-Bewertungssituationen unterschiedliche Größen erfordern.
1. Was die Methode misst
Die TRGS-517-Anlage-2-Verfahren-2-Methode kombiniert zwei Messgrößen mathematisch: erstens den Asbest-Massenanteil im einatembaren Feinstaub (E-Staub, Korngröße < 100 µm), den eine Probe in einem standardisierten Staubungstest unter Worst-Case-Bedingungen freisetzt, zweitens den Massenanteil dieses Feinstaubs an der gesamten Fallprobe. Das Produkt der beiden Werte ergibt den „Asbest-Massenanteil bezogen auf die Fallmasse". Diese Größe beschreibt den Asbestanteil, der bei dem standardisierten Schütt- oder Aufbereitungsvorgang in den E-Staub übergeht, hochgerechnet auf die Gesamtmasse der untersuchten Probe.
Die Methode beantwortet damit eine klar definierte Frage des Arbeitnehmerschutzes: Wie viel Asbest setzt eine konkrete Aufbereitungstätigkeit unter Worst-Case-Bedingungen in den lungengängigen Feinstaub einer Arbeitsplatzatemluft frei? Innerhalb dieses Geltungsbereichs ist die Methode etabliert, technisch valide und in Anlage 2 TRGS 517 normativ verankert.
2. Was die Methode nicht misst
Die Methode liefert keine Aussage über den Gesamt-Asbestmassenanteil der untersuchten Probe nach vollständiger mechanischer Zerkleinerung. Sie liefert auch keine Aussage über die Asbestmenge, die das Material im Lauf einer mehrjährigen mechanischen Beanspruchung außerhalb der Aufbereitungsanlage freisetzen kann. Beides folgt aus der Geologie des untersuchten Materials.
In Serpentiniten sind Chrysotil-Adern makroskopische Strukturelemente im Bereich von Millimetern bis Zentimetern; nach mechanischer Zerkleinerung verteilen sie sich auf alle Korngrößenfraktionen, nicht nur auf die Feinstaubfraktion. In amphibol-asbest-führenden Gesteinen (Aktinolith, Tremolit) sind die Amphibol-Kristalle prismatisch, häufig nadelförmig, und kommen ebenfalls in mehreren Korngrößenbereichen vor. Eine Beschränkung der Analyse auf die < 100 µm-Fraktion bei Worst-Case-Schüttbedingungen erfasst diese Verteilung nicht.
Hinzu kommt die Verzeitlichung: Serpentinit-Schotter im öffentlichen Straßenbau wird durch Verkehr, Witterung, Reinigung und Wartung kontinuierlich nachzerkleinert. Die Korngrößenverteilung im Jahr null nach dem Aufbringen unterscheidet sich systematisch von der Verteilung im Jahr fünf oder im Jahr zehn. Eine Methode, die ausschließlich die Year-Zero-Feinstaubfraktion unter einem definierten Worst-Case-Schüttvorgang erfasst, bildet das Year-Five- oder Year-Ten-Material nicht ab. Diese Beobachtung ist in der peer-reviewten Literatur zur Analytik natürlich vorkommenden Asbests in Aggregaten ausdrücklich dokumentiert (Cavallo 2020, vollständige Referenz unten).
3. Wo das Problem entsteht: Scope-Transposition
Die TRGS-517-Anlage-2-Verfahren-2-Methode ist innerhalb ihres Geltungsbereichs methodisch konsistent. Eine Verlagerung ihrer Ergebnisgröße („Asbest-Massenanteil bezogen auf die Fallmasse") in einen anderen Bewertungskontext, etwa die Bewertung der mehrjährigen Anrainer-Exposition an einer Schotterstraße, führt jedoch zu einer methodischen Diskrepanz: Drei physikalisch unterscheidbare Massenanteile lassen sich gleichermaßen als „Prozent Asbest" benennen, und sie können sich auf demselben physikalischen Material um Größenordnungen unterscheiden.
- Erste Größe: der Asbestanteil in der ereignisspezifischen E-Staubfraktion eines konkreten Schüttvorgangs (das, was Verfahren 2 im ersten Messschritt erfasst).
- Zweite Größe: der Asbestanteil in der Fallprobe nach Hochrechnung über die Feinstaub-Massenfraktion (das, was Verfahren 2 als Endwert ausweist).
- Dritte Größe: der Asbestanteil der vollständig pulverisierten Probe (das, was CARB Method 435 nach Pulverisierung auf ≤ 75 µm im Polarisationsmikroskop bestimmt).
Diese drei Größen messen unterschiedliche Fragen. Die Auswahl der adäquaten Größe ist eine Frage der Methodik, kein Werturteil über die Verfahren selbst. Für die Bewertung einer einmaligen Aufbereitungstätigkeit am Arbeitsplatz ist die zweite Größe einschlägig. Für die Bewertung des Materialbestands („wie viel Asbest enthält dieses Material insgesamt") ist die dritte Größe einschlägig. Für die Bewertung der mehrjährigen Anrainer-Exposition an einer Schotterstraße liegt die methodisch nähere Größe an der dritten, weil das Material durch jahrelange mechanische Beanspruchung dem Pulverisierungszustand schrittweise näherkommt.
Ergänzend ist festzuhalten, dass auch innerhalb eines einzelnen Verfahrens der Massenanteil das Faserfreisetzungspotential nicht linear abbildet: zwei Proben mit identischem Asbest-Massen-% können je nach Faserdurchmesserverteilung stark unterschiedliche Faserzahlen freisetzen. Massenkonzentration und Faseranzahl sind physikalisch unterschiedliche Größen, und die gesundheitlich relevante Größe ist die eingeatmete Faserdosis, nicht die Masse (Ries 2024; vgl. IARC 2012).
4. Modellrechnungen: Verfahren 2 an Serpentinit-Produkten aus dem Rechnitzer Fenster
Zur Veranschaulichung der Verfahren-2-Rechenschritte zeigen wir drei Modellrechnungen mit Eingabewerten, die der geologischen Bandbreite des Rechnitzer Fensters entsprechen. Jede Modellrechnung umfasst Produktproben unterschiedlicher Korngrößen mit den zugehörigen Zwischenwerten (Staubanteil, Chrysotil- und Amphibol-Anteil im Staub) und dem daraus hochgerechneten Gesamtasbestgehalt. Den vollständigen Datensatz (18 Proben, drei Modellrechnungen, mit Chrysotil- und Amphibol-Aufschlüsselung) stellen wir als CSV-Download zur Verfügung.
Modellrechnung A: sieben Produktproben, gemischtes Chrysotil-Amphibol-Profil
| Probe | Korngröße (mm) | Staubanteil (%) | Chrysotil im Staub (%) | Amphibol im Staub (%) | Gesamt-Asbest (%) | Faktor |
| A | 0/2 | 5,98 | 22,3 | 6,9 | 1,7 | 17 × |
| B | 0/2 | 11,1 | 4,7 | 27,9 | 3,6 | 36 × |
| C | 0/16 | 7,5 | 10,1 | 26,8 | 2,8 | 28 × |
| D | 0/32 | 7,3 | 4,3 | 26,6 | 2,3 | 23 × |
| E | 8/11 | 1,48 | 6,7 | 18,5 | 0,4 | 4 × |
| F | 16/22 | 4,9 | 11,4 | 9,4 | 1,0 | 10 × |
| G | 40/70 | 5,95 | 6,0 | 17,1 | 1,4 | 14 × |
Proben A und B sind zwei unterschiedliche Produkte derselben Korngröße 0/2. Der Asbestanteil im Staub setzt sich aus Chrysotil und Amphibol (Tremolit/Aktinolith) zusammen; Modellrechnung A zeigt in allen Korngrößen einen erheblichen Amphibol-Anteil.
Beobachtung 1: Ein Datensatz, sieben Produkte, neunfache Spannweite. Die berechneten Asbest-Massenanteile schwanken zwischen 0,4 und 3,6 % (Faktor 9). Alle sieben Proben stammen aus demselben Sortiment. Die Variation ist primär methodisch bedingt, nicht mineralogisch. Je gröber die Korngröße, desto weniger Staub setzt der Staubungstest frei, desto niedriger das Ergebnis. Selbst zwei Proben derselben Korngröße (A und B, beide 0/2) ergeben unterschiedliche Werte (1,7 vs 3,6 %), was die Streuung der Methode bei staubintensiven Fraktionen zeigt.
Beobachtung 2: Die implizite Annahme (>100 µm = 0 % Asbest). Die Hochrechnung [Asbest im Staub] × [Staubanteil] ergibt rechnerisch dasselbe Ergebnis wie die Annahme, dass die Fraktion oberhalb von 100 µm 0,0 % Asbest enthält. Wäre diese Annahme geologisch korrekt, müssten verschiedene Korngrößen desselben Gesteins ähnliche Gesamtanteile ergeben. Die neunfache Spannweite zeigt, dass die Variation durch den Nenner (Staubanteil) getrieben ist, nicht durch die tatsächliche Asbest-Verteilung im Gestein.
Beobachtung 3: Alle Werte über dem 0,1-%-Schwellenwert. Der Schwellenwert stammt aus der deutschen GefStoffV (Anhang II Nr. 1), konkretisiert in TRGS 517; Österreich hat keinen eigenen Materialgrenzwert und greift auf das deutsche Verfahren zurück (siehe Regulatorischer Rahmen). Jede Probe liegt über dem Schwellenwert: die niedrigste vierfach (Probe E, 0,4 %), die höchste sechsunddreißigfach (Probe B, 3,6 %). Eine Methodik, die systematisch niedrigere Zahlenwerte erzeugt als eine Gesamtanalyse des Materials, kann dieses Material nicht unter den eigenen Schwellenwert rechnen.
Einordnung. Die Beobachtungen 1 und 2 illustrieren die in Abschnitt 3 beschriebene Scope-Transposition. Eine Analyse nach CARB Method 435 (vollständige Pulverisierung auf ≤ 75 µm, dann PLM-Punktzählung) würde Werte produzieren, die deutlich über den Verfahren-2-Hochrechnungen liegen, weil die gesamte Asbestmasse des Gesteins erfasst wird, nicht nur die beim Staubungstest freigesetzte Fraktion.
Modellrechnung B: sechs Produktproben, paritätisches Chrysotil-Amphibol-Profil
| Probe | Korngröße (mm) | Staubanteil (%) | Chrysotil im Staub (%) | Amphibol im Staub (%) | Gesamt-Asbest (%) | Faktor |
| A | 0/16 | 2,31 | 10,8 | 13,6 | 0,6 | 6 × |
| B | 0/63 | 2,55 | 15,4 | 16,8 | 0,8 | 8 × |
| C | 2/4 | 1,05 | 17,7 | 14,2 | 0,3 | 3 × |
| D | 11/16 | 3,71 | 29,6 | 14,7 | 1,6 | 16 × |
| E | 22/32 | 3,52 | 19,2 | 14,9 | 1,2 | 12 × |
| F | 63/180 | 3,93 | 29,2 | ~0 | 1,1 | 11 × |
Mineralogische Beobachtung. Modellrechnung B zeigt in den meisten Korngrößen einen annähernd paritätischen Chrysotil- und Amphibol-Anteil im Feinstaub. Die Ausnahme ist die gröbste Fraktion (63/180 mm): hier fällt der Amphibol-Anteil auf nahe null, während Chrysotil dominant bleibt. Eine mögliche Erklärung ist, dass prismatische Amphibol-Kristalle bei der Grobkornverarbeitung weniger Feinstaub freisetzen als die faserig-spaltbaren Chrysotil-Adern. Der Befund zeigt, dass die Mineralzusammensetzung des freigesetzten Staubs korngrößenabhängig ist, nicht nur die Menge.
Spannweite: 0,3 bis 1,6 % (Faktor 5,3). Alle Proben über dem 0,1-%-Schwellenwert (3-fach bis 16-fach).
Modellrechnung C: fünf Produktproben, fast reines Chrysotil-Profil
| Probe | Korngröße (mm) | Staubanteil (%) | Chrysotil im Staub (%) | Amphibol im Staub (%) | Gesamt-Asbest (%) | Faktor |
| A | 0/16 | 4,16 | 36,1 | ~0 | 1,5 | 15 × |
| B | 0/32 | 5,17 | 17,6 | ~0 | 0,9 | 9 × |
| C | 0/63 | 6,61 | 40,4 | ~0 | 2,7 | 27 × |
| D | 2/4 | 1,18 | 52,9 | 3,2 | 0,7 | 7 × |
| E | 4/6 | 0,55 | 34,0 | ~0 | 0,2 | 2 × |
Mineralogische Beobachtung. Modellrechnung C ist mineralogisch distinkt: der Feinstaub besteht fast ausschließlich aus Chrysotil (Amphibol tritt nur einmal auf, 3,2 % in der Fraktion 2/4). Die Chrysotil-Konzentration im Staub ist außergewöhnlich hoch: in der Fraktion 2/4 bestehen 52,9 % des Feinstaubs aus Chrysotil. Trotzdem ergibt die Verfahren-2-Hochrechnung für diese Fraktion nur 0,7 % Gesamtasbest, weil der Staubanteil mit 1,18 % gering ist. Die Fraktion 4/6 zeigt mit 0,2 % den niedrigsten Wert im gesamten Komplex (immer noch Faktor 2 über dem Schwellenwert); zugleich hat sie den geringsten Staubanteil (0,55 %).
Spannweite: 0,2 bis 2,7 % (Faktor 13,5). Alle Proben über dem 0,1-%-Schwellenwert (2-fach bis 27-fach).
Zusammenfassung über drei Modellrechnungen
18 Proben in drei Modellrechnungen mit Eingabewerten aus demselben geologischen Komplex (Rechnitzer Fenster). Jede einzelne Probe liegt über dem 0,1-%-Schwellenwert aus GefStoffV Anhang II Nr. 1. Die Spannweite reicht von 0,2 % (Faktor 2) bis 3,6 % (Faktor 36). Die Methodik-Kritik aus den Beobachtungen 1 bis 3 ist nicht datensatzspezifisch; sie folgt aus der Berechnungslogik des Verfahrens und reproduziert sich in allen drei Datensätzen.
Die drei Modellrechnungen unterscheiden sich mineralogisch: Modellrechnung A zeigt einen gemischten Chrysotil-Amphibol-Befund, Modellrechnung B einen annähernd paritätischen, Modellrechnung C einen fast reinen Chrysotil-Befund. Diese Variation ist geologisch erwartbar (unterschiedliche Metamorphose-Geschichten innerhalb desselben ophiolithischen Komplexes) und gesundheitlich relevant, weil das Krebsrisiko von Amphibol-Asbest nach epidemiologischer Datenlage höher ist als das von Chrysotil (u.a. Hodgson und Darnton 2000 für Amosit und Krokydolith; für Tremolit und Aktinolith ist die epidemiologische Datenlage dünner, die Richtung des Befunds aber konsistent).
Datendownload: CSV-Datensatz (18 Proben, mit Chrysotil/Amphibol-Aufschlüsselung).
5. Wissenschaftliche Quellen
- Cavallo, A. (2020): „Aggregates and naturally occurring asbestos: the need of a correct analytical approach." EGU General Assembly 2020. ui.adsabs.harvard.edu/abs/2020EGUGA..22.3900C. Die Arbeit argumentiert ausdrücklich, dass die analytische Erfassung von Asbest in Aggregaten eine Methodik erfordert, die die vollständige Korngrößenverteilung berücksichtigt; eine Beschränkung auf eine einzelne Fraktion sei für die Risikobewertung des Endmaterials unzureichend.
- USGS Open-File Report 2011-1188: „Reported Historic Asbestos Mines, Historic Asbestos Prospects, and Other Natural Occurrences of Asbestos in California." pubs.usgs.gov/of/2011/1188. Geologische Dokumentation der serpentinitbasierten NOA-Vorkommen in Kalifornien, die den geologischen Hintergrund der Entwicklung von CARB Method 435 und der ATCM Surfacing Applications bildet. Strukturell parallel zur burgenländischen Lage (Serpentinit-Vorkommen im Rechnitzer Fenster).
- IARC Monograph Volume 100C (2012): „Arsenic, Metals, Fibres, and Dusts." publications.iarc.fr/120. Die Internationale Krebsforschungsagentur stuft alle sechs klassischen Asbestmineralien (Chrysotil und die fünf Amphibol-Asbestformen) in Gruppe 1 (krebserzeugend für den Menschen) ein. Für die Risikobewertung gilt: keine Schwellendosis, lineare Dosis-Wirkungs-Beziehung mit der kumulierten Faserdosis.