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Schadstoff-Guides Von Dr. Maximilian Mandl 6 Min. Lesezeit

Blei im Gebäude: Farbe, Rohre, Staub, Risiko und Recht

Blei steckt in alten Anstrichen, Wasserleitungen und im Hausstaub. Wo man es findet und warum schon kleine Mengen besonders für Kinder gefährlich sind.

Blei ist ein chemisches Chamäleon. Es ähnelt dem Calcium so weit, dass der Körper es einschleust, als wäre es ein Nährstoff, und genau dort, wo Calcium gebraucht wird, im Nervensystem und in den Knochen, richtet es Schaden an. An der ETH Zürich haben wir Bleiisotope als geologische Uhren genutzt: Das Verhältnis der Bleiisotope verrät das Alter eines Gesteins. Dieselbe Analytik beantwortet im Gebäude eine andere Frage, nämlich ob in Anstrichen, Rohren und Staub Blei steckt.

Wo Blei in Gebäuden steckt

Drei Quellen sind typisch, vor allem in Gebäuden bis in die 1970er-Jahre:

  • Bleifarben: Bleiweiß (Bleicarbonat) in hellen Anstrichen, Bleimennige (orange) als Rostschutz auf Metall, Bleichromat in gelben und grünen Tönen. In Gründerzeit- und Jugendstilbauten liegen sie oft unter mehreren neueren Schichten. Intakt sind sie unproblematisch; kritisch wird es, wenn sie abblättern oder bei Arbeiten Staub entsteht.
  • Bleileitungen: Wasserrohre aus Blei stecken vor allem in der ältesten Bausubstanz. Die Stadt Wien verortet die Hauptproblematik in den Bleiinstallationen der bis 1938 errichteten Gründerzeithäuser; die bleiernen Hausanschlussleitungen wurden dort bis 2007 ausgetauscht, doch in vielen Altbauten blieben die Leitungen innerhalb der Wohnung erhalten, sodass das letzte Stück zur Zapfstelle noch aus Blei sein kann.
  • Bleistaub: die unterschätzte Quelle. Verwitternde Bleifarbe erzeugt feinen Staub, der sich auf Fensterbänken, Böden und in Ritzen anreichert, besonders relevant in Haushalten mit kleinen Kindern.

Ein kurzer Blick auf die Geschichte

Bleipigmente sind uralt. Bleiweiß, chemisch basisches Bleicarbonat, war bis zum Ende des 19. Jahrhunderts das wichtigste Weißpigment überhaupt (ColourLex); Bleimennige, das orangerote Bleioxid, diente als rostschützende Grundierung direkt auf Eisen und Stahl, und Bleichromat lieferte als Chromgelb kräftige Gelbtöne (IARC 2006). Ihre Giftigkeit war früh bekannt: Bereits 1921 verabschiedete die Internationale Arbeitsorganisation das Übereinkommen Nr. 13, die sogenannte Genfer Bleiweiß-Konvention, die ratifizierende Staaten verpflichtete, Bleiweiß und Bleisulfat im Innenanstrich von Gebäuden zu verbieten (mit engen Ausnahmen). Österreich ratifizierte am 12. Juni 1924.

Im Lauf des 20. Jahrhunderts verschwand das Bleiweiß aus dem Anstrich: Nationale Verbote und Beschränkungen häuften sich zwischen 1905 und 1930, und Bleiweiß wurde durch weniger giftige Weißpigmente wie Zinkweiß und Titanweiß ersetzt (ColourLex). Auf europäischer Ebene wurden Bleicarbonate und Bleisulfate später als Farbbestandteil beschränkt, heute über die REACH-Verordnung, mit einer Ausnahme nur noch für die Restaurierung von Kunstwerken und historischen Gebäuden, die ausdrücklich auf jene ILO-Konvention von 1921 verweist. Was in den Schichten eines konkreten Altbaus steckt, hängt daher stark vom Baualter und von späteren Renovierungen ab.

Warum Blei gefährlich ist

Blei ist ein Nervengift. Es stört die Signalübertragung und die Entwicklung des Gehirns. Babys und Kinder unter etwa sechs Jahren sind am stärksten betroffen, weil ihr Nervensystem noch in der Entwicklung ist und sie einen deutlich höheren Anteil des aufgenommenen Bleis in den Körper übernehmen als Erwachsene; beschrieben sind Beeinträchtigungen von Intelligenz, Aufmerksamkeit und Verhalten. Bei Erwachsenen stehen Bluthochdruck und Nierenschäden im Vordergrund. Einen sicheren Schwellenwert gibt es nach Einschätzung der WHO nicht: Auch geringe Mengen gelten als schädlich. Die IARC der WHO stuft anorganische Bleiverbindungen als wahrscheinlich krebserregend ein (Gruppe 2A), metallisches Blei als möglicherweise krebserregend (Gruppe 2B).

Bleileitungen erkennen

Ein Bleirohr lässt sich an mehreren Merkmalen optisch ansprechen: Es ist grau und matt, weich (ein Schlüssel hinterlässt leicht eine Kerbe, ein frischer Kratzer schimmert silbrig), klingt beim Anklopfen dumpf, ist nicht magnetisch, und die Verbindungsstellen sind wulstig verlötet statt verschraubt. Am ehesten findet man solche Leitungen am Hausanschluss im Keller, an den Steigleitungen und auf den letzten Metern unter Spüle oder Waschtisch. Wichtig: Das ist nur die optische Ansprache. Wie viel Blei tatsächlich ins Wasser übergeht, sagt erst eine Analyse.

Wie man Blei sicher feststellt

Mit bloßem Auge ist der Bleigehalt von Farbe, Putz oder Staub nicht zu beurteilen. Die belastbare Methode ist die Laboranalyse durch ein akkreditiertes Labor. Beim Trinkwasser wird dazu eine Stagnationsprobe untersucht, also Wasser, das nach einer definierten Standzeit entnommen wird, weil die Bleikonzentration nach längerem Stehen am höchsten ist. Bei Farbe, Putz und Lötstellen werden Materialproben schichtweise ausgewertet, bei Staub Wischproben. Von der Probenahme in Eigenregie ist abzuraten, besonders bei Bleifarbe: Wer an verdächtigen Anstrichen kratzt oder schleift, erzeugt genau den bleihaltigen Staub, den man vermeiden will. Solche Arbeiten und die Probenahme erfordern Fachkenntnis und Schutzmaßnahmen.

Der rechtliche Rahmen

Die österreichische Trinkwasserverordnung setzt den Parameterwert für Blei auf 5 µg/l (0,005 mg/l). Für Wasser nach § 4 Z 1 und 3 der Verordnung ist dieser Wert spätestens ab 12. Jänner 2036 einzuhalten; bis dahin gilt dort ein Parameterwert von 10 µg/l (0,01 mg/l). Beide Werte setzen die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 um. Da Bleileitungen schon den Übergangswert nach längerer Stagnation oft nicht einhalten, läuft die Absenkung praktisch auf den Austausch aller Bleileitungen hinaus.

Für die fachgerechte Entfernung bleihaltiger Anstriche gelten die einschlägigen Arbeitsschutz- und Schadstoffvorgaben. Für Altanstriche selbst gibt es dagegen weder in Österreich noch in Deutschland einen gesetzlichen Schwellenwert, ab dem ein Anstrich als „Bleifarbe" oder als sanierungspflichtig gilt. Andere Länder ziehen die Linie unterschiedlich: Die USA definieren „lead-based paint" ab 0,5 Masseprozent oder 1,0 Milligramm je Quadratzentimeter, Frankreich ab 1 Milligramm je Quadratzentimeter. Welche Grenzwerte wirklich gelten, woher die oft genannten 0,3 Prozent stammen und was ein bestimmter Laborwert bedeutet, ordnet unser Beitrag Ab wann ist ein Anstrich Bleifarbe? im Detail ein.

Was zu tun ist

  • Bleifarbe, intakt: dokumentieren und bei der nächsten Sanierung berücksichtigen. Nicht abschleifen, abflammen oder abbeizen ohne Schutzmaßnahmen. Überstreichen oder Versiegeln (Encapsulation) ist oft die einfachste Lösung.
  • Bleifarbe, abblätternd, mit Kindern im Haushalt: Handlungsbedarf. Fachgerechte Entfernung oder Versiegelung durch eine Spezialfirma.
  • Bleileitungen: Austausch ist die einzige dauerhafte Lösung; Filter und Beschichtungen lösen das Problem nicht. Bis dahin gelten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen: das Wasser vor der Nutzung ablaufen lassen, nur kaltes Wasser zum Kochen und Trinken verwenden (warmes löst mehr Blei), und kein Wasser aus Bleileitungen für Babynahrung.
  • Bleistaub: feucht aufwischen statt fegen (Fegen verteilt den Staub), und die Quelle beseitigen.

Blei ist nicht der einzige unsichtbare Schadstoff im Altbau. Auch Radon lässt sich weder sehen noch riechen, und in Gebäuden vor 1990 lohnt der Blick auf Asbest.

Quellen

  • Trinkwasserverordnung (RIS): ris.bka.gv.at; EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184
  • Stadt Wien, „Blei im Trinkwasser" (Bleiinstallationen v. a. in bis 1938 errichteten Gründerzeithäusern; Hausanschlussleitungen bis 2007 ausgetauscht, Hausinstallationen im Verantwortungsbereich der Eigentümer): wien.gv.at
  • WHO, Blei und Gesundheit (keine sichere Schwelle, Gefährdung von Kindern; bei Erwachsenen erhöhter Blutdruck und Nierenschäden): who.int. IARC: anorganische Bleiverbindungen Gruppe 2A (Monographie Vol. 87, 2006), metallisches Blei Gruppe 2B (Monographie Vol. 23/Supplement 7, 1987)
  • Geschichte der Bleipigmente: ILO-Übereinkommen Nr. 13 „White Lead (Painting) Convention" (1921), Ratifikation Österreichs 12. Juni 1924 (ILO NORMLEX); IARC Monographs Vol. 87 (2006, Bleimennige als Rostschutz, Bleichromat als Gelbpigment); ColourLex, „Lead White"; heutige EU-Beschränkung REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XVII, Einträge 16 und 17
  • Frankreich, „constat de risque d'exposition au plomb" (1 mg/cm²), Arrêté vom 19. August 2011; US-Definition „lead-based paint" 40 CFR 745.103 (0,5 Masseprozent oder 1,0 mg/cm²)
  • Umweltbundesamt (DE), „Blei im Trinkwasser ist gesundheitsgefährdend" (Schädigung des kindlichen Nervensystems, Beeinträchtigung von Blutbildung und Intelligenzentwicklung, schädlich schon in sehr niedrigen Aufnahmemengen): umweltbundesamt.de

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