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Schadstoff-Guides Von Dr. Maximilian Mandl 3 Min. Lesezeit

Holzschutzmittel im Altbau: PCP und Lindan im behandelten Holz

PCP und Lindan wurden jahrzehntelang auf Dachstühle und Balken aufgetragen. Warum behandeltes Holz noch nach Jahrzehnten ausgast und als krebserregend gilt.

Betritt man den Dachstuhl eines Altbaus und es riecht muffig-chemisch, können alte Holzschutzmittel die Ursache sein. Von den 1960er- bis in die frühen 1990er-Jahre wurden Dachstühle, Balken und Holzverkleidungen millionenfach chemisch behandelt, meist mit zwei Wirkstoffen in Kombination: PCP (Pentachlorphenol) gegen Pilze und Lindan (γ-Hexachlorcyclohexan) gegen Insekten, oft im Verhältnis von etwa zehn zu eins. Verkauft wurden sie unter Namen wie Xylamon oder Xyladecor. In Gebäuden vor den 1990er-Jahren ist behandeltes Holz eher die Regel als die Ausnahme.

Beide Stoffe gasen über Jahrzehnte aus dem Holz aus und reichern sich im Hausstaub an, auch lange nach der letzten Behandlung.

Wo behandeltes Holz steckt

  • Dachstühle: die klassische Fundstelle. Sparren, Pfetten und Kehlbalken wurden flächig gestrichen oder im Tauchbad behandelt.
  • Holzbalkendecken und Fachwerk: in Altbauten mit sichtbarem Holz.
  • Kellerbalken: feuchteexponiertes Holz wurde besonders intensiv behandelt.
  • Verkleidungen und Täfelungen: Wandvertäfelungen und Deckenpaneele.

Ein Hinweis kann eine bräunliche, grünliche oder ölige Verfärbung des Holzes sein, manchmal auch ein süßlich-chemischer Geruch, besonders an warmen Tagen oder in schlecht belüfteten Räumen. Sicherheit gibt aber nur eine Analyse.

Warum PCP und Lindan gefährlich sind

PCP schädigt Leber und Immunsystem und kann Chlorakne auslösen. Die IARC der WHO stuft PCP als für den Menschen krebserregend ein (Gruppe 1), auf Basis von Non-Hodgkin-Lymphomen (Monograph 117). Besonders heikel: Technisches PCP enthält als Verunreinigung Dioxine und Furane, hochgiftige und langlebige Begleitstoffe.

Lindan ist ein Nervengift, schädigt die Leber und wirkt auf das Hormonsystem. Die IARC stuft Lindan seit 2015 als für den Menschen krebserregend ein (Gruppe 1, Monograph 113). Es reichert sich im Fettgewebe an.

Beide Stoffe sind langlebig. In Dachgeschossen mit behandelten Sparren finden sich auch Jahrzehnte nach der Anwendung noch relevante Mengen in Raumluft und Hausstaub.

Wie man die Belastung feststellt

Am Anfang steht eine Probe: Holzspäne aus dem verdächtigen Bauteil, ergänzt um eine Hausstaub- oder Raumluftprobe, untersucht in einem akkreditierten Labor auf PCP, Lindan und verwandte Stoffe. Erst die Analyse zeigt, ob und wie stark belastet ist und welche Maßnahmen sinnvoll sind. Von der Probenahme in Eigenregie ist abzuraten; das gehört, wie die spätere Sanierung, in fachkundige Hände.

Der rechtliche Rahmen

PCP ist in Österreich seit 1991 verboten (BGBl. Nr. 58/1991); Lindan ist seit den frühen 1990er-Jahren nicht mehr als Holzschutzmittel zugelassen. Beide sind EU-weit als langlebige organische Schadstoffe (POP) erfasst (POP-Verordnung (EU) 2019/1021); für PCP galt bis Anfang 2021 zusätzlich eine REACH-Beschränkung. Einen verbindlichen Grenzwert für PCP oder Lindan in der Innenraumluft gibt es in Österreich nicht; zur Bewertung werden deutsche Richtwerte herangezogen. Behandeltes Holz, das ausgebaut wird, ist je nach Belastung gefährlicher Abfall.

Was zu tun ist

  • Behandeltes Holz in selten genutzten, schlecht belüfteten Räumen (Dachboden): bis zur Klärung nicht als Aufenthaltsraum nutzen.
  • Dachausbau geplant: vor dem Ausbau messen lassen. Eine Belastung verändert Vorgehen und Kosten erheblich.
  • Belastung nachgewiesen, Wohnnutzung: Die zuverlässigste Lösung ist der Ausbau des behandelten Holzes. Wo das nicht möglich ist, können das Abtragen der Oberfläche oder eine Versiegelung die Ausgasung verringern, begleitet von guter Lüftung. Welche Maßnahme trägt, hängt vom Befund ab und gehört fachlich geplant.

Holzschutzmittel sind eine von mehreren unsichtbaren Altlasten im Dachgeschoss und Altbau. In Gebäuden derselben Zeit lohnt auch der Blick auf Asbest und alte Mineralfaserdämmung.

Quellen

  • IARC/WHO, Monograph 113 (2015): Lindan als Karzinogen der Gruppe 1; Monograph 117: Pentachlorphenol (PCP) als Karzinogen der Gruppe 1 (auf Basis von Non-Hodgkin-Lymphomen)
  • Verbot von Pentachlorphenol (PCP) in Österreich, BGBl. Nr. 58/1991 (RIS, Gesetzesnummer 10010660); EU: POP-Verordnung (EU) 2019/1021
  • Verbraucherzentrale NRW, „Holzschutzmittel Lindan": verbraucherzentrale.nrw
  • allnatura.at, Stoffprofil „Pentachlorphenol (PCP)"

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