Frisch saniert oder neu gebaut, und es riecht: nach Farbe, nach Kleber, nach „neu“. Dahinter stecken meist VOC, flüchtige organische Verbindungen, die aus frischen Baumaterialien ausgasen. Anders als die klassischen Altbauschadstoffe sind VOC kein Erbe vergangener Jahrzehnte, sie entstehen genau dann, wenn renoviert oder neu gebaut wird. Meist ist der Geruch unangenehm, aber harmlos, und er verschwindet mit der Zeit. Manchmal nicht.
VOC umfassen Hunderte Substanzen, darunter Formaldehyd, Toluol, Xylol, Styrol oder Limonen. Sie gasen aus Farben, Lacken, Klebstoffen, Bodenbelägen, Möbeln und Dichtmassen aus.
Woher VOC kommen
- Farben und Lacke: auch als „lösemittelarm" ausgewiesene Produkte gasen in den ersten Wochen messbar aus.
- Bodenbeläge und Kleber: Vinyl, Laminat, Parkettkleber und Versiegelungen.
- Möbel: Span- und MDF-Platten sind die Hauptquelle für Formaldehyd.
- Dämmstoffe und Montageschäume: etwa PU-Schäume.
- Silikone und Fugenmassen: frische Silikone setzen Essigsäure oder Oxime frei.
Viele VOC nehmen in den ersten Wochen deutlich ab. Andere Quellen, allen voran Formaldehyd aus Holzwerkstoffen, gasen über Monate bis Jahre weiter.
Wann VOC ein Problem sind
Nicht jeder Geruch ist gefährlich. Ernst nehmen sollte man aber anhaltende Beschwerden nach einer Sanierung: Kopfschmerzen, Schwindel, gereizte Schleimhäute, Übelkeit oder Konzentrationsprobleme.
Die kritischste Einzelsubstanz ist Formaldehyd. Die IARC der WHO stuft es als für den Menschen krebserregend ein (Gruppe 1). Als Innenraum-Richtwert gilt 0,1 mg/m³ (100 µg/m³) als Halbstundenmittelwert, abgeleitet vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte und im Einklang mit der Empfehlung der WHO. Für Säuglinge, kleine Kinder und Schwangere wiegen Reizwirkung und Krebsrisiko schwerer; gerade bei einem Kinderzimmer in einem Neubau oder frisch sanierten Raum sollten die Quellen vor dem Einzug möglichst ausgegast und der Raum gut gelüftet sein.
Für die Summe aller flüchtigen Verbindungen dient der TVOC-Wert als Orientierung, nicht als Gesundheitsgrenzwert: Bis etwa 0,3 mg/m³ gilt die Luft als hygienisch unbedenklich, ein Wert von 1 mg/m³ sollte auf Dauer nicht überschritten werden, und ab etwa 3 mg/m³ besteht Handlungsbedarf. Wichtig dabei: Für einzelne Stoffe wie Formaldehyd gelten eigene, gesundheitlich begründete Richtwerte, die der Summenbewertung vorgehen. In Österreich wie in Deutschland gibt es keine verbindlichen gesetzlichen Grenzwerte für VOC in Wohnräumen; herangezogen werden die Richtwerte des Ausschusses für Innenraumrichtwerte und der WHO.
Wie man VOC feststellt
Bei anhaltenden Beschwerden schafft eine Raumluftmessung Klarheit. Ein akkreditiertes Labor schlüsselt die Einzelsubstanzen mit ihren Konzentrationen auf und bildet die TVOC-Summe; Formaldehyd wird gesondert bestimmt. Aus diesem Profil lässt sich die Quelle oft eingrenzen, sodass gezielt gehandelt werden kann, statt alles auszutauschen.
Was zu tun ist
- Intensiv lüften: In den ersten Wochen nach einer Sanierung ist Stoßlüften, mehrmals täglich für einige Minuten, die wirksamste Sofortmaßnahme. Vor dem Einzug in einen Neubau hilft es, einige Wochen zu heizen und zu lüften.
- Quelle eingrenzen: Lassen die Beschwerden nach Wochen nicht nach, grenzt eine Raumluftmessung die Quelle ein.
- Materialwahl: Bei künftigen Arbeiten gasen emissionsarme Produkte deutlich weniger aus, erkennbar an Siegeln wie EMICODE EC1, dem Blauen Engel oder natureplus.
VOC sind das Gegenstück zu den Altlasten: Hier ist das Neue das Problem, nicht das Alte. Welche Schadstoffe in welchem Baualter zu erwarten sind, fasst unser Überblick nach Baujahr zusammen; unter altem Parkett wartet dagegen oft PAK-haltiger Kleber.
Quellen
- Umweltbundesamt (DE) und Ausschuss für Innenraumrichtwerte, TVOC-Bewertung (Zielwert 0,3 mg/m³, Richtwert 1 mg/m³, Sanierungsbereich ab 3 mg/m³) und Vorrang stoffspezifischer Richtwerte
- Ausschuss für Innenraumrichtwerte, Formaldehyd-Richtwert 0,1 mg/m³ als Halbstundenmittelwert (2016), im Einklang mit der WHO
- IARC/WHO, Formaldehyd als Karzinogen der Gruppe 1
- Umweltbundesamt (DE), „Formaldehyd" (Richtwert seit 2016: 100 µg/m³, auch kurzzeitig über 30 Minuten nicht zu überschreiten, im Einklang mit der WHO): umweltbundesamt.de
Fragen zum Thema? Kostenlose Erstberatung anfragen.