Künstliche Mineralfasern, kurz KMF, sind der meistverwendete Dämmstoff in Österreich. Glaswolle wird aus geschmolzenem Glas gesponnen, Steinwolle aus geschmolzenem Gestein, Schlackenwolle aus Hochofenschlacke. An sich kein Problem. Entscheidend ist das Alter: Findet man bei einer Sanierung in der Zwischendecke oder im Dach gelbliche, brüchige Dämmmatten, lohnt der genaue Blick, denn alte und neue Mineralwolle unterscheiden sich gesundheitlich grundlegend.
Alt oder neu: die entscheidende Frage
Worauf es ankommt, ist die Biolöslichkeit der Fasern. Vor etwa 1996 hergestellte Mineralwolle enthält biobeständige Fasern. Sie sind lang und dünn (eine sogenannte WHO-Faser ist länger als 5 µm, dünner als 3 µm und mindestens dreimal so lang wie dick), gelangen tief in die Lunge, und der Körper baut sie nur langsam ab. Faserstäube aus solcher alten Mineralwolle gelten nach der europäischen Stoffeinstufung als krebserzeugend. Moderne Mineralwolle ist dagegen biolöslich: Die Fasern lösen sich im Körper vergleichsweise rasch auf und gelten nicht als krebserzeugend. Seit etwa 2000 sind nur noch solche Produkte im Handel, erkennbar am RAL-Gütezeichen „Erzeugnisse aus Mineralwolle". (Die IARC stuft die gängigen Dämmwollen als nicht klassifizierbar ein, Gruppe 3; maßgeblich für den vorsichtigen Umgang ist die stoffrechtliche Einstufung alter, biobeständiger Mineralwolle als krebserzeugend.)
Die Frage bei jeder Sanierung lautet also: alt oder neu?
Wo alte KMF steckt
In Gebäuden mit Baujahr zwischen etwa 1965 und 2000 sitzt alte Mineralwolle typischerweise an diesen Stellen:
- Zwischensparrendämmung im Dachstuhl
- Hohlraumdämmung in Leichtbauwänden
- Rohrisolierungen im Keller
- Trittschalldämmung unter Estrichen
- abgehängte Decken in Büro- und Gewerbebauten
Das Material ist oft gelblich verfärbt, brüchig und staubt bei Berührung. Genau dieses Stauben ist das Problem, denn es setzt Fasern frei, die in die Raumluft gelangen.
Wann es zum Problem wird
- Alte KMF in geschlossenen Hohlräumen (Wand, Dach, unter Estrich): kein akuter Handlungsbedarf, solange die Dämmung nicht gestört wird und keine offene Verbindung zum Wohnraum besteht.
- Alte KMF in offenem Kontakt mit der Raumluft (offene Decken, sichtbare Dämmung): eine Raumluftmessung schafft Klarheit.
- Sanierung geplant, alte KMF muss raus: Schutzmaßnahmen sind Pflicht. Alte Mineralwolle ist gefährlicher Abfall und gehört nicht in den Hausmüll.
Wie man es feststellt
Sieht Dämmung alt aus und trägt kein Gütezeichen, gibt eine Materialprobe Sicherheit. In einem akkreditierten Labor wird bestimmt, ob biobeständige Fasern vorliegen. Von der Probenahme in Eigenregie und vom Herausreißen ohne Schutz ist abzuraten, denn dabei wird genau der faserhaltige Staub frei, den man vermeiden will. Das gehört, wie die Sanierung selbst, in fachkundige Hände.
Der rechtliche Rahmen
Alte, biobeständige Mineralwolle ist als krebserzeugend eingestuft (auf Basis der EU-Stoffregelungen, in Österreich über die Grenzwerteverordnung). Für Arbeiten an solchem Material gilt damit ein Minimierungsgebot: Die Faserfreisetzung ist so gering wie möglich zu halten, mit Abschottung, Absaugung und persönlicher Schutzausrüstung. Das ausgebaute Material ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen, nicht über den Hausmüll. Moderne, biolösliche Mineralwolle unterliegt diesen besonderen Anforderungen nicht.
KMF ist nicht Asbest
Der Vergleich mit Asbest wird oft gezogen, und die Unterschiede sind wichtig. Asbestfasern sind deutlich gefährlicher, feiner und beständiger, und sie erfordern strengere Sanierungsverfahren (→ Asbest erkennen). Bei alter Mineralwolle ist das Risiko geringer und die Maßnahmen sind einfacher. Ignorieren sollte man sie trotzdem nicht, gerade bei einem Dachausbau oder einer Kernsanierung, bei der viel altes Material bewegt wird.
Alte Dämmung kommt selten allein. In Gebäuden derselben Jahrzehnte stecken oft auch PCB in elastischen Fugen und, bei Bauten vor 1990, Asbest in Platten und Klebern.
Quellen
- IARC, Monograph 81 (2002): Glas-, Stein- und Schlackenwolle als nicht klassifizierbar (Gruppe 3), nur Spezial- und Keramikfasern als Gruppe 2B
- EU-Richtlinie 97/69/EG (Einstufung biobeständiger Fasern) und Richtlinie 2004/37/EG, in Österreich umgesetzt über die Grenzwerteverordnung
- RAL-Gütegemeinschaft Mineralwolle, Gütezeichen „Erzeugnisse aus Mineralwolle" (Biolöslichkeit)
- Bayerisches Landesamt für Umwelt, „Künstliche Mineralfasern": lfu.bayern.de
Fragen zum Thema? Kostenlose Erstberatung anfragen.