Der Name war ein Versprechen. „Eternit", abgeleitet vom lateinischen aeternus, „ewig", sollte für ein Baumaterial stehen, das nicht verrottet, nicht brennt, nicht vergeht. Hundert Jahre später hat sich das Versprechen auf eine Weise erfüllt, die niemand gemeint hatte: Der Stoff im Material, Asbest, ist tatsächlich praktisch unvergänglich, und seine Folgen reichen bis in die Gegenwart.
Die Erfindung
In Schöndorf bei Vöcklabruck nahm 1893 die „Erste österreichisch-ungarische Asbestwarenfabrik" des Unternehmers Ludwig Hatschek (1856 bis 1914) die Produktion auf. Sie stellte zunächst Asbestwaren her; Hatschek aber suchte nach einem Weg, aus Asbestfasern und einem Bindemittel haltbare, frostfeste Platten maschinell herzustellen. 1900 gelang der Durchbruch mit Portlandzement als hydraulischem Bindemittel: fein aufgeschlossene Asbestfasern, mit Zement und Wasser vermengt und auf einer umgebauten Pappenmaschine zu dünnen, festen Platten geformt. Die ursprüngliche Rezeptur bestand aus rund 90 Prozent Zement und 10 Prozent Asbest (Stiftung Eternit-Werke Schweiz).
Am 15. Juni 1901 wurde Hatschek das österreichische Patent Nr. 5970 erteilt, ein „Verfahren zur Herstellung von Kunststeinplatten aus Faserstoffen und hydraulischen Bindemitteln". Den Markennamen „Eternit" ließ er 1903 als Wortmarke schützen. Die Idee war bestechend: ein Werkstoff so formbar wie Pappe, so fest wie Stein, unbrennbar, witterungsbeständig und billig.
Der Siegeszug
Das Material verbreitete sich rasch über die Grenzen. Schon 1903 entstand mit dem Werk im französischen Poissy bei Paris die erste ausländische Asbestzementfabrik, im selben Jahr eine weitere im ungarischen Nyergesújfalu; bald folgten Standorte in Böhmen und Mähren, und über Lizenzen breitete sich das Verfahren in zahlreiche Länder Europas, nach Russland und nach Übersee aus. Asbestzement wurde zum Material der Moderne: Wellplatten auf Dächern und Fassaden, Fensterbänke, Blumentröge, vor allem aber Rohre, ganze Wasserleitungsnetze wurden aus Asbestzement gebaut. Wer im 20. Jahrhundert ein Dach oder eine Leitung brauchte, griff oft zu Eternit, ohne den Markennamen überhaupt als Marke wahrzunehmen.
Der Preis
Der Haken steckte in jenen 10 Prozent. Asbest im ausgehärteten Faserzement ist fest gebunden: Solange die Platte intakt bleibt, setzt sie kaum Fasern frei. Gefährlich wird es, sobald das Material bearbeitet oder zerstört wird, beim Sägen, Bohren, Schleifen, beim Bruch und über Jahrzehnte durch Verwitterung. Dann lösen sich genau die mikroskopischen Fasern, die in der Lunge Asbestose und Lungenkrebs auslösen können, dazu das Pleuramesotheliom, einen Tumor des Rippenfells, der weit überwiegend durch Asbest entsteht (mehr zur Krankheitslehre: → Asbest und Gesundheit).
In Österreich wurden zwischen 1950 und 1990 jährlich 30.000 bis 40.000 Tonnen Asbest verarbeitet, überwiegend Chrysotil (Arbeitsinspektion). Asbest steckte in einer Vielzahl von Produkten, von Dämmstoffen über Bremsbeläge bis zu den Dachplatten und Rohren aus Eternit. Weil die Erkrankungen erst Jahrzehnte nach der Belastung auftreten (Arbeitsinspektion), reicht die intensive Verwendung der Nachkriegsjahrzehnte in ihren Folgen bis in die Gegenwart.
Die Abrechnung
Österreich schränkte Asbest mit der Asbestverordnung 1990 stark ein; asbesthaltige Produkte durften nur noch befristet in Verkehr gebracht werden, asbestzementhaltige Bauprodukte für den Hochbau längstens bis 31. Dezember 1993 (BGBl. Nr. 324/1990). EU-weit gilt das Asbestverbot seit 2005. Dass die Spätfolgen nicht erledigt sind, zeigt sich daran, dass es bis heute eigene Beratungszentren für asbestexponierte Menschen gibt: Das BBRZ betreibt sie in sechs Städten (gesundearbeit.at). Eines davon steht in Vöcklabruck, dort, wo mit Hatscheks Werk alles begann.
Das Hatschek-Verfahren hat überlebt: Faserzementplatten werden bis heute hergestellt, nur ist der Asbest durch asbestfreie Fasern ersetzt. Die Marke Eternit, die den Asbestskandal jahrzehntelang überdauert hatte, tritt inzwischen zurück: Das Vöcklabrucker Unternehmen firmiert seit 2023 als Swisspearl, der Name Eternit bleibt nur noch einzelnen Produkten wie den Wellplatten erhalten (meinbezirk.at).
Warum die Geschichte nicht vorbei ist
Eternit ist die Geschichte des industriell zugesetzten Asbests, eines absichtlich hergestellten Werkstoffs. Sie erklärt, warum in fast jedem Gebäude vor 1990 noch asbesthaltige Bausubstanz stecken kann. Ein großer Teil dieser Platten, Fassaden und Rohre ist bis heute verbaut; intakt setzt das fest gebundene Material kaum Fasern frei, doch bei Bearbeitung, Bruch oder Sanierung wird es gefährlich. Asbesthaltiger Abfall gilt in Österreich als gefährlicher Abfall; man reißt solche Bausubstanz daher nicht selbst heraus, sondern überlässt Prüfung, Ausbau und Entsorgung fachkundigen Betrieben (mehr dazu: → Asbest erkennen).
Es gibt aber auch den anderen Weg, über den Asbest in Gebäude und Straßen gelangt: natürlich vorkommender Asbest im Gestein, der als Schotter und Streusplitt verbaut wurde. Das ist die Geschichte, die sich derzeit im Burgenland abspielt (→ Asbest im Burgenland). Zwei verschiedene Wege, beide Male Asbest, dieselbe Krankheit. Das Ewigkeitsversprechen von 1903 wurde eingelöst, nur nicht so, wie es gemeint war.
Quellen
- Deutsche Biographie, „Hatschek, Ludwig": deutsche-biographie.de (Fabrik in Schöndorf bei Vöcklabruck, Produktionsbeginn 1893, Firmenname, Portlandzement-Verfahren 1900, Patent 5970/1901, erste Auslandswerke Poissy und Nyergesújfalu 1903)
- Österreichisches Biographisches Lexikon, „Hatschek, Ludwig (1856 bis 1914)": biographien.ac.at (Schöndorf bei Vöcklabruck; erste ausländische Asbestzement-Fabrik 1903 in Frankreich)
- OÖ Nachrichten, „Hatscheks Patent für Eternit": nachrichten.at (Patent Nr. 5970 vom 15. Juni 1901; Wortmarke „Eternit" 1903, vom lateinischen aeternus)
- Stiftung Eternit-Werke Schweiz, „Über Asbest": eternitstiftung.ch (ursprüngliche Mischung: 90 Prozent Zement, 10 Prozent Asbestfasern)
- Arbeitsinspektion, „Asbest: Kein Thema der Vergangenheit": arbeitsinspektion.gv.at (30.000 bis 40.000 Tonnen jährlich 1950 bis 1990, überwiegend Chrysotil; Latenzzeit mehrere Jahrzehnte)
- Asbestverordnung 1990, BGBl. Nr. 324/1990: ris.bka.gv.at (Inverkehrsetzen von Asbestzementprodukten für den Hochbau ab 1. Jänner 1994 verboten)
- Gesunde Arbeit (ÖGB/AK), „Asbeststaub: Es geht um Ihre Gesundheit": gesundearbeit.at (BBRZ-Beratungszentren in Wien, Linz, Vöcklabruck, Kapfenberg, Klagenfurt und Innsbruck)
- meinbezirk.at (Bezirk Vöcklabruck), „Eternit wird zu Swisspearl": meinbezirk.at (Umbenennung 23. März 2023; Name Eternit bei Produkten wie Wellplatten erhalten)
- Abbildungen: Anzeige Eternit 1905, Österreichische Nationalbibliothek (ANNO), gemeinfrei; Eternit-Anzeige Bozner Zeitung, 24. Dezember 1910, via Wikimedia Commons, CC BY 4.0.
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