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Hintergrund Von Dr. Maximilian Mandl 7 Min. Lesezeit

Serpentinit unter dem Elektronenmikroskop: was zwei Budapester Geologen beim Zerteilen und Zermahlen beobachten

REM-Beobachtungen aus der Ungarischen Akademie: Beim Zerteilen von Serpentinit entstehen Fasern unter 1 Mikrometer, beim Zermahlen massenhaft. Einordnung mit Quellen.

Am 4. Juli 2026 erschien bei Telex ein Gastbeitrag zweier Geologen der Ungarischen Akademie der Wissenschaften (MTA): „A velünk élő azbeszt" („Der Asbest, der mit uns lebt"; Demény und Németh 2026). Die Autoren schreiben als Grundlagenforscher der Akademie; sie gehören weder einer befassten Behörde noch einer NGO noch einem Betreiber an. Sie legen eigene, neue elektronenmikroskopische Beobachtungen an Serpentinit und Tremolit aus dem Raum Bernstein und Schlaining vor. Dieser Beitrag fasst zusammen, was sie zeigen, wie belastbar das ist und wo es unsere Burgenland-Berichterstattung berührt. Die Übersetzungen aus dem Ungarischen stammen von uns; die Originalpassagen stehen jeweils im Ausklapper.

Wer hier schreibt

Attila Demény ist ordentliches Mitglied der MTA und Forschungsprofessor, Péter Németh ist Doktor der MTA und Forschungsprofessor; beide arbeiten am Institut für Geologie und Geochemie des HUN-REN-Forschungszentrums für Astronomie und Geowissenschaften in Budapest (Demény und Németh 2026, Autorenzeile).

Für die Einordnung wichtiger als die Titel ist die Vorgeschichte: Demény hat die Serpentinite genau dieser Region bereits 2007 untersucht, gemeinsam mit Torsten Vennemann (Lausanne) und Friedrich Koller (Universität Wien), in einer Stabilisotopen-Studie der penninischen Ophiolithe der Kőszeg-Rechnitz-Serie (Demény et al. 2007). Koller ist derselbe Wiener Petrologe, dessen Einschätzung zur unterschiedlichen Asbestführung einzelner Brüche wir auf der Burgenland-Seite zitieren; die Probenliste der Studie von 2007 führt ausdrücklich eine Tremolit-Ader aus dem Steinbruch Böhm sowie Tremolit von Glashütten bei Schlaining. Tremolit an genau diesen Lokalitäten ist in der Fachliteratur also seit 2007 dokumentiert. Die Proben für die aktuellen Aufnahmen stammen nach Angabe der Autoren aus den Aufsammlungen dieser früheren Forschung. Das Material lag also lange vor Beginn der Causa in der Sammlung; es wurde nicht für die aktuelle Debatte ausgewählt.

Was untersucht wurde

Drei Probensätze, ein Instrument: ein Rasterelektronenmikroskop (REM) mit bis zu 50.000-facher Vergrößerung, das neben der Abbildung auch die chemische Zusammensetzung mikroskopischer Partikel bestimmt (Demény und Németh 2026). Untersucht wurden abgebrochene Stücke von Serpentinit aus dem Steinbruch Bienenhütte östlich von Bernstein, Bruchstücke und Pulver einer Tremolit-Ader aus dem Serpentinit des Steinbruchs Böhm nördlich von Bernstein sowie Serpentinit und Tremolit der Lokalität Glashütten bei Schlaining (ungarisch Szalónakhuta).

Zur Geografie, damit nichts verwechselt wird: Bienenhütte und Böhm sind Lokalitäten bei Bernstein; ob und wie sie mit dem seit Januar 2026 behördlich gesperrten Betrieb in Bernstein zusammenhängen, sagt der Artikel nicht. Glashütten bei Schlaining ist die Katastralgemeinde, in der auch der gesperrte Bruch Postmann liegt; die untersuchten Proben stammen aus den älteren Forschungsaufsammlungen, nicht aus laufender Produktion.

Die Kernbeobachtung

„Die Untersuchungen zeigen eindeutig: Schon beim Zerteilen entsteht Staub, in dem Nadeln und Fasern kleiner als 1 Mikrometer (ein Tausendstel Millimeter) vorkommen; das Zermahlen erzeugt solche Nadeln und Fasern dagegen massenhaft." (Demény und Németh 2026, Übersetzung von uns)

Original (Ungarisch)

„A vizsgálatok egyértelműen kimutatják, hogy daraboláskor is képződik olyan por, amiben 1 mikrométernél (a milliméter ezredrésze) kisebb tűk és szálak jönnek létre, a porítás viszont tömegesen produkál ilyen tűket és szálakat."

Zugleich betonen die Autoren die andere Hälfte des Bildes: Vom Gestein im großen Stück oder von den schönen, etwa in Bernstein als Dekor verkauften Serpentinit-Objekten müsse man sich nicht fürchten; erhöht sei das Einatmungs- und Gesundheitsrisiko dort, wo Staub entstehen kann. Das deckt sich mit der Grundlinie unserer Berichterstattung und mit dem geologischen Befund, den wir im Beitrag zum Rechnitzer Fenster ausführlich belegen: Nicht das Vorkommen ist das Problem, sondern die staubende Verarbeitung und Nutzung.

Bemerkenswert konkret widersprechen die Autoren einem Argument, das laut ihrem Text der Eigentümer eines Steinbruchs in Medienberichten vorgebracht hatte: Die Menschen würden Luft einatmen und keine Steine. Für Gesteinsbrocken treffe das zu, schreiben Demény und Németh, Fasern unter 1 Mikrometer würden von der Luft jedoch getragen und seien sehr wohl einatembar.

Original (Ungarisch)

„Híradásokban megjelent, hogy az egyik kőfejtő tulajdonosa azzal érvelt, hogy az emberek levegőt lélegeznek be és nem követ, ami a darabok esetében igaz, viszont az 1 mikrométernél kisebb szálakat a levegő már szállítja és igenis belélegezhető."

Der Alltagsfall: ein Dekostein

Der Artikel schildert einen Fall aus dem privaten Umfeld der Autoren: Ein Familienmitglied kaufte einen dekorativen Steinblock, den einer der Autoren schon auf dem Foto als Serpentinit einschätzte. Die REM-Analyse einer einfach von der Oberfläche abgeschabten Probe ergab Serpentinmineral, das bei starker Vergrößerung Nadeln und Fasern unter 1 Mikrometer enthielt (Demény und Németh 2026).

Die praktischen Warnungen der Autoren dazu: einen solchen Stein nicht ohne Schutzausrüstung trocken bohren, schneiden oder schleifen; beim Nassschnitt die Schlämme nicht ausgießen, weil sie getrocknet wieder staubt; und einfache FFP1- oder FFP2-Masken hielten Fasern dieser Größe nicht zurück. Zur Einordnung: Die deutsche Asbest-Regel TRGS 519 staffelt den Atemschutz nach der Faserkonzentration in der Luft. Im untersten Bereich (10.000 bis 100.000 Fasern/m³) lässt sie FFP2- beziehungsweise P2-Halbmasken zu, erst ab 100.000 Fasern/m³ verlangt sie FFP3 beziehungsweise P3 (BAuA, TRGS 519, Nummer 9.2). Die Einschätzung der Autoren betrifft damit ausgerechnet jene Maskenklasse, die die Regel im untersten Konzentrationsbereich zulässt. Für Privatpersonen bleibt die Empfehlung, asbestverdächtiges Material gar nicht selbst zu bearbeiten (siehe die Hinweise auf der Burgenland-Seite).

Warum „Woher stammt der Stein?" so schwer zu beantworten ist

Ein eigener Abschnitt des Artikels behandelt die Herkunftsfrage. Das Argument: Der obere Erdmantel, aus dem die ozeanischen Ausgangsgesteine stammen, ist chemisch weitgehend homogen, das Meerwasser ebenso; Serpentinite sind deshalb weltweit einander ähnlich. Spätere metamorphe und hydrothermale Überprägungen schaffen zwar Unterschiede, doch für eine Herkunftszuordnung müssten sämtliche infrage kommenden Vorkommen in Alpen, Karpaten und Balkan vollständig mineralogisch und geochemisch charakterisiert werden, wofür die Ressourcen fehlen. Die schwächere Frage „Kann das Material von Fundort X stammen?" sei eher beantwortbar, oft aber ohne eindeutiges Ergebnis (Demény und Németh 2026).

Das ist der geochemische Hintergrund, vor dem auch der Wiener Asphaltfund vom 1. Juli zu lesen ist: Greenpeace vermutet als Herkunft die gesperrten burgenländischen Brüche, belegt ist das nicht. Nach der Logik von Demény und Németh dürfte eine rein mineralogische Zuordnung schwierig bleiben; weiter führen dort eher Lieferscheine und Zolldaten.

Was die Autoren fordern

Einzelne Steine lassen sich nicht massenhaft prüfen, ganze Steinbrüche schon: Die Autoren fordern verpflichtende Qualitätszertifikate auf Ebene des Steinbruchs, gestützt auf geologische, mineralogische und geochemische Analysen, und ein Ende unkontrollierter Gesteinsimporte. Sie weisen zudem über Asbest hinaus: Natürliche hydrothermale Überprägung könne auch unauffälligen Gesteinen wie Basalt oder Andesit radioaktive Elemente oder toxische Schwermetalle mitgeben. Ihr Schluss: nicht vor der Natur fürchten, sondern aus dem aktuellen Fall lernen und mit wissenschaftlicher Prüfung vorbeugen (Demény und Németh 2026). Ein existierendes Regelungs-Vorbild in dieser Richtung, Kaliforniens CARB-Norm für serpentinhaltigen Schotter, beschreiben wir auf der Normen-Seite.

Was dieser Text belegt und was nicht

Belegt im Sinn einer unabhängigen Beobachtung ist: Beim Zerteilen und vor allem beim Zermahlen von Serpentinit und Tremolit aus diesen Lokalitäten werden Fasern unter 1 Mikrometer frei. Die Beobachtung ist qualitativ; der Text nennt keine Mengenanteile oder Prozentwerte, und er ist kein begutachtetes Paper, sondern ein Gastbeitrag zweier ausgewiesener Fachleute mit eigener Messung. Die zugrunde liegende Regionalexpertise ist begutachtet publiziert (Demény et al. 2007).

Nicht Gegenstand des Artikels sind die behördlichen Sperrungen, konkrete Handelsprodukte, Luftmesswerte oder Grenzwertfragen; die Steinbrüche von Rumpersdorf und Bernstein nennt er allerdings als die größten und bekanntesten Vorkommen der Region. Zwei Anschlüsse an unsere Berichterstattung liegen trotzdem auf der Hand. Erstens: Zermahlen als Verarbeitungsform ist genau der Fall unseres Befunds 3, des aus dem Diabas des Steinbruchs Burg gemahlenen TerraDiabas® Urgesteinsmehls (Tremolit, Massenklasse 3), wenn auch dort ein anderer Gesteinstyp derselben geologischen Einheit vorliegt. Zweitens: Fasern mit Durchmessern unter 1 Mikrometer sind messtechnisch anspruchsvoll; die EU-Asbest-Richtlinie 2023/2668 unterscheidet beim ab 21. Dezember 2029 geltenden Arbeitsplatzgrenzwert ausdrücklich nach dünnen Fasern: 0,002 Fasern/cm³ ohne dünne Fasern beziehungsweise 0,01 Fasern/cm³ einschließlich dünner Fasern (Breite unter 0,2 µm). Die Details stehen auf der Normen-Seite.

Quellen

  • Demény, A. und Németh, P. (2026): A velünk élő azbeszt. Telex, 4. Juli 2026. telex.hu
  • Demény, A., Vennemann, T. W. & Koller, F. (2007): Stable isotope compositions of the Penninic ophiolites of the Kőszeg–Rechnitz series. Central European Geology 50(1):29–46. doi.org/10.1556/CEuGeol.50.2007.1.3
  • TRGS 519 – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). baua.de
  • Richtlinie (EU) 2023/2668 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz. eur-lex.europa.eu

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