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Schadstoff-Guides Von Dr. Maximilian Mandl 17 Min. Lesezeit

Ab wann ist ein Anstrich Bleifarbe? Die Grenzwerte im Vergleich

0,35 Prozent Blei in einem Altanstrich, ist das viel? Warum diese Zahl keine Bleifarbe definiert, welche Grenzwerte wirklich gelten und was der Zwischenbereich bedeutet. Jeder Wert mit Primärquelle.

Angenommen, ein Labor meldet für einen alten Türanstrich 3.500 mg/kg Blei, also 0,35 Masseprozent. Ist das viel? Ist das jetzt eine „Bleifarbe", die saniert werden muss? Der Wert liegt in einer unbequemen Mitte: fast das Vierzigfache dessen, was neue Farbe heute enthalten darf, aber ein bis zwei Größenordnungen unter einem klassischen Bleiweiß-Anstrich. Nicht nichts, aber auch keine offensichtliche Bleifarbe. Was ist das, und warum ist überhaupt Blei drin?

Genau dieser Zwischenbereich, grob zwischen einem Zehntel und einem ganzen Masseprozent, ist der Ort, an dem die meiste Verwirrung entsteht. Oberhalb von etwa einem Prozent sind sich alle einig, unterhalb von etwa einem Hundertstel Prozent auch. Dazwischen kollidieren die Maßstäbe. Diese Seite erklärt zuerst, warum ein Altanstrich in diesem Bereich landet, ordnet den Wert dann gegen jeden Maßstab ein, der tatsächlich existiert, und zeigt, wie man Blei richtig misst. Jeder Wert ist mit einer Primärquelle belegt. Sie ist eine faktische Referenz, keine Rechtsberatung. Die drei Zahlen, die hier als Beispiele dienen (0,2, 0,35 und 0,7 Masseprozent), sind konstruierte, typische Werte, keine konkrete Messung.

Warum ein Altanstrich im Zwischenbereich liegt

Ein klassischer Bleiweiß-Anstrich enthält zweistellige Prozentwerte Blei, das war der Zweck des Pigments. Ein Wert von wenigen Zehntelprozent entsteht auf anderen Wegen. Drei sind typisch, und sie erklären, warum „ein bisschen Blei" nicht dasselbe ist wie „Bleifarbe".

Blei als Trockenstoff (Sikkativ). Öl- und Alkydfarben härten durch oxidative Vernetzung, und dieser Prozess wird durch Metallseifen katalysiert, die sogenannten Sikkative. Blei war eines der klassischen Sikkativ-Metalle, neben Kobalt, Mangan und anderen (Paint & Coatings Industry 2011). Als Bleiseife, etwa Bleinaphthenat oder Bleioktoat, wird es nur in einem Bruchteil eines Prozents Metall bezogen auf das Bindemittel zugesetzt; die typischen Metallanteile von Sikkativen liegen im Bereich weniger Zehntelprozent (US-Patent 4.631.087). Entscheidend: Ein Sikkativ ist kein Pigment. Ein Anstrich kann also Blei aus dem Trockenstoff enthalten, ohne je ein weißes Bleipigment gesehen zu haben.

Blei als Nebenbestandteil eines Pigments. Nicht jedes Bleipigment ist das dominante Weiß. Bleimennige (rotes Bleioxid, Pb3O4, elementarer Bleianteil rund 90 Prozent) diente als rostschützende Grundierung direkt auf Eisen und Stahl (IARC 2006); unter mehreren späteren Deckschichten wird ihr Blei zu einem Minderheitsanteil der Gesamtprobe. Bleichromat (PbCrO4, Bleianteil rund 64 Prozent) war ein gelbes Pigment für Chromgelb- und Chromgrün-Töne (IARC 2006), oft nur als Abtönung. Nur das Bleiweiß selbst (basisches Bleicarbonat, Bleianteil rund 80 Prozent) war das flächige Deckpigment (ColourLex).

Der Schichteffekt. Eine Laborprobe, die mehrere Farblagen zusammen erfasst, mittelt über alle Schichten. Eine dünne, hoch bleihaltige Lage unter mehreren bleifreien Deckschichten verschwindet im Mittelwert: Der Bulk-Wert kann bei einem Drittelprozent liegen, obwohl eine einzelne Lage darunter ein Vielfaches trägt. Ein mittlerer Masse-Prozentwert kann also zweierlei bedeuten, „überall leicht bleihaltig" oder „eine kritische alte Lage unter sauberen neuen", und die beiden Fälle sehen im Labormittel gleich aus (HUD 2012).

Für Experten, oder die, die es werden wollen: elementares Blei gegen Blei-Verbindung

Ein Labor misst über den Aufschluss der Probe das elementare Gesamtblei. Die chemikalienrechtlichen Grenzen (CLP, siehe unten) beziehen sich dagegen auf die Konzentration der eingestuften Blei-Verbindung im Gemisch. Da eine Bleiverbindung neben Blei weitere Atome enthält, ist ihre Massenkonzentration stets höher als der elementare Gehalt: Bleiweiß enthält rund 80 Prozent Blei, Bleichromat rund 64 Prozent, Bleimennige rund 90 Prozent (Molmassenrechnung aus den jeweiligen Summenformeln).

Das hat eine unbequeme Folge für die Bewertung. Wer einen elementaren Laborwert gegen eine Verbindungs-Grenze hält, rechnet nur in einer Richtung konservativ. Liegt der elementare Wert über der Grenze, liegt die Verbindung erst recht darüber, das ist robust. Liegt der elementare Wert dagegen unter der Grenze, beweist das nichts: Ein elementarer Wert von 0,2 Prozent entspricht, läge das Blei als Bleichromat vor (Bleianteil rund 64 Prozent), bereits über 0,3 Prozent Verbindung und damit über der Grenze. „Elementar knapp darunter" kann also „als Verbindung darüber" bedeuten.

Der häufigste Irrtum: 0,3 Prozent ist keine Bleifarbe-Definition

Die 0,3 Prozent, die einem im Zusammenhang mit Bleianstrichen immer wieder begegnen, sind kein Schwellenwert, ab dem ein Anstrich „Bleifarbe" heißt. Sie stammen aus dem Chemikalienrecht: Es ist der generische Konzentrationsgrenzwert, ab dem ein Gemisch als reproduktionstoxisch der Kategorie 1A oder 1B einzustufen ist (CLP-Verordnung, Anhang I, Tabelle 3.7.2; für Kategorie 2 liegt er bei 3,0 Prozent). Das ist eine Einstufungs- und Kennzeichnungsregel für Stoffgemische, keine Aussage über einen Altanstrich an der Wand.

Noch deutlicher: In Österreich und in Deutschland gibt es überhaupt keinen rechtsverbindlichen Schwellenwert, ab dem ein Altanstrich generell als „Bleifarbe" oder als sanierungspflichtig gilt. Die Regulierung greift nicht über einen lackspezifischen Prozentwert, sondern über drei ganz verschiedene Größen: den Materialgehalt (Masseprozent), die Luft am Arbeitsplatz (Milligramm je Kubikmeter) und das Blut der arbeitenden Person (Mikrogramm je Deziliter). Diese drei lassen sich nicht ineinander umrechnen, und genau daraus entsteht die meiste Verwirrung.

Für Experten, oder die, die es werden wollen: warum es zwei Bleiwerte gibt (0,3 und 0,03 Prozent)

Blei ist EU-weit harmonisiert als reproduktionstoxisch Kategorie 1A eingestuft und taucht in Anhang VI der CLP-Verordnung mit zwei getrennten Einträgen auf, unterschieden nach Partikelgröße (eingeführt mit der 9. Anpassung an den technischen Fortschritt, Verordnung (EU) 2016/1179, anwendbar seit 1. März 2018).

Bleipulver (Partikeldurchmesser unter 1 mm, Index 082-013-00-1) trägt einen spezifischen Konzentrationsgrenzwert von 0,03 Prozent für den Entwicklungsschaden (H360D). Blei massiv (Partikeldurchmesser ab 1 mm, Index 082-014-00-7) trägt keinen eigenen spezifischen Grenzwert; hier gilt der generische Wert von 0,3 Prozent. Der Erwägungsgrund der Verordnung nennt beide ausdrücklich nebeneinander.

Wichtig ist die Reichweite dieser Werte. Sie betreffen die Einstufung von Blei als Stoff. Für eine Farbe, also ein Gemisch mit Bleiverbindungen wie Bleicarbonat oder Bleichromat, greift der generische Wert von 0,3 Prozent. Der 0,03-Prozent-Wert der Bleipulver-Zeile beschreibt metallisches Bleipulver, nicht den Verbindungs-Staub, der beim Schleifen eines Anstrichs entsteht. Dass für diesen Schleifstaub praktisch ebenfalls ein 0,03-Prozent-Regime gilt, folgt aus dem deutschen Regelwerk (TRGS 505, siehe Arbeitsschutz), nicht aus dieser CLP-Zeile. Die Zahl 0,03 Prozent existiert also in beiden Welten, aus verwandten, aber nicht identischen Gründen.

Produktrecht für neue Farben: der 90-ppm-Kontrast

Für heute verkaufte Farben gilt praktisch ein Bleiverbot. Die US-Konsumgüteraufsicht setzt in 16 CFR 1303.1 die Grenze bei 90 ppm (0,009 Masseprozent) Gesamtblei, bezogen auf den getrockneten Farbfilm, seit 2009. Das von UNEP und WHO herausgegebene Modellgesetz zur Regulierung von Bleifarben empfiehlt denselben Wert, 90 ppm, als weltweiten Höchstwert für neue Farben. Kanada begrenzt Konsumfarbe wortgleich auf 90 mg/kg, die Schweiz verbietet das Inverkehrbringen von Anstrichfarben ab einem Bleigehalt von 0,01 Prozent. Wichtig ist die Zuordnung: 90 ppm ist ein internationaler Modell- und Produktmaßstab, kein EU- oder österreichischer Wert. In der EU gibt es keine einzelne Prozentzahl dieser Art; stattdessen verbietet die REACH-Verordnung (Anhang XVII, Einträge 16 und 17) gezielt die klassischen Bleipigmente Bleicarbonat (Bleiweiß) und Bleisulfat als Farbbestandteil.

Weltweit ist selbst dieses Produktrecht noch keine Selbstverständlichkeit: Nach dem Stand vom 31. März 2023 hatten laut WHO und UNEP erst 93 Länder rechtsverbindliche Grenzwerte für Blei in Farben, 19 weitere waren in der Endphase der Gesetzgebung.

Für einen Altanstrich ist dieser Maßstab nur ein Kontrast, kein Bewertungsmaßstab. Ein historischer Bleianstrich liegt selbstverständlich um das Zehn- bis Hundertfache über 90 ppm, das war ja gerade der Zweck des Pigments. Auch der konstruierte Beispielwert von 0,35 Prozent liegt fast vierzigfach darüber. Die eigentliche Frage bei Bestandsanstrichen ist eine andere.

Bestand: masse- und flächenbezogene Definitionen, und ihre Abwesenheit bei uns

Wer eine belastbare Definition für „bleihaltiger Altanstrich" sucht, findet sie nicht überall, aber in einigen Ländern. Am bekanntesten ist die US-Definition: Die Umweltbehörde EPA (40 CFR 745.103) und die Wohnungsbaubehörde HUD (24 CFR 35.86) definieren „lead-based paint" wortgleich als Anstrich mit mindestens 1,0 Milligramm Blei je Quadratzentimeter (flächenbezogen, meist mit dem Röntgengerät gemessen) oder mindestens 0,5 Masseprozent (5.000 mg/kg) Gesamtblei. Das „oder" ist wichtig, und ebenso das „mindestens": Beide Kriterien sind Untergrenzen, ein Anstrich kann über das Flächenkriterium bereits „lead-based paint" sein, obwohl er unter 0,5 Masseprozent liegt.

Andere Länder ziehen die Linie anderswo. Frankreich definiert im Rahmen des „constat de risque d'exposition au plomb" (CREP), der bei Verkauf oder Vermietung von vor 1949 errichteten Wohnungen vorgeschrieben ist, eine Bleigefahr ab 1 Milligramm je Quadratzentimeter (flächenbezogen, mit einem Laborwert von 1,5 mg/g als Alternative; Arrêté vom 19. August 2011). Australien senkte die auslösende Konzentration seines Management-Standards AS/NZS 4361.2 im Jahr 2017 von 1 Prozent auf 0,1 Masseprozent (laut normgeber-nahen Fachauskünften; der Normtext selbst ist nicht frei zugänglich).

Der springende Punkt: Keine dieser realen Bestandsdefinitionen liegt bei 0,3 Prozent. Die USA setzen bei 0,5 Masseprozent an, Australien bei 0,1 Prozent, Frankreich flächenbezogen. Und in Österreich wie in Deutschland gibt es gar keine gebäudebezogene „Bleifarbe"-Schwelle. Eine gezielte Suche in den einschlägigen Materien (Grenzwerteverordnung, Gesundheitsüberwachung, Chemikalien- und Abfallrecht; in Deutschland Gefahrstoffrecht und TRGS) findet keinen solchen Wert; ein vollständiger Negativbeweis über die gesamte Rechtsordnung ist zwar nicht führbar, doch die relevanten Regelwerke enthalten keinen. Die pauschale Gleichung „über 0,3 Prozent, also Bleifarbe" ist damit doppelt falsch: 0,3 Prozent ist erstens eine Einstufungsgrenze und keine Anstrichsdefinition, und sie deckt sich zweitens mit keiner einzigen der tatsächlich existierenden Bestandsdefinitionen.

Wie man Bleigehalt misst

Dass die US-Definition zwei Kriterien hat, ein flächenbezogenes und ein masse-bezogenes, ist kein Zufall, sondern spiegelt zwei ganz verschiedene Messverfahren.

Das Röntgenfluoreszenz-Gerät (XRF) misst vor Ort die Flächenbeladung, also die Masse Blei je Fläche in Milligramm je Quadratzentimeter. Seine Strahlung durchdringt den gesamten Schichtaufbau; der Messwert hängt ausdrücklich nicht davon ab, wie viele bleifreie Deckschichten darüberliegen (HUD 2012). Das macht XRF schnell und zerstörungsfrei, sagt aber nichts über den prozentualen Gehalt einer einzelnen Schicht.

Die Laboranalyse geht den umgekehrten Weg: Aus einer entnommenen Materialprobe wird der Bleigehalt als Massenanteil bestimmt, in Prozent oder in Milligramm je Kilogramm (0,5 Masseprozent entsprechen 5.000 mg/kg). Wird die Probe schichtweise ausgewertet, löst sie genau die Mehrdeutigkeit auf, die eine Bulk-Probe erzeugt: Sie zeigt, ob das Blei überall dünn verteilt ist oder in einer einzelnen alten Lage sitzt.

Beide Größen messen etwas Verschiedenes und lassen sich nicht ineinander umrechnen. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern Physik: Zusätzliche bleifreie Deckschichten senken den Masseanteil in Prozent, ändern aber die Flächenbeladung nicht (HUD 2012). Wer den Bleigehalt eines konkreten Anstrichs wissen will, kommt daher um eine fachgerechte Untersuchung nicht herum; mit bloßem Auge ist er nicht zu beurteilen.

Für Experten, oder die, die es werden wollen: warum sich mg/cm² und Prozent nicht umrechnen lassen

Die Flächenkonzentration (mg/cm²) ist eine Masse Blei je Fläche und ist unabhängig von der Dicke des Schichtpakets. Der Masseanteil (Prozent) ist eine Masse Blei je Gesamtmasse der Probe. Zwischen beiden vermittelt nur das Flächengewicht der Schicht, also Masse je Fläche, und das ist im Regelfall unbekannt. Die HUD-Richtlinie formuliert es unmissverständlich: Man kann Prozent oder ppm nicht in eine Flächenkonzentration umrechnen, solange das Flächengewicht der Probe nicht bekannt ist, denn das Aufbringen weiterer bleifreier Lagen ändert den Masseanteil, nicht aber die Flächenkonzentration (HUD 2012).

Als grobe Erfahrungsregel für vielschichtige Altbau-Anstriche nennt dieselbe Quelle in ihrem Anhang, 1 mg/cm² entspreche im Mittel etwa 1 Prozent Blei. Das ist ausdrücklich ein statistischer Mittelwert über typische Schichtpakete, keine belastbare Umrechnungsformel für den Einzelfall.

Abfall: wann bleihaltiges Material gefährlich wird

Beim Ausbau stellt sich die Frage der Entsorgung. Hier ist in Österreich die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 10 (reproduktionstoxisch) maßgeblich, und sie hat einen festen Schwellenwert: Abfall gilt als gefährlich, wenn er 0,3 Masseprozent oder mehr eines mit H360 eingestuften Stoffs enthält (Abfallverzeichnisverordnung 2020, Anlage 3, Punkt 10). Ein 0,03-Prozent-Wert existiert im österreichischen Abfallrecht nicht; er kommt in der gesamten Anlage 3 kein einziges Mal vor. Die 0,03 Prozent, die manchmal genannt werden, stammen aus dem deutschen Regelwerk.

Zwei Feinheiten sind hier entscheidend. Erstens bezieht sich der Wert auf den gesamten Abfall, nicht auf die Lackschicht allein: Lackiertes Vollholz oder Metall verdünnt den Bleianteil, der Gesamtwert liegt meist deutlich unter dem Prozentwert der reinen Lackschicht. Reiner Entlackungsstaub oder abgeplatzte Farbe dagegen kann darüber liegen. Zweitens gilt, wie bei der CLP-Einstufung, die Konzentration der Blei-Verbindung, nicht der elementare Gehalt. Im Zweifel wird bleihaltiges Ausbaumaterial als gefährlicher Abfall behandelt und über einen berechtigten Sammler entsorgt.

Arbeitsschutz: der praktisch wichtigste Teil

Nicht der ruhende Anstrich, sondern seine Bearbeitung ist das Risiko, und hier sind die Werte gerade deutlich verschärft worden. In Österreich gilt seit 31. Dezember 2025 ein Luftgrenzwert für Blei von 0,03 mg/m³ als Tagesmittelwert (Kurzzeitwert 0,12 mg/m³, einatembare Fraktion; Grenzwerteverordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 339/2025), gesenkt von zuvor 0,15 mg/m³. Der zugehörige biologische Grenzwert im Blut liegt bei 30 µg/100 ml (bis Ende 2028), danach bei 15 µg/100 ml ab 2029; diese Blutwerte gelten ab 9. April 2026. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/869, die Österreich übernommen hat.

Dazu kommt ein altes, oft vergessenes Anwendungsverbot: Farben und Lacke mit einem Masseanteil von mehr als 2 Prozent Blei dürfen nicht im Spritzverfahren aufgetragen werden, ausgenommen in geschlossenen Apparaten (Grenzwerteverordnung, § 27d Abs. 5). Für besonders schutzbedürftige Gruppen gelten eigene Regeln: Schwangere über das allgemeine Verbot schädlicher Stoffe (Mutterschutzgesetz, § 4), Jugendliche über das Verbot von Arbeiten mit reproduktionstoxischen Stoffen (KJBG-Verordnung, § 3 Abs. 1 Z 1 lit. g). Blei wird in beiden nicht namentlich genannt, sondern über seine Einstufung erfasst.

In Deutschland konkretisiert die TRGS 505 „Blei" (Fassung Februar 2026) als anerkannte Regel der Technik die Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit bleihaltigen Gemischen ab 0,3 Prozent und, für pulverförmige Gemische unter 1 mm Partikelgröße, ab 0,03 Prozent; das Abtragen bleihaltiger Oberflächenbeschichtungen ist dort ausdrücklich erfasst (Anhang 3). Das ist der Grund, warum sich beim Schleifen die maßgebliche Schwelle faktisch verzehnfacht: Der ruhende Anstrich wird an der 0,3-Prozent-Marke gemessen, der beim Schleifen entstehende Feinstaub am 0,03-Prozent-Regime.

Für die Praxis heißt das unabhängig vom genauen Gehalt: nicht trocken schleifen, nicht abbrennen, staubarm arbeiten, absaugen, Atemschutz tragen.

Gesundheit: kein sicherer Wert

Die Weltgesundheitsorganisation formuliert es klar: Es gibt keinen als unschädlich bekannten Bleiexpositionswert. Schon Blutbleiwerte ab 3,5 µg/dl können bei Kindern mit verminderter Intelligenz, Verhaltensauffälligkeiten und Lernproblemen einhergehen; die US-Gesundheitsbehörde CDC hat ihren Referenzwert 2021 entsprechend von 5,0 auf 3,5 µg/dl gesenkt. Kinder nehmen verschlucktes Blei bis zu vier- bis fünfmal so stark auf wie Erwachsene, und in der Schwangerschaft wird Blei aus dem Knochen freigesetzt und erreicht das ungeborene Kind (WHO). Bei Erwachsenen stehen erhöhter Blutdruck, Herz-Kreislauf-Probleme und Nierenschäden im Vordergrund (WHO).

Entscheidend für das reale Risiko ist der Zustand des Anstrichs: Ein intakter, gut haftender Anstrich ist meist kein Problem; kritisch wird es bei abblätternder Farbe, an Reibflächen wie Fenstern und Türen, und vor allem beim Schleifen und Abbrennen, wenn Staub entsteht (US EPA). Der Zwischenbereich ist genau der Bereich, in dem diese Unterscheidung zählt: In Ruhe harmlos, bei der Bearbeitung überschreitet jeder dieser Werte als Staub die arbeitshygienischen Schwellen um ein Vielfaches.

Alle Maßstäbe im Vergleich

Die folgende Tabelle stellt die Grenzwerte nebeneinander und ordnet die drei konstruierten Beispielwerte ein (0,2, 0,35 und 0,7 Masseprozent). Wichtig: Material-Masseprozent, Flächenbeladung, Luftwerte und Blutwerte sind physikalisch verschiedene Größen; nur masse-bezogene Schwellen sind mit einem Laborwert in Prozent direkt vergleichbar. Flächenwerte (mg/cm²) und Luftwerte stehen nur zur Einordnung in der Tabelle.

Maßstab Schwelle 0,2 % 0,35 % 0,7 %
Neue Farbe (US CPSC 16 CFR 1303; WHO/UNEP-Modellgesetz) 90 ppm (0,009 %) Gesamtblei darüber (~22x) darüber (~39x) darüber (~78x)
Staub-Wert (CLP-Bleipulver <1 mm; DE TRGS 505) 0,03 % als Staub darüber als Staub darüber als Staub darüber
CLP-Reprotox, kompaktes Material 0,3 % (der Verbindung) elementar darunter* darüber darüber
Bestand „lead-based paint" USA (EPA/HUD) 0,5 % Gesamtblei (oder 1,0 mg/cm²) darunter darunter darüber
Bestand Australien (AS/NZS 4361.2) 0,1 % Masse darüber darüber darüber
Abfall gefährlich (HP 10, im Gesamtabfall) 0,3 % des H360-Stoffs hängt vom Trägermaterial ab hängt vom Trägermaterial ab hängt vom Trägermaterial ab
„Bleifarbe" (Gebäude, AT und DE) kein gesetzlicher Schwellenwert n/a n/a n/a
Arbeitsplatzluft bei Bearbeitung 0,03 mg/m³ (Luft, nicht direkt vergleichbar) gilt bei Staubarbeit für alle

* Elementar darunter, doch da sich die CLP-Grenze auf die Bleiverbindung bezieht, kann der reale Wert je nach Pigment darüber liegen (siehe Ausklapper oben). Die flächenbezogenen Werte (US 1,0 mg/cm², Frankreich 1 mg/cm²) sind nicht in einen Masseprozent-Wert umrechenbar und daher nicht spaltenweise eingetragen.

Die Lesart in einem Satz: Alle drei Werte sind eindeutig bleihaltig und überschreiten den strengsten Neu-Farben-Maßstab um ein Vielfaches; als „lead-based paint" nach der US-Masse-Definition gilt aber nur der höchste (0,7 %), und keiner der Werte trifft die vielzitierte 0,3-Prozent-Marke als das, wofür sie gehalten wird. Egal, wo der Wert genau liegt: Gefährlich wird Blei nicht im ruhenden Anstrich, sondern als Staub bei der Bearbeitung.

Was das praktisch bedeutet

Ein bleihaltiger Altanstrich ist kein Grund zur Panik und in aller Regel kein Sanierungsfall, solange er intakt ist und in Ruhe gelassen wird. Kritisch wird die Bearbeitung: Schleifen, Abbrennen, Brechen. Wer renoviert, sollte bleihaltige Anstriche nicht trocken schleifen und nicht abbrennen, staubarm arbeiten und das Ausbaumaterial im Zweifel als gefährlichen Abfall behandeln. Besonders wichtig ist der Schutz von Kindern und Schwangeren vor Farbsplittern und Hausstaub. Und wer wissen will, ob ein konkreter Anstrich überhaupt Blei enthält und wie viel, lässt eine Materialprobe im Labor untersuchen; das ist die einzige Möglichkeit, aus einem Verdacht Gewissheit zu machen.

Quellen

  • CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang I Tabelle 3.7.2 (generische Konzentrationsgrenzwerte Reproduktionstoxizität, 0,3 bzw. 3,0 Prozent) und Anhang VI (harmonisierte Einstufung Blei, Repr. 1A). Zwei Blei-Einträge nach Partikelgröße (Bleipulver spezifischer Grenzwert 0,03 Prozent; Blei massiv ohne spezifischen Grenzwert) eingeführt durch Verordnung (EU) 2016/1179: EUR-Lex 32016R1179.
  • REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XVII, Einträge 16 (Bleicarbonate) und 17 (Bleisulfate), Verbot als Farbbestandteil: EUR-Lex 02006R1907.
  • US EPA, 40 CFR 745.103, Definition „lead-based paint" (mindestens 1,0 mg/cm² oder mindestens 0,5 Masseprozent): eCFR 40 CFR 745.103. Wortgleich HUD, 24 CFR 35.86.
  • US CPSC, 16 CFR 1303.1, Grenzwert 0,009 Prozent (90 ppm) für Blei in neuer Konsumfarbe, seit 14. August 2009: eCFR 16 CFR 1303.1. UNEP/WHO, „Model Law and Guidance for Regulating Lead Paint" (90 ppm für neue Farben). Kanada, Surface Coating Materials Regulations (SOR/2016-193), 90 mg/kg. Schweiz, ChemRRV (SR 814.81), Anhang 2.8, 0,01 Prozent.
  • Frankreich, Arrêté vom 19. August 2011 zum „constat de risque d'exposition au plomb" (1 mg/cm², Laboralternative 1,5 mg/g): Légifrance JORFTEXT000024524952. Australien, AS/NZS 4361.2 (auslösende Konzentration seit 2017: 0,1 Masseprozent).
  • WHO und UNEP, „Update on the global status of legal limits for lead in paint" (März 2023): 93 Länder mit rechtsverbindlichen Grenzwerten: WHO IRIS.
  • HUD, „Guidelines for the Evaluation and Control of Lead-Based Paint Hazards in Housing" (2012), Kapitel 7 und Anhang 1 (XRF-Flächenbeladung, Laborprobe in Masseprozent, keine Umrechnung mg/cm² zu Prozent): HUD Guidelines.
  • Abfallverzeichnisverordnung 2020 (BGBl. II Nr. 409/2020), Anlage 3 Punkt 10 (HP 10, Schwelle 0,3 Masseprozent für H360-Stoffe): RIS, AVV Anlage 3.
  • Grenzwerteverordnung 2025 in der Fassung BGBl. II Nr. 339/2025 (Blei-Luftgrenzwert 0,03 mg/m³, Kurzzeitwert 0,12 mg/m³, in Kraft seit 31.12.2025; § 27d Abs. 5 Spritzverbot über 2 %): RIS, BGBl. II 339/2025. Biologischer Grenzwert Blutblei 30 bzw. 15 µg/100 ml (VGÜ, ab 9.4.2026). EU-Richtlinie 2024/869. Mutterschutzgesetz § 4; KJBG-Verordnung § 3 Abs. 1 Z 1 lit. g.
  • TRGS 505 „Blei" (Fassung Februar 2026), Auslöseschwellen 0,3 bzw. 0,03 Masseprozent, Altbeschichtungen (Anhang 3): amtliche Landeskopie, Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg.
  • WHO, „Lead poisoning" (kein sicherer Expositionswert; Blutblei ab 3,5 µg/dl; Kinder resorbieren bis 4- bis 5-mal so viel; Wirkungen bei Erwachsenen): who.int. CDC, Referenzwert 3,5 µg/dl (2021): CDC MMWR 2021. US EPA, „Protect Your Family from Sources of Lead" (intakter Anstrich meist unkritisch): epa.gov.
  • Sikkative und Bleipigmente: Paint & Coatings Industry, „Driers for Alkyd Coatings" (2011); IARC Monographs Vol. 87, „Inorganic and Organic Lead Compounds" (2006, Bleimennige als Rostschutz, Bleichromat als Gelbpigment); ColourLex, „Lead White".

Technische Referenz, keine Rechtsberatung. Wo Blei im Altbau sonst noch steckt, in Rohren, Staub und Anstrichen, und was historisch dahintersteht, behandelt unser Beitrag zu Blei im Gebäude.

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